The Return of the Fußfessel

Sonntag, 27. Januar 2008

Ein Vorschlag der bayerischen Justizministerin geht dahin, Personen, die wegen einem Sexualverbrechen gegen Kinder verurteilt worden, nach der Haft mittels einer elektronischen Fußfessel, basierend auf GPS, zu beobachten. Damit soll verhindert werden, dass die beobachtete Person Sperrgebieten, zB Kindergärten, zu nahe kommt.

Bringt eine solche elektronische Fußfessel etwas? Wollen wir mal die Pros und Contras abwägen (die Reihenfolgen haben keine Bedeutung):

I. Pro:
1. Es kann sofort Alarm geschlagen werden, wenn sich eine beobachtete Person in einem Sperrgebiet befindet.
2. Im Fall der Fälle kann überprüft werden, ob die beobachtete Person zur Tatzeit am Tatort war.

Contra:
1. Ganz wichtig: Das Gerät bringt keine Sicherheit, denn Kinderschänder können sich nach wie vor andernorts vergehen. Vielmehr kommt ein falsches Sicherheitsgefühl auf.
2. Es wird viele Fehlalarme geben, durch denen viele wertvolle Einsatzkräfte gebunden werden.
3. Es soll nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Ursache.
4. Wie lange soll sowas andauern? Da nur die Symptome bekämpft werden, muss es für immer andauern. Aber selbst das BVerfG hat bei Mord gesagt, dass es menschenunwürdig ist, wenn diese Person niemals wieder die Chance auf Freiheit hat. Viele meckern, der Überwachungsstaat sei menschenunwürdig. Auch ein Straftäter ist ein Mensch, auch er hat eine Würde. Eine lebenslange Beobachtung, anders wärs sinnlos, würde den Täter in seiner Würde massiv einschränken. Aber selbst wenn man das nur auf zeit macht: Welche Zeit ist zu kurz oder zu lang? Solange man nur die Symptome angeht, wäre jede Zeit zu kurz.
5. Sehr gefährlich: Es wird ein Präzedenzfall geschaffen. Heute Kinderschänder, morgen alle Sexuallstraftäter, übermorgen Gewaltverbrecher und nächste Woche jeder Straftäter (und nächsten Monat vielleicht jeder Bürger?). Wer die Tür zur Überwachung von ehemaligen Häftlingen einen Spalt öffnet, ermöglicht es, dass sie ganz geöffnet wird. Peau a Peau wird man Gründe finden, diese Maßnahme auszuweiten.
6. Es wird mal wieder nicht die Ursache bekämpft. Während der (hoffentlich) langen Haft muss dem Täter psychologisch geholfen werden. Sollte dann am Ende der Psychologe der Ansicht sein, der Häftling bleibt gefährlich, so sollte er vorerst in eine psychatrische Anstalt gebracht werden. Hat die Person weiterhin gefährliche Neigungen, dann helfen auch Fußfesseln nichts (siehe 1.)
7. Unser Strafsystem soll resozialisieren. Der Täter muss eine (hoffentlich) lange Haft absitzen und soll dabei auf den rechten Pfad zurückgeführt werden. Ist er aber lebenslang an der Leine, dann hat das nicht mehr mit Resozialisierung zu tun.

Bitte versteht mich nicht falsch. Es ist schlimm, wenn sich an Kindern vergangen wird. Und solche Menschen müssen bestraft werden. Ich würde bei Verbrechen gegen Kindern auch den Strafrahmen höher ansetzen. Hat aber ein Täter seine Strafe verbüßt, dann muss man ihm auch seine Menschenrechte wiedergeben, für die unser Strafsystem einsteht. Nur wenn weiterhin schädliche Neigungen zu erkennen sind, wie gesagt, ich fordere psychologische Begleitung, müssen diese Menschenrechte weiterhin eingeschränkt werden. Aber dann helfen elektronische Fußfesseln nichts mehr.
Aja, wenn jetzt das Argument kommt, Kinderschänder bekommen zu wenig Jahre… ja, warum dann nicht mehr Haft fordern statt eine sinnfreie Fußfessel, die einem lebenslang begleitet?

ME bringt solch eine elektronische Fußfessel nur ein falsches Gefühl von Sicherheit, aber keineswegs echte Sicherheit. Für einen resozialisierten Täter hingegen bringt es Eingriffe in seine Freiheiten. Sollte jemand freiwillig so ein Ding tragen wollen (man kann es ja, wie unter I.2 genannt, auch zur Entlastung nehmen), dann hab ich dagegen keine Einwände.

Warten wir ab, falls es zu Gesetz wird, wie es genau ausgestaltet ist. Dann werd ich mich wieder zu Wort melden und sagen, wie (un)sinnig die Regelung meiner Meinung nach ist.

Ihr, Euer
M a i k