Gestern hat die FDP mit überragender Mehrheit den Koalitionsvertrag angenommen. Dann ist jetzt eine gute Gelegenheit, eines der großen Versprechen der FDP aus der Wahl zu betrachten, wie dieses im Koalitionsvertrag umgesetzt wurde. Im Wahlprogramm der FDP hieß es jedenfalls gleich auf Seite 2:
Dazu gehört auch, die Freiheiten zu verteidigen, die wir heute in Deutschland selbstverständlich genießen. Wir sind nicht dazu bereit, Bürgerrechte für eine trügerische Sicherheit aufzugeben. Wir Liberale stehen für eine Politik, die vom Respekt vor den Bürgerrechten und der Verfassung geprägt ist.
Aber ist zB die Internetzensur verbannt worden? In den Zeilen 4830 bis 4851 des Koalitionsvertrages wurde festgeschrieben, dass die Internetsperre um ein Jahr verschoben wird, um dann zu evaluieren, ob sie notwendig ist. Da kommt mir nur eines in den Sinn: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Das Gesetz, welches eine Zensurinfrastruktir errichtet, ist nicht aus der Welt. Und mal ganz ehrlich: In einem Jahr, wird man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass das Löschen nicht ausreicht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass in einem Jahr die Ermittlungsbehörden kaum besser ausgestattet sind als heute und dementsprechend natürlich Löschen kaum erfolgreicher wird. Also meine starke Vermutung ist: In einem Jahr tritt die Internetsperre in Kraft. Das ist schließlich billiger, als ordentlich zu ermitteln.
Und was wird aus der Vorratsdatenspeicherung? In den Medien kursiert ja die Aussage, die wurde in Ketten gelegt. Also wer auch immer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, der hat den Koalitionsvertrag nicht gelesen, denn da steht klipp und klar:
Vorratsdatenspeicherung
Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken. (Z. 4894 – 4900)
Übersetzt steht dort nichts anderes als: Bis zum endgültigen Urteil des BVerfG werden sich die Bundesbehörden an die einstweilige Anordnung des BVerfG halten. Danach gucken wir mal weiter.
Im Koalitionsvertrag steht nichts von einer Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung. Es wird nur das wiedergegeben, was das BVerfG schon lange einstweilig aufgelegt hat. Hier wird etwas als Erfolg der Bürgerrechte verkauft, was faktisch ein Nullum ist. Hätte man den Absatz weggelassen, stünde das gleiche im Raum, aber man hätte Tinte gesparrt.
Auch zum Thema Schutz des persönlichen Lebensbereiches im BKA-Gesetz, Z. 4511 ff., bleibt der Koalitionsvertrag recht vage. Konkrete Maßnahmen werden nicht vorgestellt. Die Koalition will überprüfen ob man etwas optimieren kann und will. Da kann man sich nichts drunter vorstellen. Wenn ich mir jetzt die Aussagen zur Vorratsdatenspeicherung und Internetsperre angucke, kann ich mir allerdings die Überprüfung vorstellen.
Als einzigen Gewinn für die Bürgerrechte, kann man ansehen, dass nunmehr ein Richter des BGH verdeckte Ermittlungen anordnen muss (Z. 4528 ff.). Somit ist wenigstens hier eine gute Richterkontrolle installiert, die die Erforderlichkeitsprüfung – hoffentlich – genau nimmt.
Wir bekennen uns zur Freiheit, zur Freiheit in Verantwortung und Sicherheit. (Z. 4471)
ist der Einleitungssatz zum Abschnitt der Bürgerrechte. Aus diesem kann man mein Fazit bereits herauslesen: Die Unterordnung der Freiheit wurde – entgegen aller Jubellei – so gut wie gar nicht überdacht.
Verfasst von maiktrek
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