zum Koalitionsvertrag, part 2: Überwachung

Montag, 26. Oktober 2009

Gestern hat die FDP mit überragender Mehrheit den Koalitionsvertrag angenommen. Dann ist jetzt eine gute Gelegenheit, eines der großen Versprechen der FDP aus der Wahl zu betrachten, wie dieses im Koalitionsvertrag umgesetzt wurde. Im Wahlprogramm der FDP hieß es jedenfalls gleich auf Seite 2:

Dazu gehört auch, die Freiheiten zu verteidigen, die wir heute in Deutschland selbstverständlich genießen. Wir sind nicht dazu bereit, Bürgerrechte für eine trügerische Sicherheit aufzugeben. Wir Liberale stehen für eine Politik, die vom Respekt vor den Bürgerrechten und der Verfassung geprägt ist.

Aber ist zB die Internetzensur verbannt worden? In den Zeilen 4830 bis 4851 des Koalitionsvertrages wurde festgeschrieben, dass die Internetsperre um ein Jahr verschoben wird, um dann zu evaluieren, ob sie notwendig ist. Da kommt mir nur eines in den Sinn: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Das Gesetz, welches eine Zensurinfrastruktir errichtet, ist nicht aus der Welt. Und mal ganz ehrlich: In einem Jahr, wird man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass das Löschen nicht ausreicht. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass in einem Jahr die Ermittlungsbehörden kaum besser ausgestattet sind als heute und dementsprechend natürlich Löschen kaum erfolgreicher wird. Also meine starke Vermutung ist: In einem Jahr tritt die Internetsperre in Kraft. Das ist schließlich billiger, als ordentlich zu ermitteln.

Und was wird aus der Vorratsdatenspeicherung? In den Medien kursiert ja die Aussage, die wurde in Ketten gelegt. Also wer auch immer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, der hat den Koalitionsvertrag nicht gelesen, denn da steht klipp und klar:

Vorratsdatenspeicherung
Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken. (Z. 4894 – 4900)

Übersetzt steht dort nichts anderes als: Bis zum endgültigen Urteil des BVerfG werden sich die Bundesbehörden an die einstweilige Anordnung des BVerfG halten. Danach gucken wir mal weiter.
Im Koalitionsvertrag steht nichts von einer Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung. Es wird nur das wiedergegeben, was das BVerfG schon lange einstweilig aufgelegt hat. Hier wird etwas als Erfolg der Bürgerrechte verkauft, was faktisch ein Nullum ist. Hätte man den Absatz weggelassen, stünde das gleiche im Raum, aber man hätte Tinte gesparrt.

Auch zum Thema Schutz des persönlichen Lebensbereiches im BKA-Gesetz, Z. 4511 ff., bleibt der Koalitionsvertrag recht vage. Konkrete Maßnahmen werden nicht vorgestellt. Die Koalition will überprüfen ob man etwas optimieren kann und will. Da kann man sich nichts drunter vorstellen. Wenn ich mir jetzt die Aussagen zur Vorratsdatenspeicherung und Internetsperre angucke, kann ich mir allerdings die Überprüfung vorstellen.
Als einzigen Gewinn für die Bürgerrechte, kann man ansehen, dass nunmehr ein Richter des BGH verdeckte Ermittlungen anordnen muss (Z. 4528 ff.). Somit ist wenigstens hier eine gute Richterkontrolle installiert, die die Erforderlichkeitsprüfung – hoffentlich – genau nimmt.

Wir bekennen uns zur Freiheit, zur Freiheit in Verantwortung und Sicherheit. (Z. 4471)

ist der Einleitungssatz zum Abschnitt der Bürgerrechte. Aus diesem kann man mein Fazit bereits herauslesen: Die Unterordnung der Freiheit wurde – entgegen aller Jubellei – so gut wie gar nicht überdacht.


Schäuble – Schaden vom Volk abwenden?

Montag, 28. April 2008

„Ich habe einen Amtseid geleistet: Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.“ sagt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Interview der Focus (18/2008, S. 32f.). Ganz recht, und daraus folgt, dass Herr Schäuble eine Pflicht hat, um diesen Schutz sicherzustellen, eine einzige: seinen Rücktritt, wobei sich Frau Zypries dem gerne anschließen darf.

Man kann es kaum vortrefflicher formulieren, als die Piratenpartei: Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft!

Und wofür die Einschränkung der Freiheit? Klar, wieder einmal wegen der Terrorgefahr. Was anderes wird in dem Interview nicht angebracht. Wieder einmal wird Angst geschürt. Ich verweise auf meinen Beitrag „Weiteres Schüren von Angst„. Es kann einfach nicht angehen, dass Herr Schäuble mit immer wieder der gleichen Leier unverhältnismäßige Maßnahmen (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Wohnraum-Videoüberachung, pp.) ergreifen will. Was wiegt bitte schwerer? Eine Gefahr, die 200 mal geringer ist als der Tod durch falsche Medikamente im Krankenhaus (also wenn man das so hochpuschen würde, wie den Terror, müsste Herr Schäuble vor jeden Gang ins Krankenhaus warnen, ja Krankenhäuser sogar verbieten) oder eine Menschenwürdeverletzung, weil man befürchten muss, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden? Bei jeden versuchten Terroranschlag, wird Panik verbreitet und Herr Schäuble will Freiheiten deswegen einschränken. Aber ist irgendeine Forderung laut geworden, weil PKW Herrsteller ein Sicherheitslämpchen weglassen oder weil mal wieder jemand im Krankenhaus zu Tode fehlbehandelt wurde? Ich hab nichts dergleichen gehört.

Bitte, Herr Schäuble, hören Sie auf, Panik zu verbreiten und die dann auszunutzen, einen Überwachungsstaat einzuführen. Sagen Sie im nächsten Interview doch mal, wie Wahrscheinlich ein Tod durch Terror im Verhältnis zu anderen Situationen (wie Straßenverkehr, Flugzeug, Krankenhaus, Unfälle im Haushalt, pp.) ist, bei denen Sie kein großes Wort verlieren. Ja, Tote durch Terror sind schlimm, aber im Verhältnis zu anderen Unglücken, wo kein solches Tamtam erfolgt, sind es relativ wenige. Bitte, Herr Schäuble, sehen Sie Terrorakte als Unglück und nicht als Weltuntergang an. Sie spielen den Terroristen doch nur in die Hände. Dank Ihnen hat doch der Bürger erst 2 mal Angst, weil Sie einerseits, natürlich gemeinsam mit den Medien, den Terrorismus zu einem Weltuntergangsszenario hochpuschen und weil die Bürger schlicht und einfach Angst haben müssen, dass Sie irgendwann in ihre Schlafzimmer gucken. Und wenn Sie nicht in der Lage sind, angemessen damit umzugehen, bitte, dann stellen Sie ihr Amt zur Verfügung.

Ihr, Euer
M a i k


Gibts was zu verheimlichen?

Donnerstag, 24. Januar 2008

Wir müssen nicht nur in der Zukunft befürchten, dass das bayerische Innenministerium uns via Online-Durchsuchung einen Besuch abstattet. Womöglich ist es bereits bei.

Die Grünen haben im Innenausschuss angefragt, wie viele Bürger in Bayern bereits ausgespäht werden, auf welche Art und mit welchem Grund. Nun würde man erwarten, dass die Regierung eine sehr geringe Zahl und sehr ernste Gründe nennt, Namen würde selbst ich nicht erwarten. Aber nein: Die Regierung weigert sich, hierüber Auskunft zu geben und beschränkt derartige Informationen auf geheim tagende Gremien.

Ich verstehe, dass Informationen, gegen wen ermittelt wird, nicht in die Öffentlichkeit getragen werden können und ein „Wer?“ nicht beantwortet werden kann. Aber warum werden selbst das „Wie viel?“ und „Warum?“ verweigert? Auch die Frage, wie Telefon und Internet angezapft werden, bleibt unbeantwortet. Hätte die Staatsregierung nicht beim Internet sogar „Gar nicht.“ sagen müssen? Müssen wir aus der Aussageverweigerung Befürchtungen ableiten?

Wird das Internet in Bayern bereits ausspioniert? Wird ohne dringenden Grund das Telefon abgehört? Werden unbescholtene Bürger erfasst? Solange die Staatsregierung diese Informationen unter Verschluss hält, besteht zumindest die Möglichkeit, dass es besteht. Mit Nein kann diese Fragen keiner beantworten.

Und wieder müssen wir um die Existenz des Rechtsstaats fürchten. Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und das Verhältnismäßigkeitsgebot sind die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze (Degenhart, Staatsrecht I, 21. Aufl. 2005, Rn. 258 aE). Aber wie kann der Bürger sich sicher fühlen um die Rechtmäßigkeit, wie kann der Bürger Klarheit hierüber haben, wenn selbst die Opposition in der Volksvertretung ausgeschlossen wird? Und was wiegt mehr, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Bürger oder Preisgabe von nicht individualisierbaren Informationen?

Solange keine Fakten auf den Tisch kommen, bleibt eine Befürchtung: Wir leben bereits in einem Überwachungsstaat. Es liegt nun an der Staatsregierung, diese Befürchtungen aus den Weg zu räumen. Das schafft sie aber nicht mit Geheimhaltung.

Ich kann mich also nur einer verbreiteten Forderung anschließen: Gläserner Staat statt Gläserner Bürger.

Ihr, Euer
M a i k