„Was ist richtiger Islam?“

Sonntag, 6. Dezember 2009

Ich möchte euch, leider etwas verspätet, nunmehr den Beitrag zur Diskussion nach dem Vortrag von Mina Ahadi nachreichen.

In der Diskussion, in der sich besonders muslimische Zuhörer einbrachten wurde besonders die Abtrennung vom Islam und von islamischen Regimen, wie im Iran vorherrschend, thematisiert.

Hitzig wurde die Diskussion schon recht frühzeitig, als ein nicht muslimischer Zuhörer im Allgemeinen für eine offenere Gesprächskultur und gegen eine „Käseglocke“ für den Islam in öffentlichen Diskussionen warb und dabei festhielt, der Koran wäre ein Sprengstoff. Hier rief ein muslimischer Zuhörer ein, wo dies denn der Fall sein soll, die Behauptung würde nicht stimmen. Daraufhin antwortete Mina Ahadi, dass es in der Tat eine schwierige Diskussion sei, die aber normal sein sollte. Es müsse ihr erlaubt sein, den Koran als Horrorbuch bezeichnen zu dürfen und warf sodann den Medien vor, aus Angst vor dem Buch vor Diskussionen zurückzuschrecken.

Dass sich in den öffentlichen Medien der Islam durch eine Art Käseglocke geschützt wissen will, ist leider in der Tat erkennbar. So wurde bereits in dem Fall von Wikipedia, die ein Bildnis von Mohammed zeigten, der Aufschrei groß, dass hierdurch die Gefühle der Muslimen verletzt sei (vgl. hier). Hier wurde auch versucht, islamische Regeln der Allgemeinheit, auch Nichtmuslimen, aufzuerlegen. Insofern ist dem Fragenden zuzustimmen, die Käseglocke muss weg, es muss frei diskutiert werden dürfen, ohne Drohungen und Verbote. Sofern es um den Koran als Buch geht, muss allerdings in der Tat Sachlichkeit gefordert werden, ergo am Inhalt festgehalten werden. Im Gegensatz muss allerdings, das mein ich Allgemein, von Theisten auch Sachlichkeit gefordert werden, wenn es um transzendente Fragen geht, die allerdings auch regelmäßig fehlt.

Allerdings machen auch die Anhänger an ein jeweiliges Buch, bei der Bibel ist es nicht ungleich, eine sachliche Diskussion um den Inhalt des Buches faktisch unmöglich. Die Diskussion über die Hintergründe, ergo ob Gott überhaupt existiert und die Worte wirklich von ihm kämen, ist wieder ein anderes Thema. So hieß es auch in der Diskussion, dass man das jeweilige Buch auf verschiedenste Weise auslegen kann. Ein Wort im Arabischen, hat ein Zuschauer, der Mina Ahadi gar als Hasspredigerin bezeichnete, eingewandt, habe 20 verschiedene Bedeutungen im Deutschen. Hmm, wie kann er sich denn dann sicher sein, dass er die richtige Auslegung hat? Der richtige Islam würde, entgegen der Behauptungen seiner Kritiker, keinen Zwang kennen. Da kam natürlich die berechtigte Frage von Mina Ahadi: „Was ist richtiger Islam?“ Man könne das nicht lesen, also kann man es nicht kritisieren. Ein Zuschauer zitierte auch eine Soll-Vorschrift aus dem Koran. Daraufhin hieß es, „soll“ heißt nicht „muss“. Allerdings muss man kein Jurist sein, um zu wissen, dass es auch kein „kann“ ist, sondern schon eine gewisse Verbindlichkeit aufzeigt.
Es stellt sich wirklich die Frage, wie man sachlich über den Inhalt eines Buches argumentieren soll, wenn er willkürlich ausgelegt werden kann? Und was würde außerdem eine Vorschrift nutzen, wenn Gott/Allah/werauchimer, so existent, sich absolut nicht dafür interessiert, ob die Regel eingehalten wird?

Mina Ahadi wurde auch gefragt, warum sie auf einer so populistischen Art vorgeht. Sie begründete dies mit der hohen Aktivität der anderen Seite. Daher muss Aktivität entgegengehalten werden. Es braucht natürlich eine gewisse Medienwirksamkeit. Der IBKA mag zB auch gute Arbeit leisten, aber öffentlich wahrgenommen habe ich diese außerhalb von ibka.org, hpd.de und Twitter noch nicht. Ein Otto-Normalverbraucher erfährt hiervon nix, er erfährt nur, was die Religionen wollen. Will man gegen Vorgänge, die von allen Seiten unkritisch gefördert werden, vorgehen, muss man auf sich aufmerksam machen.

Auf die Frage nach islamischen Religionsunterricht äußerte Mina Ahadi Kritik gegen die deutsche Regierung, hier werde den islamischen Organisationen geholfen. Sie hat mit ihrer Kritik an den Islamunterricht an staatlichen Schulen recht, hier werden Kinder nach der Gesinnung der Eltern an den Schulen getrennt, es wird übereinander statt gegeneinander gesprochen (vgl. zB auch hier). Konsequenterweise muss aber konfessioneller Religionsunterricht allgemein angegriffen werden. Egal ob christlicher, jüdischer oder islamischer Unterricht, hier wird beeinflussbaren Kindern eine Religion durch den Staat, der eigentlich zur Neutralität verpflichtet ist, indoktriniert.

Ich musste die Diskussion, da mir unwohl wurde, vorzeitig verlassen. Später wartete ich vor der Tür auf das Ende der Veranstaltung und konnte dabei noch einen Einwurf einer Zuschauerin aufschnappen, leider nicht die Reaktion von Mina Ahadi.
So wurde dem Laizismus vorgeworfen, er wäre gegen die Religionsfreiheit, weil er das Tragen des Kopftuches verbieten würde.
Nun, diese Argumentation zeigt bereits auf, dass sich Privilegien bereits als Normalzustand verankert haben. In unserer Schule durften wir keine Kopfbedeckung tragen. Mir wurde einst empfohlen, später bei der mündlichen Prüfung erst gar nicht mit meiner Mütze (die die Aufschrift NX-01 trägt und auch für mich gewisse Verbundenheit symbolisierte) zu erscheinen. Vor Gericht ist jede Kopfbedeckung abzunehmen. Wir werden ständig aufgefordert, Kopfbedeckungen abzunehmen. Auf Bilder für den Pass sind Kopfbedeckungen eigentlich unzulässig. Wenn alle die Kopfbedeckung abnehmen müssen, dann sollen bitte auch alle die Kopfbedeckung abnehmen. Wenn man einer Gruppe gestattet, die Kopfbedeckung zu tragen, dann muss man allen gestatten, Kopfbedeckung zu tragen. Es ist ein Sonder- und Vorzugsrecht, wenn ein Lehrer, während er Schüler 1 ermahnt, er soll seine Kopfbedeckung abnehmen, den daneben sitzenden Schüler 2 das Tragen der Kopfbedeckung gestattet, weil die Eltern eine unbewiesene Behauptung in den Raum werfen.
Dabei ist mE das Kopftuch noch relativ nebensächlich. Am allerschlimmsten sind diejenigen Privilegien, die religiösen Organisationen eingeräumt werden. Da kämpfen die Kirchen einerseits für die Sonntagsruhe, während ihnen selbst die größte Störung der Sonntagsruhe eingeräumt wird. Wird ein Arbeitnehmer nicht ganz so toll behandelt, wird das sofort öffentlich kritisiert, außer der Arbeitgeber heißt Kirche. Und es hilft der Neutralität nicht, wenn weitere Organisationen auf das hohe Ross der Kirchen hochgesattelt werden. Nein, wir brauchen eine klare Trennung, alle müssen vom hohen Ross runtergeholt werden.

Wie Mina Ahadi öfters forderte, sollten wir uns nach den Menschen richten, nicht nach Religionen.


Atheistischer Feiertag⸮

Freitag, 16. Oktober 2009

Wir alle haben gehört, dass islamische Verbände aus Respekt und Toleranz einen islamischen Feiertag verlangen. Dazu hab ich heute einen wirklich tollen⸮ Leserbrief in der Berliner Zeitung gelesen: Der Leser begrüßt einen islamischen Feiertag, an dem alle, auch nichtmuslimische Schüler, nicht zur Schule müssen. Allerdings soll da jeder Nichtmoslem nicht zu „McBurger“ gehen oder sonstwie rumlungern, sondern eine Moschee aufsuchen und sich über die „fremde Kultur“ informieren.

Das bringt mich auf eine geniale Idee: Ich fordere atheistische Feiertage – ja, nicht nur einen, sondern mehrere, schließlich gibts hier mehr Atheisten als Moslems. Und ja, ich meine atheistische Feiertage, keine säkulare (also neutrale) Feiertage, wie Feuerbringer fordert. Ein Feiertag könnte „Es-gibt-(mit-an-Sicherheit-grenzender-Wahrscheinlichkeit)-keinen-Gott-Tag“ heißen. Und natürlich sollen Kinder gläubiger Eltern (und die Eltern selbst) an diesen Tag nicht bei „McBurger“ oder sonstwo rumlungern oder den Tag vorm TV oder inner Kirche verbringen, nein sie sollen Vorträge und andere Veranstaltungen besuchen, bei denen Aufklärung geleistet wird (natürlich von staatlich und kirchlich unabhängigen, religionskritischen Institutionen). Wenn schließlich alle Bürger (auch die Nichtgläubigen) an den religiösen Feiertagen genötigt werden, unbelegte Götter zu huldigen, dann sollen auch alle Bürger (auch die Gläubigen) an anderen Tagen mal belegtes Wissen hierzu vermittelt bekommen.

Übrigens, an alle Windows-User (bei MAC weiß ich nicht): Das da am Ende der Überschrift, was ihr scheinbar nicht dargestellt bekommt, ist ein Ironiezeichen… (Jetzt dürfte auch der letzte verstehen…)


Ungeeignetes Regierungsprogramm

Samstag, 4. Juli 2009

Vor einer Woche hat die CDU/CSU-Führung ihr Regierungsprogramm beschlossen und ich möchte nunmehr einige Worte mehr über dieses verlieren. Einleitend muss ich dabei der FDP zustimmen: „Vage“ und „mutlos“. Diplomatischer kann man die Inhaltslosigkeit in vielen Fragen nicht formulieren. An anderen Stellen zeigt das Programm allerdings, dass die Union mE ein sehr antiquertes Menschenbild zu haben scheint. Summa summarum ist dieses Programm mehr als ungeeignet, um unseren Staat gerecht zu führen.

Einige Stellen möchte ich aus dem Programm chronologisch herausgreifen, die für mich klar darlegen, dass dieses Programm ein untragbares Regierungshandeln erwarten lässt. Natürlich gibt es auch Passagen, wenn im großen und ganzen auch recht vage, die man unterschreiben kann. Aber im Ergebnis ist das Gesamtprogramm im Papierkorb besser aufgehoben, ziehen sich die Schatten der negativen, nachfolgend auszugsweise dargestellten, Aspekte weit über das Programm hinaus.

Die Schieflage der öffentlichen Haushalte lässt sich nur durch eine dauerhafte Reformpolitik mit langem Atem korrigieren.

Im ganzen Abschnitt legt die Union allerdings nicht offen, wie sie sich diese wirklich wichtige Reform vorstellt. Sie legt das Problem dar, bleibt einen Lösungsvorschlag allerdings schuldig. Was soll hier der Wähler erwarten? Hier, wie auch an anderen Stellen des Programms, muss der Wähler wohl die Katze im Sack kaufen.

Wissenschaft braucht klare ethische Einbettung und Orientierung. Das gilt gerade für die moderne Bio- und Gentechnologie. Die Auseinandersetzung über ethische Grenzen der Forschung muss sachlich und in der Überzeugung, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb forschungsfreundliche Rahmenbedingungen braucht, geführt werden. So werden gesellschaftlich Vertrauen und Akzeptanz geschaffen. Deshalb brauchen wir Sicherheitsforschung in umstrittenen Forschungsbereichen, insbesondere in der grünen Gentechnik.

Schön. Ja, Erforschung (die „Wir müssen für das Problem eine gemeinsame Lösung finden“-Floskel, die iE nichtssagend ist, betrachte ich erst gar nicht) von Technik, die den Verbraucher stark betreffen, ist sehr wichtig. Aber das Ergebnis wird morgen noch nicht auf dem Tisch liegen. Also: Was ist solange? Der Verbraucher möchte vielleicht wissen, worauf er sich solange einlässt? Ein vollständiges Verbot und dabei eventuell ein verschenktes Potenzial? Oder erst einmal frei machen lassen, soweit keine Gefahr bekannt ist? Und wie soll dann mit dem Ergebnis der Forschung verfahren werden? Wer darf sie nutzen? Wird die neue Technologie, dessen Erforschung vom Staat unterstützt wurde, so sie sich als brauchbar herausstellt, für jedem Landwirt zB freigegeben sein oder muss er wahnwitzige Lizenzen für das Produkt kaufen?

Orientierungsmaßstäbe sind dabei die berechtigten Erwartungen und Mobilitätsbedürfnisse der Bürger, die Erfordernisse der Wirtschafts- und Logistikabläufe sowie Nachhaltigkeit.

Das sagt die Partei, die die Privatisierung der Bahn, dem wohl wichtigsten Verkehrsmittel, voranbringen will. Natürlich verlangt die Union, dass die Strecken in Staatshand bleiben sollen. Das muss man ihr zugute halten. Aber was nützt eine Strecke zwischen zwei Dörfern, wenn sich kein Unternehmen findet, welches diese befahren will, weils mehr kostet als einbringt?

Die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise hat deutlich gemacht, dass die internationalen Märkte eines weltweiten ordnungspolitischen Rahmens bedürfen, der mit den Innovationen auf den Finanzmärkten Schritt hält.

Eigentlich müsste ich hier das ganze Kapitel zitieren. Aber den geneigten Leser möchte ich der Einfachheit halber einfach das selbstnachlesen nahelegen. Insgesamt passt hier die von der FDP gewählten Bezeichnungen „vage“ und „mutlos“ziemlich gut. Da soll etwas zusammengefügt werden, dort soll etwas transparent werden, Standards gesucht, Zusammenarbeit gefunden werden. Aber mit welchem Forderungen will die Union konkret in die Zusammenarbeit gehen? Wo sind ihre Ausgangspunkte? Wofür will sich die Union konkret stark machen? Doch wohl mehr als die paar dargestellten Schönheitsreparaturen. Bei den konkreten Fragen, muss der Wähler aber erneut die Katze im Sack kaufen, wählt er die CDU/CSU.

Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik,

die im Weiteren jedoch ziemlich unkonkretisiert bleibt.

Auf der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes ermöglichen wir jedem Mensch das
Recht auf die freie Entfaltung seiner Person.

Das ist ein Widerspruch in sich. Jeder darf sich entfalten, aber nur, solange er sich an die christlichen Grundlagen hält? Und ich hoffe mal, das „unser“ steht nicht für die Deutschen, von denen 1/3 nicht christlich sind (die Scheinchristen unbetrachtet gelassen), sondern allenfalls für ihre eigene Partei. Hier zeigt sich schon klar, wie antiquert das Menschenbild der CDU/CSU ist… Politik nach christlichen Vorgaben. Schon mal was von Neutralitätsverpflichtung gehört? Die Politik darf sich eben nicht an den Vorgaben von Religion und Kirche halten, sie muss sich an die ethischen Vorgaben aller Menschen, wie sie auch in unseren Grundrechten und den Menschenrechten Niederschlag gefunden haben, festnageln lassen.

CDU und CSU wollen die Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen Phasen ihres Lebenslaufs in einer partnerschaftlichen Gesellschaft verwirklichen.

Ein lobenswertes Ziel. Gleichberechtigung. wenn die Union am Ende nicht wieder in ihrem antiquierten Menschenbild zurückfallen würde:

Wir wollen die Zugangsschwelle gewaltbetroffener Frauen zu Hilfsangeboten senken und ihnen durch die Einrichtung einer bundesweiten Notruftelefonnummer die Erstberatung anbieten. CDU und CSU messen der Arbeit der Frauenhäuser und anderer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder große Bedeutung bei.

Wieder wird das leidige Bild verbreitet, es sind nur die Frauen, die Opfer von Gewalt in den Familien werden. Wieder wird verschwiegen, dass Frauen ebensooft Täter und nicht Opfer sind (vgl. Focus 41/08 S. 128). Aber das passt ja nicht ins Bild vom starken und schwachen Geschlecht. Wo will die Union gewaltbetroffenen Männern helfen? Oder geziemt es sich für das „starke Geschlecht“ nicht, Hilfe zu suchen?

CDU und CSU treten dafür ein, dass konfessioneller Religionsunterricht in allen Ländern zum Kanon der Pflichtfächer zählt.

Und im weiteren fordert sie einen Politikunterricht, der unverzichtbar ist. Konsequenterweise müsste der so aussehen: Die Parteien bieten alle einen parteilich orientierten Politikunterricht an und die Eltern entscheiden, den Politikunterricht welcher Partei das Kind zu besuchen hat. Nein, konfessioneller Religionsunterricht ist nichts anderes, als dass der Staat einem beeinflussbaren Kind, ein Kind, das das noch nicht versteht und für bare Münze nimmt, eine Religion = Glaube = Nichtwissen als Wahrheit indoktriniert wird. Nein, Kinder müssen frei von Indoktrination gebildet werden. Werte sind menschlich, von allen Menschen. Sie sollten also die Werte der Menschen kennenlernen und nicht die Dogmen der Kirchen.

Wir wollen den
Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördern

Bildung ist keine Ware. Vielmehr sollten die Bedingungen für Studium und Abschluss an allen Universitäten gleich sein. Es kann nicht angehen, wenn im späteren Beruf der Ort auf dem Universitätsabschluss ausschlaggebend ist. Jemand, der aus finanziellen und/oder familiären Gründen nicht an einer „Eliteuni“ studieren kann, darf nicht mit einem minderwertigen Abschluss gestraft werden.

Unter dem Motto „Muslime in Deutschland – Deutsche Muslime“ wurde im Jahr 2006 die Deutsche Islam Konferenz ins Leben gerufen.

Nur führt diese Konferenz nicht die Muslime in den deutschen Staat ein, sondern den Islam. Und keine Religion, weder Islam, noch Christentum noch sonstirgendeine, darf im Staat sein. In dieser Konferenz wird versucht, den Islam auf die Ebene der christlichen Kirchen, die sich schon auf einer übergesetzlichen Höhe befinden, hochzupuschen. Natürlich aus Gerechtigkeitsgründen. Aber Eine Ungerechtigkeit wird nicht gerecht, indem man sie ausweitet. Vielmehr gehören alle Religionsgesellschaften wie jeder Verein behandelt, die Kirchen also von ihrem hohen Ross runtergeholt, statt andere Gemeinschaften hochgesattelt. Dies schließt, das sage ich der Gerechtigkeit wegen ausdrücklich, auch den HVD ein. Auch dieser darf nicht einfach nur auf Kirchenniveau hochgepuscht werden. Aber das wird er ja nicht, Herr Schäuble hat ja ein Gespräch, vergleichbar wie mit den islamischen Vereinen, eh abgelehnt. Gerechtigkeit und Neutralität heißt, niemanden zu bevorteilen.

CDU und CSU setzen sich für einen fairen Ausgleich der Interessen von Künstlern, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Verbraucher- und Datenschutz sowie der Technologieanbieter ein.

Fairer Ausgleich… und was ist „fair“? Das wird wohl erst nach der Wahl definiert, damit der Wähler darüber erst gar nicht nachdenken muss.

Wir wissen: Die Präsenz der christlichen Kirchen und der vielfältigen mit ihnen verbundenen Organisationen im öffentlichen Raum leistet einen unverzichtbaren Beitrag, die in der christlich-abendländischen Tradition wurzelnden Wertgrundlagen unseres Gemeinwesens zu festigen und an kommende Generationen weiterzugeben. Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten mit vielfältigen Verbänden vor allem auf dem Feld der sozialen Dienste, in der Pflege, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich eine hervorragende Arbeit. Am besonderen Verhältnis von Staat und Kirchen im Grundgesetz, wozu die Kirchensteuer gehört, halten wir
deshalb fest. Ausdruck der bewährten Partnerschaft sind auch die Seelsorge an den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und die theologischen Fakultäten an deutschen Universitäten.

Hier wird, kurz gesagt, die – insbesondere negative – Religionsfreiheit mit Füßen getreten. Die Kirchen haben sich über die Jahrhunderte ein Monopol auf dem Sozialmarkt aufgebaut und werden dafür belobt. Sollten mal die Energiekonzerne versuchen. Aber die Wirtschaft scheint ja wichtiger und muss eher vor Monopolen geschützt werden als der Sozialmarkt. Und dass unsere Werte auf dem Christentum wurzeln, ist eine freche Lüge. Die Werte haben wir Menschen uns selbst gegeben. Frauen mit Vieh in einem Satz gleichzustellen, das würde nicht einmal die Union wagen, aber das sind christliche Werte. Und, wie bereits gesagt, auf dem Bildungsbereich hat die Kirche nichts zu suchen. Glaube hat mit Wissen nix zu tun.
Es ist auch eine Frechheit, dass die Union den Kirchen die Lorbeeren zuschreibt. Ein Großteil der ach so tollen Arbeit der Kirche wird vom Staat, vom allgemeinen Steuerzahler (also auch Atheisten) bezahlt. Die Kirche streicht nur das Lob ein.
Und ein Festhalten an dieser ach so tollen⸮ Beziehung von Staat und Kirche heißt Festhalten an Sonder- und Vorzugsrechte für die Kirchen, die mit nichts zu rechtfertigen sind. Staat und Kirche gehören getrennt, um die Neutralität und die Gleichstellung aller Bürger zu wahren, aber genau das will die Union nach wie vor ignorieren.
Und an Universitäten und in der Bundeswehr sollte der Staat einen neutralen Seelsorger anbieten, der für alle da ist. Den einsatz von religiösen Seelsorgern grenzt nur die Anders- und Nichtgläubigen aus.

Politik muss die Sorgen der Bürger bei grüner Gentechnik ernst nehmen und darf keine unnötigen Risiken eingehen.

Die Union geht auf die oben aufgeworfene Frage nochmals ein… und beantwortet sie nicht… Wieder eine leere Floskel. Und während sie die Patentierung von Kreuzungen von Tieren – löblicherweise – ablehnt, bleibt sie auch in diesem Kapitel eine ANtwort schuldig, was aus regelrecht zusammenprogrammierten Genen von Nutzpflanzen werden soll…

Die Menschen in Deutschland wollen frei und sicher leben. Freiheit und Sicherheit schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander. CDU und CSU wollen, dass Deutschland eines der sichersten Länder der Welt bleibt. Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit. Recht und Ordnung durchsetzen und die Freiheit der Bürger schützen – diese Ziele bringt eine bürgerliche Politik in ein vernünftiges Gleichgewicht. Denn nur wer keine Angst hat, kann in Freiheit leben.

Nicht zu vergessen ist dabei, dass viel Angst durch Herrn Schäubles Panikmache entstanden ist. Ansonsten bleibt der Union nur ein Satz in Erinnerung zu bringen: Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft. Aber diese Seite der Verbindung vergisst die Union ja gerne mal.

Wir erleben heute neue Formen von Bedrohung. Terrorismus [... gehört] zu den größten dieser Bedrohungen.

Wie viele Menschen in Deutschland sind bisher durch Terrorismus gestorben? Wie viele bei Falschbehandlungen im Krankenhaus? Natürlich, Terrorismus ist eine Gefahr, aber das darf keine Panikmache durch den Staat herbeiführen. Wenn wir unsere Freiheiten aufgeben, ob aus übermäßiger Angst oder weil der Staat sie uns nimmt, haben die Terroristen gewonnen.

Wir treten dafür ein, das Fahrverbot oder die Verhinderung des Erwerbs eines Führerscheins als eigenständige Sanktion im Jugendstrafrecht zu verankern und den Anwendungsbereich auf alle Arten von Straftaten zu eröffnen.

Entschuldigung, aber dieses völlig zusammenhangslose Vorgehen ist doch ein Witz, oder?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Hat auch nie einer behauptet. Nur wenn alte graue Herren mit Kugelschreibern sich nicht mit dem Internet auskennen, können diese soetwas glauben. Nein, Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Allenfalls mangelte es den Ermittlungebehörden an Mittel, um hier effektiv Straftaten zu verfolgen. Aber jetzt brauchen sie ja nicht mehr Geld, schließlich kann jetzt einfach und billig gesperrt werden. Dass durch dieses von der Union angestrengte Schaffen einer Zensurinfrastruktur, die Straftaten gar nicht entgegentreten können, massive Gefahren für die Freiheiten ausgehen, ist ja allseits bekannt.

CDU und CSU sind für Datenschutz mit Augenmaß. „Schwarzhandel“ mit Adressen, Diebstahl von Daten bis hin zu illegalen Kontoabbuchungen sind die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind.

Sicher ein lobenswertes Ziel. Aber ich hab weniger Angst vor ungewünschte Werbung als vor einer unberechtigten Rasterfahnrung, in der mein BKA-Profil zufällig hängenbleibt. Und wärend man eine Payback-Karte bei eher heiklen Einkäufen einfach nicht hinlegt, fragt das BKA nicht, ob diese Internetverbindung eben gespeichert werden darf.
Und zum Adresshandel: Schön, wenn der unterbunden wird, aber hoffentlich werden wir Internetnutzer dann auch davon befreit, für jeden sichtbar unsere Adresse auf die Homepages zu stellen. Was nützt ein Adresshandelsverbot, wenn man sich dieser frei bedienen kann, weil der Staat eine Veröffentlichung vorschreibt.

Auch Linksextremisten sind erklärte Gegner unserer freiheitlich demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Die Gefahr linksextremistischer Straftaten wird in der Öffentlichkeit unterschätzt. Wir halten an der Beobachtung der extremistischen Strukturen in der Partei „DIE LINKE“ durch den Verfassungsschutz fest.

Entschuldigung, aber gegenwärtig sehe ich mich durch die CDU/CSU in meinen Freiheiten viel mehr bedroht.

Wir stehen zum Dienst unserer Soldatinnen und Soldaten

Die Wehrpflicht ist auch angesichts der neuen Bedrohungen der Sicherheit unseres Landes zukünftig notwendig.

Wo es doch nur Männer sind, die gezwungen werden, Dienst zu leisten. Aber die erste Zeile zeigt auf, dass auch Frauen in der Lage sind, Dienst zu tun. Wie wäre es hier mit der oben so angepriesenen Gleichstellung von Frauen und Männern? Entweder beide oder keinen zwingen… ich wäre für keinen. Aber hier sieht man erneut, dass das „starke Geschlecht“ nicht jammern darf. Aber die Wehrpflicht ist an sich, nicht nur wegen der Geschlechterdiskriminierung, ungerecht und überholt. Es ist Zwangsarbeit, mehr nicht. Ferner agiert die Union hier auch widersprüchlich: Killerspiele und Paintball verbieten wollen, dafür aber zu 9 Monaten Killerspiel und echte Waffen zwingen‽ Und im Ausland, wo die Union wichtige Einsätze sieht, dürfen die Wehrpflichtigen eh nicht ohne Einverständnis eingesetzt werden. Also warum nicht gleich Freiwilligenarmee?

Wir wollen ein Europa, das sich zu seine christlich-abendländischen Wurzeln und den Ideen der Aufklärung bekennt und aus ihnen lebt. Wir halten an unserem Ziel fest, dieses Werteverständnis auch mit einem Gottesbezug im EU-Vertrag deutlich zu machen.

Sie hält damit daran fest, dass der immer mehr wachsende Anteil an Nichtgläubigen mit Füßen getreten wird. Ein Gottesbezug in der Verfassung heißt, jeder Bürger ist diesem Gottesbezug unterworfen. Für mich ist diese Forderung mehr als eine Beleidigung. Und Aufklärung und Christentum ist ein nicht zusammenpassendes Paar.

Erkennbar ist, dass durch dieses Regierungsprogramm eine Vielzahl von Freiheiten der Bürger unnötigerweise beschnitten werden und wirtschaftliche Fragen unbeantwortet bleiben. Daher bleibt nur ein klares Nein hierzu.


Party-Verbot am Karfreitag rechtmäßig?

Donnerstag, 9. April 2009

Vorgestern hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bestätigt, dass das Verbot der Heidenspaß-Party rechtmäßig ist, der Gesetzgeber dürfe, auch in geschlossenen Räumen wie Schankbetrieben,  jegliche Musikdarbietungen am Karfreitag verbieten.

Nun ist mir das Urteil ggw. nicht zugänglich, sodass ich nicht ins Deteil auf die dortigen Argumente eingehen kann. Hier kann man jedoch zwei Aussagen aus dem Urteil des BayVGH grob entnehmen, auf die ich ebenso grob eingehen möchte:

Einerseits meint das Gericht, die Glaubensfreiheit (und Versammlungsfreiheit) wäre nicht einschlägig, weil es sich nur um eine Unterhaltungsveranstaltung handeln sollte.

Dem kann mE jedoch nicht gefolgt werden. In Art. 4 GG, der Religionsfreiheit, ist auch die negative Religionsfreiheit eingeschlossen. Durch das Verbot von Musikdarbietungen wird jede Unterhaltung an diesen freien Tag allein aus religiösen Gründen untersagt. Es geht also gerade darum, jeden, der den freien Tag nutzen will, eine religiös gebundene Pflicht, die von der Religion diktiert wird, aufzuerlegen, die diese Unterhaltung untersagt. Das bay. Feiertagsgesetz bezieht sich ausdrücklich auf den Charakter des Tages, welcher ein religiöser ist, nicht auf allgemeine Ruheabsichten oder ähnliches. Es geht beim Verbot von Unterhaltung an Stillen Tagen (außer vielleicht dem Volkstrauertag) – gerade aber beim Verbot von Musikdarbietungen in Schankbetrieben am Karfreitag – also ausschließlich um die Einhaltung religiöser Regeln, auch durch Nicht- und Andersgläubige, die den freien Tag einfach genießen wollen, aber nicht dürfen.

Aber selbst wenn man mit dem BayVGH einhergeht und die Glaubensfreiheit nicht einschlägig erachtet, ist damit eine rechtmäßigkeit des Verbotes mE nicht naheliegend. Denn wenn kein konkretes Freiheitsrecht einschlägig ist, ist die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG zu beachten.

Natürlich kann die allgemeine Handlungsfreiheit – ungleich der (negativen) Religionsfreiheit, welche nur durch Gesetze zum Schutz von Verfassungsgütern einschränkbar sind – durch Gesetz eingeschränkt werden. Allerdings muss ein solches Gesetz zuletzt verhältnismäßig sein.

Die Sonn- und Feiertagsgesetze sind selbstredent solche einschränkenden Gesetze. Und an der Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Ruhevorschriften an Sonn- und Feiertagen habe ich grdsl. keine ernsten Zweifel, sodass dahingehend der Rechtsprechung des BVerwG grdsl. zuzustimmen ist. Gilt die Verhältnismäßigkeit aber auch für die sog. Stillen Tage, insbesondere aber dem Verbot von Musikdarbietungen in Schankbetrieben am Karfreitag?

ME nein, denn zwischen den Regelungen der „einfachen“ Sonn- und Feiertage und den Regelungen der Stillen Tage im bay. Feiertagsgesetz besteht ein großer Unterschied. Denn an den normalen Feiertagen wird auf die Feiertagsruhe Bezug genommen, die (von Umfeld von Kirchen o.ä. abgesehen, wobei ich Art. 2  II Nr. 2 des bay. Feiertagsgesetzes auch als zu weitgehend erachte) unabhängig von einem religiösen Charakter ist. An den Stillen Tagen wird hingegend auf den Charakter des Feiertags abgestellt. Beide Arten der Feiertage verfolgen also gänzlich andere Ziele (einmal allgemeine Feiertagsruhe, die von der Gesellschaft bestimmt wird, einmal Charakterschutz, wobei der Charakter durch die Religion diktiert wird). Somit wird an Stillen Tagen (außer dem Volkstrauertag) der allgemeinen Bevölkerung und damit auch Nicht- und Andersgläubigen insbesondere am Karfreitag mit dem Verbot von Musikdarbietungen in Schankbetrieben diejenigen Verhaltensweisen auferlegt, die eine bestimmte Religion diktiert. Dieses „Mehr an Ruhe“ muss im vorliegenden Fall beachtet werden.

Folglich muss für die Sonderregel der Stillen Tage, Also Art. 3 des bay. Feiertagsgesetzes, unabhängig von den Regeln der „einfachen“ Feiertagen die Verhältnismäßigkeit zur Handlungsfreiheit betrachtet werden. Insbesondere fraglich ist dabei der Verbot von Musikdarbietungen in Schankbetrieben am Karfreitag:
Ein legitimer Zweck liegt vor. Es geht um den Schutz des ernsten religiösen Charakters des Tages.
Geeignet ist ein Verbot von allen Unterhaltungsdarbietungen zum Erreichen des Zweckes sehr wohl.
Fraglich ist allerdings, ob ein solches erforderlich ist. Eine Erforderlichkeit kann mE nicht erblickt werden. Erforderlich ist ein Eingriff, wenn kein milderes Mittel, welches die gleiche Wirksamkeit verspricht, zur Verfügung steht. Milder wäre es, wenn am Karfreitag Musikdarbietungen in der unmittelbaren Nähe von Kirchen o.ä., wo eben der ernste Charakter des Tages zelebriert wird, verboten werden, natürlich neben der allgemein für Feiertagen geltende Ruhe in der Öffentlichkeit. Dadurch wäre ebenso sichergestellt, dass diejenigen, die den Charakter des Tages zelebrieren wollen, dies ungehindert können.
Wer eine Erforderlich des Verbotes von Musikdarbietungen in geschlossenen Räumen, die nicht gleich neben einer Kirche stehen, doch sehen will (ich kann mir dafür jedoch keine Begründung ersinnen), muss jedoch an der Angemessenheit scheitern. Die Angemessenheit ist zu verneinen, wenn der bezweckte Vorteil zum eintretenden Nachteil des Grundrechtsträgers außer Verhältnis steht. Der eintretende Nachteil ist, dass die frei wählbare Erholung an einen freien Tag sehr eingeschränkt wird. Der bezweckte Vorteil ist, dass auch an denjenigen Orten, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Zelebrierung des Feiertages haben, Ruhe einhalten und ein Gläubiger, der sich zufällig in diesen Raum verläuft, nicht von Musik „belästigt“ wird. Der Vorteil ist folglich, insbesondere an nicht in der Nähe von Kirchen situierten Gaststätten, minimal (wer trauern will, kann zur Kirche gehen oder dies zu Hause tun, muss dafür nicht in eine Gaststätte), die Einschränkung für den Grundrechtsträger jedoch spührbar, wenn er über seine Freizeit nicht frei verfügen darf.

Wer, wie ich, bereits die negative Religionsfreiheit eröffnet sieht, für den gilt bei der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung im Grunde das gleiche (da es um den Schutz vom religiösen Charakter geht, kann Art. 3 des bay. Feiertagsgesetzes die negative Religionsfreiheit beschränken, wenn es denn am Ende verhältnismäßig ist), jedoch ist hier spätestens die Unangemessenheit unbezweifelbar: Hier steht die Unterwerfung unter religiösen Regeln gegen eine Ruhe an Orten, die an der Zelebrierung des Feiertages nicht involviert sind, gegenüber, was die negative Religionsfreiheit mit Füßen tritt, würde man letzteres den Vorzug geben.

Interessant wäre jetzt die Ausführungen des BayVGH zu sehen, wie er die Rechtmäßigkeit des Verbotes bejahen kann. Ich kann jedenfalls keine Argumente dafür erblicken.

Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde – so diese eingelegt wird – beim BVerwG scheitern, wäre ein Anruf des BVerfG ratsam. Allerdings befürchte ich nach dem Urteil zur Kirchenaustrittsgebühr, dass auch dieses nicht meine Ansicht teilen wird. Leider gestehen auch die Gerichte hierzulande den Kirchen immer noch massig Sonder- und Vorzugsrechte zu, wie sie sonst keine Organisation bekommen kann.


Staat bittet Nichtkirchenmitglieder zur Kasse

Dienstag, 11. November 2008

Meine Bank hat mich heute über die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer informiert. In dem Informationsschreiben, in der die Kirchensteuer große Bedeutung hat, findet sich unter anderem dieser Satz: „Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die Abgeltungssteuer.“

Ich finde es unerhört. Der Staat bittet Nichtkirchenmitglieder stärker zur Kasse. Der Staat bestraft diejenigen, die nicht bereit sind, ihr Geld an die Kirche zu geben. Der Staat fördert damit wieder einmal die großen Kirchen. Der Staat tritt Anders- und Nichtgläubige mit Füßen. Er lässt eindeutig erkennen, dass er Kirchenmitglieder und damit die großen Kirchen besonders und bevorzugt behandelt.

Mit welcher Begründung? In der Information heißt es weiter „Damit wird berücksichtigt, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist.“ Genau hier liegt die Frechheit. Wer in einem Fußballverein Mitglied ist, kann dies meines Wissens auch nicht von der Steuer absetzen. Und genau wie bei einem Fußballverein werden die Kirchensteuern für interne Angelegenheiten verwendet. Ich bestreite jede Art von Gemeinnützigkeit. Wenn Spenden an die Diakonie oder Caritas, welche zu den Kirchen gehören, direkt gehen, würde ich eine Gemeinnützigkeit für diese Zahlungen anerkennen (auch wenn ich die Monopolbildung der Kirchen auf dem sozialen Markt ablehne). Diakonie und Caritas haben das Ziel, alte, schwache und kranke Menschen zu helfen, sind als solche also für die Allgemeinheit (Nebenabsichten lass ich jetzt mal unberücksichtigt). Die Kirchensteuer geht aber an die Kirche als solche. Und mit der Kirche als solche wollen Nichtmitglieder relativ wenig zu tun haben. Ein Nichtmitglied wird mit dem Geburtstag des Papstbruders, der mit der Kirchensteuer finanziert wird, nichts zu tun haben wollen, genausowenig wie alle anderen Aufgaben der Kirche als solche. Die Kirche als solche ist für ihre Gemeinschaft, ihre Religionsgesellschaft da, wo nicht die Allgemeinheit zugehört, ist die Allgemeinheit eben nicht die ihr angehörige Religionsgesellschaft. Ich lehne also klar eine Gemeinnützigkeit ab, die die Kirchensteuer zu einer Verringerung der allgemeinen Steuer berechtigt. Es ist letztendlich nur eine Privilegierung und Bemachtung der Kirchen: Wer die Kirchen fördert, muss den Staat nicht mehr fördern. Wer die Kirchen nicht fördert, muss Staat und Kirche (Übernimmt der Staates massig Kosten für interne Tätigkeiten der Kirche) fördern. Gewinner sind – wie immer – die großen Kirchen, Verlierer sind – wie immer – die Anders- und Nichtgläubigen.

Letztendlich wird die Kirche durch den Staat in meinen Augen mal wieder nur schmackhaft gemacht, was mit der Neutralitätsverpflichtung nicht vereinbar ist.