Schäuble - Schaden vom Volk abwenden?

Montag, 28. April 2008

“Ich habe einen Amtseid geleistet: Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.” sagt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Interview der Focus (18/2008, S. 32f.). Ganz recht, und daraus folgt, dass Herr Schäuble eine Pflicht hat, um diesen Schutz sicherzustellen, eine einzige: seinen Rücktritt, wobei sich Frau Zypries dem gerne anschließen darf.

Man kann es kaum vortrefflicher formulieren, als die Piratenpartei: Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft!

Und wofür die Einschränkung der Freiheit? Klar, wieder einmal wegen der Terrorgefahr. Was anderes wird in dem Interview nicht angebracht. Wieder einmal wird Angst geschürt. Ich verweise auf meinen Beitrag “Weiteres Schüren von Angst“. Es kann einfach nicht angehen, dass Herr Schäuble mit immer wieder der gleichen Leier unverhältnismäßige Maßnahmen (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Wohnraum-Videoüberachung, pp.) ergreifen will. Was wiegt bitte schwerer? Eine Gefahr, die 200 mal geringer ist als der Tod durch falsche Medikamente im Krankenhaus (also wenn man das so hochpuschen würde, wie den Terror, müsste Herr Schäuble vor jeden Gang ins Krankenhaus warnen, ja Krankenhäuser sogar verbieten) oder eine Menschenwürdeverletzung, weil man befürchten muss, auf Schritt und Tritt überwacht zu werden? Bei jeden versuchten Terroranschlag, wird Panik verbreitet und Herr Schäuble will Freiheiten deswegen einschränken. Aber ist irgendeine Forderung laut geworden, weil PKW Herrsteller ein Sicherheitslämpchen weglassen oder weil mal wieder jemand im Krankenhaus zu Tode fehlbehandelt wurde? Ich hab nichts dergleichen gehört.

Bitte, Herr Schäuble, hören Sie auf, Panik zu verbreiten und die dann auszunutzen, einen Überwachungsstaat einzuführen. Sagen Sie im nächsten Interview doch mal, wie Wahrscheinlich ein Tod durch Terror im Verhältnis zu anderen Situationen (wie Straßenverkehr, Flugzeug, Krankenhaus, Unfälle im Haushalt, pp.) ist, bei denen Sie kein großes Wort verlieren. Ja, Tote durch Terror sind schlimm, aber im Verhältnis zu anderen Unglücken, wo kein solches Tamtam erfolgt, sind es relativ wenige. Bitte, Herr Schäuble, sehen Sie Terrorakte als Unglück und nicht als Weltuntergang an. Sie spielen den Terroristen doch nur in die Hände. Dank Ihnen hat doch der Bürger erst 2 mal Angst, weil Sie einerseits, natürlich gemeinsam mit den Medien, den Terrorismus zu einem Weltuntergangsszenario hochpuschen und weil die Bürger schlicht und einfach Angst haben müssen, dass Sie irgendwann in ihre Schlafzimmer gucken. Und wenn Sie nicht in der Lage sind, angemessen damit umzugehen, bitte, dann stellen Sie ihr Amt zur Verfügung.

Ihr, Euer
M a i k


Verfassungsrecht für Anfänger

Sonntag, 20. Januar 2008

Herr Schäuble ist nicht nur bei der Online-Durchsuchung engagiert, nein, unbescholtene Bürger sollen auch abgeschossen werden können, nämlich dann, wenn sie sich an Bord eines von “Terroristen” gekaperten Flugzeuges befinden.

Ja, 2006 hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, das damalige Luftsicherheitsgesetz sei verfassungswidrig. Dabei stützte das BVerfG sein Urteil auch auf die Menschenwürde aus Art. 1 I GG. Aber davonwollte sich der Bundesinnenminister Schäuble nicht abbringen lassen. Er will das Grundgesetz ändern lassen, um seine Absichten zu ermöglichen.

Nun hat sich der Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier zu Wort gemeldet und Herrn Schäuble darauf hingewiesen, dass auch eine Grundgesetzänderung an der Verfassungswidrigkeit eines solchen Luftsicherheitsgesetzes nichts ändern würde.

Der Hintergrund: Artikel 79 GG beschreibt, wie das Grundgesetz geändert werden kann. Darin heißt es im Abs. 3: “Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.”
Das BVerfG sagte nun, dass der Abschuss von Flugzeugen mit unschuldigen Zivilisten gegen die Menschenwürdegarantie aus ebendiesen Artikel 1 GG verstoße, unabhängig von der restlichen Länge des Lebens (Urt. v. 15.2.06 - 1 BvR 357/05). Was gibt es nun daran nicht zu verstehen?

Warum braucht Herr Schäuble eine Erinnerung des PräsBVerfG, dass seine Vorhaben so oder so verfassungswidrig sind? Hat er es vergessen? Kennt er sich mit Verfassungsrecht einfach nicht aus? Oder ist es im einfach nur egal? Wir können uns aber sicher sein, dass das BVerfG, sollte Herr Schäuble seinen Willen erneut durchsetzen können, ihn garantiert bei seinen Lücken im Verfassungsrecht erneut behilflich sein wird.

Ihr, Euer
M a i k