Kein Schwimmverbot bei Kindern wegen Religion

Mittwoch, 7. Mai 2008

“Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.” heißt es in der Pressemitteilung heutigen Datums des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Bevor ich mich mit dem Urteil befasse ein Hinweis an das Gericht: Nein, “Eltern einer muslimischen Schülerin” ist falsch, es muss vielmehr heißen “Schülerin muslimischer Eltern”. Das Kind ist 12 Jahre und ist noch nicht einmal religionsmündig. Das Kind ist geistig auch noch gar nicht so weit entwickelt, zu verstehen, was da mit ihm gemacht wird. Ein Kind kann noch keine Religion haben. Es ist allenfalls das Kind religiöser Eltern.

Nun zur Sache: Das Gericht hat richtig geurteilt. Nur, weil die Eltern eine Religion = Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit haben, können sie ihrem Kind nicht völlig abwegige Regeln auferlegen. Warum sollte, wenn es ihn/sie/es überhaupt geben sollte, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, Gott/Allah/Ba’al/Fliegende-Spaghettimonster/Zeus/Buschvolkgott/pp. überhaupt wollen, dass Frauen, nicht Männer, sich derart verhüllen müssen (merkwürdigerweise aber mit Schmuck aufmerksam machen)? Vielleicht haben vor ein paar hundert Jahren irgendwelche “heiligen” Menschen das nur aus persönlichem Interesse zusammengedichtet. Solange keiner belegt, dass Gott/wasauchimmer es will, kann niemand behaupten, dies sei Gottes/wasauchimmer Wille. Ich kann auch behaupten, Gott will, dass ihr mir alle 10€ schickt… würde sicher keiner machen. Warum nicht? Weil ich nicht beweisen könnte, dass es Gottes Wille ist und es auch abwegig wäre, dass Gott ausgerechnet mir Geld zukommen lassen wollen würde. Warum wird also blind ohne Beweis die Vermummungsregel befolgt? Dies setzt ferner voraus, dass bewiesen wird, dass es ihren Gott/wasauchimmer überhaupt gibt. Aber nichts, nicht den kleinsten Funken in dieser Richtung, haben die Religionen bewiesen. Es ist nur Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit. Wie kann aber bitte aus dem Glauben von den Eltern ein total abwegiges Verbot für das Kind, das selbst religiösen Glauben noch nicht versteht, auferlegt werden?
Das heißt im Endeffekt doch nur: Eine Person, hier die Eltern, legt seinen Glauben = Unwissen = Nichtwahrheit einer anderen Person, hier dem Kind, als Wahrheit auf, ohne den kleinsten Funken eines Beweises zu erbringen. Wenn ich glaube, dass Peter Mustermann (Name frei erfunden) ein Mörder ist, kann ich das ohne Beweis auch nicht als Wahrheit verkaufen.

Bevor die Eltern/religiöse Führer nicht beweisen, dass a) ihr Gott existiert und b) die Vermummung der Frauen Wille dieses Gottes ist, können sie einer anderen Person, die religiösen Glauben noch gar nicht verstehen kann, diese Regel nicht aufzwingen. Alles andere ist mE nur eine Indoktrination eines Glaubens = Unwissen = Nichtwahrheit als Wahrheit bei einem Kind

Es bleibt nur zu Hoffen, dass das NRWOVG die Berufung zurückweist, denn andernfalls würde dies wieder nur heißen, Religionen bekommen abwegige Sonder- und Vorzugsrechte, sogar bezüglich Bevormundung…

Ihr, Euer
M a i k


Schäuble will Islamunterricht

Mittwoch, 12. März 2008

Schäuble will einen islamischen Religionsunterricht. So wie es katholischen, protestantischen und jüdischen Religionsunterricht gibt, soll es auch einen islamischen geben, wenn die Muslimen es wollen. Der Staat hat neutral zu sein und das damit anbieten.

Da versteht jemand Neutralität falsch. Neutral heißt, der Staat indoktriniert keine Religion. Aber das macht ein Religionsunterricht. Die Eltern dürfen jetzt nur eine weitere Religion aussuchen, die der Staat ihren Kindern unterrichtet. Und es kann ja nicht danach gehen, was die Muslimen wollen. Es kommt auf das Kind an und ein Kind kann keine Religion wollen. Ein Kind kann Religion nicht verstehen, ein Kind macht das, was die Eltern sagen. Und wenn die Eltern sagen, du besuchst den Islamunterricht, wird es das machen und dann wird das Kind nicht nur von Zu hause, von der Religionsgesellschaft sondern auch vom Staat indoktriniert. Wie soll ein Kind, wenn es dann erwachsen wird, noch frei denken können? Gar nicht, es kennt nix anderes, ihm wurde von überall eingetrichtert, die Religion der Eltern ist die richtige und wird nix anderes mehr können.

Nein, Neutralität heißt: Gar kein Religionsunterricht, weder katholischen, noch jüdischen, noch scientologischen (warum will Schäuble den eigentlich nicht?) , noch islamischen, noch sonsteinen. Religionsunterricht heißt nur eines: Dem Kind wird eine Religion aufgezwungen. Das darf nicht sein! Meines Erachtens ist Religionsunterricht nicht nur ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates, sondern sogar gegen die Religionsfreiheit selbst, denn wenn einem Kind, welches das noch nicht versteht und noch keine Religion wählen kann, weil es das nicht versteht, eine Religion aufgezwungen wird, wird ihm damit indirekt die Freiheit genommen, sich selbst darüber Gedanken zu machen, wenn es alt genug ist, weil es dann nicht mehr frei denken kann.

Ja, die Neutralität des Staates muss gewahrt bleiben, aber nicht dadurch, dass noch ein anderer Religionsunterricht geschaffen wird, sondern indem Religionsunterricht (wie viele andere ungerechtfertigte und ungerechte Sonder- und Vorzugsrechte einiger Religionen) abgeschafft wird.

Ihr, Euer
M a i k


Informationelle Darstellung verbieten?

Donnerstag, 7. Februar 2008

Wikipedia stellt informationell ein Bild von Mohammed, einem islamischen Propheten, ins Internet.
Hiergegen haben sich tausende Muslime beschwert und fordern die sofortige Entfernung, denn in einigen islamischen Glaubensrichtungen sind derartige Darstellungen verboten.

Doch gelten diese Verbote auch für Nicht-Muslime? Selbst bei den Schiiten, einer anderen islamische Glaubensrichtung, soll ein solches Verbot nicht existieren.
Würde man dies bejahen, heißt das im Vergleich nichts anderes, als wenn ein Deutscher, der in Deutschland an einen Deutschen eine Straftat begeht, von einem US-Richter nach US-Recht zum Tode verurteilt wird. Das würde niemand gutheißen, schließlich müsste deutsches Recht gelten.
Genauso sehe ich es mit religiösen Verboten. Ich werde der Vergleichbarkeit halber auch von religiösen Rechtsordnungen sprechen. So wie der Deutsche in meinem Beispiel nicht der US-Rechtsordnung unterfällt, unterfällt ein Nicht-Muslime nicht der islamischen Rechtsordnung. Folglich gilt die Rechtsordnung nicht.
Genausowenig unterfällt wikipedia.de der islamischen Rechtsordnung, unterstellt die Betreiber sind keine Muslime.

Die Forderung der Muslimen heißt mE nichts anderes, als dass Nicht-Muslimen die islamische Rechtsordnung aufgezwungen wird. Darf ich selbst jetzt auch irgendwelche Gesetze machen, diese als religiöser Natur bezeichnen und dann anderen auferlegen? Sicher nicht. Genausowenig dürfen religiöse Rechtsordnungen jemanden auferlegt werden, der ihr nicht unterfällt. Andernfalls würde das bedeuten, ihm würde verboten, die Freiheiten innerhalb seiner eigenen Rechtsordnung zu leben.

Sicherlich könnte man jetzt mit Toleranz kommen. Doch da muss man differenziert betrachten.
Will man mit dem Bildnis ausdrücklich einen Muslimen angreifen, ihn das Bildnis regelrecht aufzwingen, dann würde ich sehr wohl Intoleranz sehen.
Hier liegt der Fall jedoch eindeutig anders. Wikipedia will informieren, so auch Nicht-Muslimen. Also ist das Bild eher an diejenigen gerichtet, die nicht der islamischen Rechtsordnung unterfallen. Hier würde ich Intoleranz ganz klar ablehnen. Und jeder, der sie zu bejahen denkt, den kann ich nur fragen: Was ist intolerant: die Freiheit innerhalb seiner eigenen Rechtsordnung auszuleben oder jemanden anderen seine Rechtsordnung aufzwingen?
Und nebenbei: Auch der Staat sollte niemanden eine religiöse Rechtsordnung aufzwingen, die er nicht angehört.

Ihr, Euer
M a i k