Kein Schwimmverbot bei Kindern wegen Religion

Mittwoch, 7. Mai 2008

“Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.” heißt es in der Pressemitteilung heutigen Datums des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Bevor ich mich mit dem Urteil befasse ein Hinweis an das Gericht: Nein, “Eltern einer muslimischen Schülerin” ist falsch, es muss vielmehr heißen “Schülerin muslimischer Eltern”. Das Kind ist 12 Jahre und ist noch nicht einmal religionsmündig. Das Kind ist geistig auch noch gar nicht so weit entwickelt, zu verstehen, was da mit ihm gemacht wird. Ein Kind kann noch keine Religion haben. Es ist allenfalls das Kind religiöser Eltern.

Nun zur Sache: Das Gericht hat richtig geurteilt. Nur, weil die Eltern eine Religion = Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit haben, können sie ihrem Kind nicht völlig abwegige Regeln auferlegen. Warum sollte, wenn es ihn/sie/es überhaupt geben sollte, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, Gott/Allah/Ba’al/Fliegende-Spaghettimonster/Zeus/Buschvolkgott/pp. überhaupt wollen, dass Frauen, nicht Männer, sich derart verhüllen müssen (merkwürdigerweise aber mit Schmuck aufmerksam machen)? Vielleicht haben vor ein paar hundert Jahren irgendwelche “heiligen” Menschen das nur aus persönlichem Interesse zusammengedichtet. Solange keiner belegt, dass Gott/wasauchimmer es will, kann niemand behaupten, dies sei Gottes/wasauchimmer Wille. Ich kann auch behaupten, Gott will, dass ihr mir alle 10€ schickt… würde sicher keiner machen. Warum nicht? Weil ich nicht beweisen könnte, dass es Gottes Wille ist und es auch abwegig wäre, dass Gott ausgerechnet mir Geld zukommen lassen wollen würde. Warum wird also blind ohne Beweis die Vermummungsregel befolgt? Dies setzt ferner voraus, dass bewiesen wird, dass es ihren Gott/wasauchimmer überhaupt gibt. Aber nichts, nicht den kleinsten Funken in dieser Richtung, haben die Religionen bewiesen. Es ist nur Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit. Wie kann aber bitte aus dem Glauben von den Eltern ein total abwegiges Verbot für das Kind, das selbst religiösen Glauben noch nicht versteht, auferlegt werden?
Das heißt im Endeffekt doch nur: Eine Person, hier die Eltern, legt seinen Glauben = Unwissen = Nichtwahrheit einer anderen Person, hier dem Kind, als Wahrheit auf, ohne den kleinsten Funken eines Beweises zu erbringen. Wenn ich glaube, dass Peter Mustermann (Name frei erfunden) ein Mörder ist, kann ich das ohne Beweis auch nicht als Wahrheit verkaufen.

Bevor die Eltern/religiöse Führer nicht beweisen, dass a) ihr Gott existiert und b) die Vermummung der Frauen Wille dieses Gottes ist, können sie einer anderen Person, die religiösen Glauben noch gar nicht verstehen kann, diese Regel nicht aufzwingen. Alles andere ist mE nur eine Indoktrination eines Glaubens = Unwissen = Nichtwahrheit als Wahrheit bei einem Kind

Es bleibt nur zu Hoffen, dass das NRWOVG die Berufung zurückweist, denn andernfalls würde dies wieder nur heißen, Religionen bekommen abwegige Sonder- und Vorzugsrechte, sogar bezüglich Bevormundung…

Ihr, Euer
M a i k


Schäuble will Islamunterricht

Mittwoch, 12. März 2008

Schäuble will einen islamischen Religionsunterricht. So wie es katholischen, protestantischen und jüdischen Religionsunterricht gibt, soll es auch einen islamischen geben, wenn die Muslimen es wollen. Der Staat hat neutral zu sein und das damit anbieten.

Da versteht jemand Neutralität falsch. Neutral heißt, der Staat indoktriniert keine Religion. Aber das macht ein Religionsunterricht. Die Eltern dürfen jetzt nur eine weitere Religion aussuchen, die der Staat ihren Kindern unterrichtet. Und es kann ja nicht danach gehen, was die Muslimen wollen. Es kommt auf das Kind an und ein Kind kann keine Religion wollen. Ein Kind kann Religion nicht verstehen, ein Kind macht das, was die Eltern sagen. Und wenn die Eltern sagen, du besuchst den Islamunterricht, wird es das machen und dann wird das Kind nicht nur von Zu hause, von der Religionsgesellschaft sondern auch vom Staat indoktriniert. Wie soll ein Kind, wenn es dann erwachsen wird, noch frei denken können? Gar nicht, es kennt nix anderes, ihm wurde von überall eingetrichtert, die Religion der Eltern ist die richtige und wird nix anderes mehr können.

Nein, Neutralität heißt: Gar kein Religionsunterricht, weder katholischen, noch jüdischen, noch scientologischen (warum will Schäuble den eigentlich nicht?) , noch islamischen, noch sonsteinen. Religionsunterricht heißt nur eines: Dem Kind wird eine Religion aufgezwungen. Das darf nicht sein! Meines Erachtens ist Religionsunterricht nicht nur ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates, sondern sogar gegen die Religionsfreiheit selbst, denn wenn einem Kind, welches das noch nicht versteht und noch keine Religion wählen kann, weil es das nicht versteht, eine Religion aufgezwungen wird, wird ihm damit indirekt die Freiheit genommen, sich selbst darüber Gedanken zu machen, wenn es alt genug ist, weil es dann nicht mehr frei denken kann.

Ja, die Neutralität des Staates muss gewahrt bleiben, aber nicht dadurch, dass noch ein anderer Religionsunterricht geschaffen wird, sondern indem Religionsunterricht (wie viele andere ungerechtfertigte und ungerechte Sonder- und Vorzugsrechte einiger Religionen) abgeschafft wird.

Ihr, Euer
M a i k


Wählen unterm Auge der Kirche

Sonntag, 2. März 2008

Heute sind die Kommunalwahlen in Bayern. Ich bin natürlich wählen gegangen. Zu meinem Bedauern lag die Wahlbeteiligung gegen 14:15 bei erst 25% in meinem Wahlbezirk. Die Wahl ist ein wertvolles Element der Demokratie. Und auch wenn es “nur” Kommunalwahlen sind, niemand sollte seine Stimme wegwerfen.

Mein Wahllokal war in einer Volksschule. War ungewohnt, mal wieder einen Klassenraum zu betreten. Aber was fand ich dort unübersehbar über der Tür? Ein Kreuz. Ja, ich musste unterm Auge der Kirche wählen… aber ich hab trotzdem der CSU nicht eine einzige meiner Stimmen gegeben.

Ich finde es inakzeptabel, dass in einem Öffentlichen Gebäude eine Religion propagiert wird. Der Staat hat sich aus der Religion rauszuhalten. Aber solange sich Kirchen in den Staat einmischen, wird dieser weiter eine Religion weiterreichen.

Ich selbst kann mir meinen Teil denken und mich ganz einfach nicht von dem Kreuz beeinflussen lassen. Aber es geht ums Prinzip einerseits und andererseits, noch wichtiger, um die Kinder, kleine Grundschulkinder, 6-10 Jahre, die noch leicht beeinflussbar sind.

Warum ein Kreuz und kein großes A oder ein flugzeugähnliches Raumschiff oder ein Haufen Spaghetti mit Fleischklößchen oder ein Halbmond oder ein dicker Mensch…? Nein, keines solcher Zeichen gehört in einen Klassenraum. Kindern darf keine Religion aufgezwungen werden. Für solche beeinflussbare Kinder, die jeden Tag dieses Kreuz sehen müssen, wird dieses und der damit verbundene Glaube so normal wie das Amen in der Kirche (und das leider nicht metaphorisch gemeint) und später werden sie nichts anderes kennen und können nicht anders, als selbst daran zu glauben.

Insbesondere Kinder von Eltern anderer Religion (ja, es gibt keine “christlichen Kinder” sondern nur “Kinder christlicher Eltern”, weil Kinder das noch gar nicht verstehen können. Sie machen das, was die Eltern sagen) werden durch dieses Kreuz regelrecht beleidigt. Sind sie an der Schule nicht willkommen? Sind nur Christen geachtet? Selbst das BVerfG hat Kreuze in Volksschulen (und auch Gerichte) abgelehnt.

Meine Forderung ist klar: Raus mit den Kreuzen aus den Schulen (aus Grichtssälen bitte auch)! Der Staat darf keinem Kind einen Glauben indoktrinieren.

Ihr, Euer
M a i k