Vertrag: USA kriegen unsere Daten

Mittwoch, 12. März 2008

Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries haben gestern mit ihren amerikanischen Amtskollegen einen Vertrag unterzeichnet. Dieser soll, man kann es ahnen, der Bekämpfung schwerwiegender Straftaten, insbesondere der Terrorbekämpfung dienen. Ein nobles Ziel? Das Ziel ja, aber die Maßnahmen?

Nach diesem Vertrag soll zB ermöglicht werden, dass dem Vertragspartner ohne ein Ersuchen bei Verdacht einer schwerwiegenden Straftat personenbezogene Daten, die eine Identifikation ermöglichen, übermittelt werden können.

Also einen Verdacht kann man schnell haben. Und ich will nicht, dass noch ein Staat (bereits einer ist viel zu viel) meine Daten bekommt, mit denen ich irgendwo hängen bleibe.

Weiterhin soll die Grundlage für ein Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im sog. Hit/No-Hit-Verfahren gelegt werden. Demnach sollen die Vertragspartner einen Fingerabdruck oder DNA-Abdruck in der Datenbank des anderen Partners abgleichen können. Im Falle einer positiven Übereinstimmung werden erneut personenbezogene Daten, die eine Identifikation ermöglichen, übermittelt.

Aber auch datenschützende Regelungen werden aufgenommen. Aber mal ehrlich: Vertraulichkeit wird garantiert, nur wie legen heutige Politiker Vertraulichkeit aus?

Das Problem ist: Wie gehen die USA wirklich mit unseren Daten um? Ich will daran erinnern, dass jeder, der in die USA fliegt, seine Daten zentral speichern lassen muss. Ist man nun dank der Vorratsdatenspeicherung & Co als möglicher Terrorist gelabelt, kann man vielleicht Urlaub in Guantanamo machen und das auf Kosten der USA, denn Terrorverdächtige kriegen da ja keinen Prozess, wo man die Unschuld feststellen könnte. Und da gilt ja auch nicht mehr, man ist unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Kommen man also dank Vorratsdatenspiecherung & Co in eine Rasterfahndung und wird als Terrorist verdächtigt, wird der nächste US-Besuch vielleicht recht spannend.
OK, ich gebe zu, das ist ein sehr fernliegendes Szenario. Aber wenn ich mir angucke, wie Unschuldige in Guantanamo sitzen (ja, Unschuldige, denn solange ihre Schuld nicht bewiesen ist, sind sie unschuldig), muss ich Angst haben, dass auch weitere unbescholtene Bürger dort landen.

Nimmt man nur den Vertrag, mag noch keine Gefahr bestehen. Nimmt man aber hinzu, wie die ausgetauschten Daten erlangt werden und ggf. benutzt werden, dann sehe ich doch Befürchtungen. Es mögen sehr fernliegende Befürchtungen sein. Aber wenn auch nur ein weiterer Unschuldiger in Guantanamo landet (oder auch nur eine Untersuchung der freundlichen US-Polizisten über sich ergehen lassen muss), ist dieser Vertrag ein sehr großer Fehler.

Ihr, Euer
M a i k


Blau wählen?

Montag, 21. Januar 2008

Blau wählenHeute habe ich ein Wahlplakat entdeckt, bei dem ich den Sinn nicht so ganz finden kann. Erst dachte ich “blau wählen” währe wohl Wahlwerbung der CSU oder Bayernpartei, die damit halt ausdrücken wollen, man soll für Bayern wählen. Gut, hätte auch nicht mehr Inhalt als deren eigener Name. Aber nein, es war ein Wahlplakat der Republikaner.

Nun hab ich gehört, dass die Republikaner so ähnlich sein soll, wie die NPD oder DVU. Warum also “blau wählen”, also “für Bayern wählen”, wenn es eine Partei ist, die sich, ich will es mal so ausdrücken, “für Deutschland” einsetzt. Das “blau wählen” ergab für mich keinen Sinn.

Nun habe ich mal deren Parteiprogramm aufgeschlagen, um vielleicht einen Anhaltspunkt zu bekommen. Das erste und zweite Kapitel wirkte dabei auf den ersten Blick - zT, nicht ganz - gar nicht mal so schlecht. Aber ich kam zu Kapitel 2.4. Im folgenden gehe ich auf einige wenige, mE negative, Punkte ein. Ja, es gibt auch Forderungen, die ich teile, jedoch können selbst viele positive Punkte (wenn es viele gäbe) wenige abscheuliche Punkte nicht wieder gutmachen:

- “Beibehaltung der Wehrpflicht im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht”
Eine Wehr- oder Dienstpflicht ist eine grundlegende Verletzung der persönlichen Freiheiten (die in Kapitel 1 noch angepriesen werden), eine solche Dienstpflicht ähnelt eher Leibeigenschaft als Freiheit.

- “Vorrang der christlich-abendländischen Kultur - insbesondere des deutschen Anteils - in der schulischen Erziehung” und “Die christliche Prägung findet ihren stärksten Ausdruck in der abendländischen Kultur als Grundlage von Staat und Gesellschaft”
Europa ist nicht christlich! Die Moral die sich hier entwickelt hat, ist eine menschliche. Christliche Werte sehen anders aus: Todesstrafe für Lapalien; Massenmord; Gewalt; Unterdrückung der Frau pp. Solch eine Wertevorstellung ist untragbar. Und in der Schule haben solche Gschichten nichts zu suchen. Sonst kommt es noch so weit und es wird die Schöpfungsgeschichte unterrichtet.

- “Mindestanteil der deutschsprachigen Musiktitel von 50% in Hörfunksendungen
Sind wir hier in der DDR? Selbst deutsche Interpreten singen englisch. Was soll ich denn bitteschön hören? Volksmusik? Sorry, aber sowas will ich nicht hören. Niemand kann sich vorschreiben lassen, was er hört. Wieder eine unsinnige Beschneidung der Freiheiten.

- “Erlaß eines Zuwanderungsverhinderungsgesetzes”
Wir leben heute in einer Welt, die über die Grenzen hinweg vernetzt ist, und damit meine ich nicht nur das Internet. Es ist wahnwitzig, anderen Menschen zu verbieten, nach Deutschland zu kommen. Vielmehr muss dafür gesorgt werden, dass diese Menschen ordentlich eingegliedert werden und die Möglichkeit bekommen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen.

- “Wir fordern einen Staat, der Straftaten mit Härte und Entschlossenheit verhindert und sich den Opfern verpflichtet fühlt, nicht den Tätern” und “empfindliche Strafen bereits bei der sogenannten Bagatellkriminalität” und “Wiedereinführung von Zuchthaus für Schwerverbrecher” pp.
Was sich für manchen auf den ersten Blick vernünftig anhört, ist es bei weiten nicht, denn diese Forderung kann man gleichsetzen mit der Aberkennung des Menschseins für den Täter. Auch der Täter ist ein Mensch und hat eine Würde.
Insgesamt liest sich Kapitel 3.2 wie ein Schauerroman, der mit Menschenwürde absolut gar nichts mehr zu tun hat.

- “keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und kein Adoptionsrecht für Homosexuelle”
Wo leben wir bitte? Wenn sich jemand in einer gleichgeschlechtlichen Person verliebt, dann sollen sie das Ausleben dürfen. Wieder eine unsinnige Einschränkung der Freiheiten. Jeder soll lieben dürfen, wen er will.

- “Auswahl der Studienanfänger durch die Universitäten” und “Schaffung von Elitehochschulen”
Solche Maßnahmen schaffen nur eines: Studienabschlüsse sind nicht gleichwertig. Ein Klassensystem auch nach Studienabschluss. Soetwas ist völlig kontraproduktiv.

- “Die Republikaner bekennen sich zur unveräußerlichen Menschenwürde als einem absoluten und unantastbaren Achtungsanspruch eines jeden Menschen. Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde stellen den wertausfüllenden Maßstab für das staatliche Handeln dar und setzen insoweit der Legitimität von Recht und Staat Grenzen. Aufgabe eines starken Staates, wie ihn die Republikaner fordern, ist die Garantie der Menschenwürde und der Grundrechte. Die Republikaner sehen daher im Grundrechtssatz von der Menschenwürde die klare Absage an jede Form eines totalitären Kollektivismus und auch eines extremen Individualismus. “
Aber genau gegen diesen Grundsatz widerspricht das Parteiprogramm permanent. Das Parteiprogramm zeugt mE von alles andere, nur nicht von Menschenwürde und Freiheiten.

Da kann ich nur vermuten, wofür “blau wählen” steht… nämlich für den Zustand, in dem man sich zur Wahl begeben soll, denn anders würde kein vernünftiger Mensch für solch ein Programm stimmen.

Ihr, Euer
M a i k


Bayerntrojaner?

Samstag, 19. Januar 2008

Wir alle warten auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Dieses wird im Frühjahr erwartet. Hoffen wir, dass das BVerfG diesem Wahn des gläsernen Bürgers endlich einen Riegel vorschiebt.

Doch Bayern will nicht auf ein Urteil warten. Der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) will alsbald ein Landeseigenes Gesetz auf den Weg bringen. Eventuelle Bestimmungen des BVerfG könne man während des Gesetzgebungsprozesses einarbeiten.

Womit wird die Notwendigkeit einer Online-Durchsuchung mal wieder begründet? Mit der Terrorgefahr.
Kann eine Online-Durchsuchung wirklich die Terrorgefahr senken? Ich denke nein.
a) Wer um ein solches Gesetz weiß, wird Umgehungsmaßnahmen ergreifen, sodass nur noch der unbescholtene Bürger, der nichts erwartet, durchsucht werden kann.
b) Laut Schäuble um seinen Bundestrojaner braucht man einen konrketen Verdacht, bevor solche Maßnahmen eingesetzt werden. Gehen wir davon aus, dass Herrmann eine ebensolche Aussage treffen würde. Bloß woher einen konkreten Verdacht nehmen? Eine Online-Durchsuchung bringt nur Sinn, wenn man sie bei einer einfachen Vermutung einsetzt. Aber dann ist es schon Willkür, denn vermuten kann man vieles.

Ist im Anti-Terror-Kampf die Aufgabe der Freiheiten und Menschenrechte wirklich notwendig? Ich sehe nur wenig steigende Sicherheit durch solche Maßnahmen, aber einen extremen Verlust an bürgerlichen Freiheiten. Folglich stehen diese Maßnahmen außerhalb jeden Verhältnisses. Auch wenn es ein klein wenig Sicherheit bringen sollte, was ich bezweifle, dann ist der Preis zu hoch.

Letztendlich gilt: Verlieren wir unsere Freiheiten, dann haben die Terroristen gewonnen. Solche Maßnahmen spielen den Terroristen in den Händen, denn wir verlieren hierdurch unser höchstes Gut: unsere Freiheit. Da muss man sich langsam fragen, wem die Innenminister dienen.

Und an alle die meinen, wer nichts verbrochen hat, muss nichts befürchten: Wollt ihr, dass eine Behörde zB um eure Intimsphäre weiß? Außerdem kann so ein Profil einer Person entstehen, welches bei einer Rasterfahndung hängen bleibt. Und schon hat der, der nichts verbrochen hat, doch etwas zu befürchten.

Lasst uns also hoffen, dass das BVerfG diesem Spuk endlich ein Ende bereitet. Und selbst wenn die Maßnahmen wider Erwarten doch verfassungsmäßig sind… vernünftig sind sie nicht und sollten so oder so unterlassen werden.

Ihr, Euer
M a i k