Die Grünen in Bayern fordern die Bezahlung der Bischöfe aus den Staatshaushalt und damit den allgemeinen Steuergeldern (nicht Kirchensteuern) zu beenden. Das Konkordat von Bayern von 1924 wird dabei als unzeitgemäß erachtet, in Anbetracht, dass immer mehr Menschen keinen oder einen anderen Glauben folgen. Privilegien einer Kirche müssen daher diskutiert werden.
Sonder- und Vorzugsrechte gehören sogar ganz abgeschafft. In den Moment, in dem der Staat eine Kirche auch nur ein bisschen fördert, tritt der damit allen Anders- und Nichtgläubigen mit den Füßen. Die vom Grundgesetz und der bay. Verfassung garantierten Glaubensfreiheit wird mit jedem Privileg einer Kirche zutiefst geschadet.
Die in Bayern alleinregierende CSU wendet gegen die Forderungen der Grünen ein: „Der Vorstoß der Grünen offenbart eine kirchenfeindliche Gesinnung und zielt auf eine Entchristianisierung Bayerns“. Eine solche Aussage zeugt doch nur von Egoismus und Menschenverachtung. Erst einmal darf nicht von Kirchenfeindlichkeit gesprochen werden, denn in dem Moment, in dem die CSU nur die Kirchen in den Blickpunkt setzt, werden konfessionslose und Atheisten sofort ausgegrenzt. Ich erinnere daran, 2005 waren mehr Menschen in Deutschland konfessionslos und atheistisch als Evangelisch oder Katholisch, Tendenz steigend. Grob 1/3 der Deutschen sind konfessionslos oder atheistisch. Die CSU tritt diesen Menschn gewaltig mit Füßen, wenn sie ihren Blick nur auf die „Kirchenfeindlichkeit“ richtet. Nehmen wir lieber den Begriff „Glaubensfeindlichkeit“ an dessen Stelle. Aber ist die Forderung der Grünen wirklich glaubensfeindlich? Mitnichten. Es ist vielmehr glaubensfeindlich, wenn der Staat einen Glauben unterstützt und dadurch bevorzugt. Dadurch werden Anders- und Nichtgläubige vom Staat schlechter behandelt, als diejenigen, die den für den Staat richtigen Glauben haben. Religionsfreiheit mit Füßen getreten. Das, liebe CSU, das ist glaubensfeindlich.
Beckstein, CSU, Ministerpresident Bayerns, sieht in den Vorschlag der Grünen, dies würde „die bewährten Beziehungen zwischen Staat und Kirche beschädigen.“ Lieber Herr Beckstein, der Staat muss mit jeder Religion eine neutrale Beziehung führen. Haben Sie sich aber einmal das bayerische Konkordat mit dem Heiligen Stuhl angesehen? Es liest sich wie ein Schauerroman. An allen Ecken und Enden sichert der bayerische Staat der Kirche Sonder- und Vorzugsrechte zu. Die Kirche darf, die Kirche darf, Bayern macht für die Kirche, Bayern ZAHLT für die Kirche. In Deutschland werden übrigens jedes Jahr die Kirchen mit ca. 20 Milliarden Euro subventioniert. Der allgemeine Steuerzahler, auch Konfessionslose und Atheisten, zahlt für die Kirche. So zB werden in Bayern 90% der privaten Hochschulen der kath. Kirche, die ja nur dazu dienen, mehr katholische Indoktinatoren heranzuzüchten, von unseren Geldern bezahlt. Ja, diese „Beziehung“ zwischen Staat und Kirche – es ähnelt eher einer Unterwerfung des Staats unter die Kirche – gehört nicht nur beschädigt, sie gehört zerstört!
Es ist eine verkehrte Welt, wenn diejenigen, die mit einer völlig unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptung kommen, mehr Rechte bekommen als diejenigen, welche diese unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptungen zurückweisen. Doch Bayern macht das. Als Atheist muss man sich hier unwohl fühlen. Ich fühle mich regelrecht beleidigt, will die CSU die Kirchen privilegieren und dadurch Anders- und Nichtgläubige in ihren Rechten verletzt. Jeder, der fordert, die Kirche zu fördern, der fordert, Anders- und Nichtgläubige zu benachteiligen. Und das macht die CSU. Das ist glaubensfeindlich. Der Staat darf keine Religion bevorzugen, er darf keiner Religion auch nur ein Sonder- oder Vorzugsrecht einräumen. Das Konkordat und die Kirchenverträge gehören damit auch aufgehoben! Die Konfessionslosen und Atheisten, die immer mehr werden, werden mit jeden Vorteil irgendeiner Kirche im Umkehrschluss benachteiligt. Wer das fordert, fordert die Aufhebung der Religionsfreiheit.
Also sprach Maik
Quelle: IBKA mwN
Verfasst von maiktrek
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