Nichtchristen müssen sich unterwerfen?

Donnerstag, 25. September 2008

In Bayern offensichtlich ja. Nach Art. 3 des bay. Feiertagsgesetzes sind an sogenannten stillen Tagen, darunter Allerheiligen und Karfreitag, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen eingeschränkt. Sie sind nur zulässig, soweit der dem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, an Karfreitagen sind jedoch selbst musikalische Darbietungen in Schankbetrieben verboten. Verstöße hiergegen können nach Art. 7 mit bis zu 10.000€ Geldbuße geahndet werden.

Das Kreisverwaltungsreferat München hat nunmehr auf Berufung dieses Gesetzes verkündet, dass am diesjährigem Allerheiligen keine Befreiungen für Tanzveranstaltungen ergehen werden. Derweil wird weiterhin vor Gericht um das Bußgeld der „Heidenspaß-Party“ des bfg München vom Karfreitag letzten Jahres gestritten. Siehe dazu auch beim hpd.

Das Verbieten von Unterhaltungsveranstaltungen und ähnlichem an christlichen Feiertagen zeigt eines: die Nichtchristen haben sich den christlichen Ritualen zu unterwerfen. Wieder hat die Kirche ein Sonder- und Vorzugsrecht.

Es gibt für jemanden, der nicht an die christlichen Geschichten glaubt, keinen Grund, an den christlichen Feiertagen die christlichen Rituale durchzuführen. Nur weil die Christen meinen trauern zu müssen, weil Gott angeblich seinen eigenen Sohn ermorden ließ, muss jemand, der diese Geschichte nicht glaubt, nicht auch trauern. Warum sollte ihm verboten sein, das Tanzbein zu schwingen?

Niemanden darf, nur weil es die Kirche so will, verboten werden, den Tag so zu genießen, wie er es will. Und wenn jetzt das Gejammer von wegen „Demokratie“ oder „Toleranz“ startet, dann muss dem mal entgegengehalten werden, 1. eine Weltanschauung könnte nicht durch eine Mehrheit aufgezwungen werden und 2. will niemand in die Kirchen oder in die Häuser von Christen einmarschieren und dort ihre Rituale stören, sodass das eigene Vergnügen kein Akt der Intoleranz ist. Es ist im Gegenteil intolerant, wenn die Kirche Anders- und Nichtgläubigen ihre Rituale aufzwingen will, obwohl diese weder räumlich noch ideell mit dem Ritual in Verbindung stehen.

Hoffen wir also, dass diese menschenverachtende Unterwerfung unter den christlichen Ritualen ganz schnell für rechtswidrig erklärt wird, damit Nichtchristen die Tage so verleben können, wie sie es für richtig erachten und nicht so, wie die Kirche es für richtig erachten will.


Bayern ohne Religionsfreiheit?

Montag, 25. August 2008

Die Grünen in Bayern fordern die Bezahlung der Bischöfe aus den Staatshaushalt und damit den allgemeinen Steuergeldern (nicht Kirchensteuern) zu beenden. Das Konkordat von Bayern von 1924 wird dabei als unzeitgemäß erachtet, in Anbetracht, dass immer mehr Menschen keinen oder einen anderen Glauben folgen. Privilegien einer Kirche müssen daher diskutiert werden.

Sonder- und Vorzugsrechte gehören sogar ganz abgeschafft. In den Moment, in dem der Staat eine Kirche auch nur ein bisschen fördert, tritt der damit allen Anders- und Nichtgläubigen mit den Füßen. Die vom Grundgesetz und der bay. Verfassung garantierten Glaubensfreiheit wird mit jedem Privileg einer Kirche zutiefst geschadet.

Die in Bayern alleinregierende CSU wendet gegen die Forderungen der Grünen ein: „Der Vorstoß der Grünen offenbart eine kirchenfeindliche Gesinnung und zielt auf eine Entchristianisierung Bayerns“. Eine solche Aussage zeugt doch nur von Egoismus und Menschenverachtung. Erst einmal darf nicht von Kirchenfeindlichkeit gesprochen werden, denn in dem Moment, in dem die CSU nur die Kirchen in den Blickpunkt setzt, werden konfessionslose und Atheisten sofort ausgegrenzt. Ich erinnere daran, 2005 waren mehr Menschen in Deutschland konfessionslos und atheistisch als Evangelisch oder Katholisch, Tendenz steigend. Grob 1/3 der Deutschen sind konfessionslos oder atheistisch. Die CSU tritt diesen Menschn gewaltig mit Füßen, wenn sie ihren Blick nur auf die „Kirchenfeindlichkeit“ richtet. Nehmen wir lieber den Begriff „Glaubensfeindlichkeit“ an dessen Stelle. Aber ist die Forderung der Grünen wirklich glaubensfeindlich? Mitnichten. Es ist vielmehr glaubensfeindlich, wenn der Staat einen Glauben unterstützt und dadurch bevorzugt. Dadurch werden Anders- und Nichtgläubige vom Staat schlechter behandelt, als diejenigen, die den für den Staat richtigen Glauben haben. Religionsfreiheit mit Füßen getreten. Das, liebe CSU, das ist glaubensfeindlich.

Beckstein, CSU, Ministerpresident Bayerns, sieht in den Vorschlag der Grünen, dies würde „die bewährten Beziehungen zwischen Staat und Kirche beschädigen.“ Lieber Herr Beckstein, der Staat muss mit jeder Religion eine neutrale Beziehung führen. Haben Sie sich aber einmal das bayerische Konkordat mit dem Heiligen Stuhl angesehen? Es liest sich wie ein Schauerroman. An allen Ecken und Enden sichert der bayerische Staat der Kirche Sonder- und Vorzugsrechte zu. Die Kirche darf, die Kirche darf, Bayern macht für die Kirche, Bayern ZAHLT für die Kirche. In Deutschland werden übrigens jedes Jahr die Kirchen mit ca. 20 Milliarden Euro subventioniert. Der allgemeine Steuerzahler, auch Konfessionslose und Atheisten, zahlt für die Kirche. So zB werden in Bayern 90% der privaten Hochschulen der kath. Kirche, die ja nur dazu dienen, mehr katholische Indoktinatoren heranzuzüchten, von unseren Geldern bezahlt. Ja, diese „Beziehung“ zwischen Staat und Kirche – es ähnelt eher einer Unterwerfung des Staats unter die Kirche – gehört nicht nur beschädigt, sie gehört zerstört!

Es ist eine verkehrte Welt, wenn diejenigen, die mit einer völlig unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptung kommen, mehr Rechte bekommen als diejenigen, welche diese unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptungen zurückweisen. Doch Bayern macht das. Als Atheist muss man sich hier unwohl fühlen. Ich fühle mich regelrecht beleidigt, will die CSU die Kirchen privilegieren und dadurch Anders- und Nichtgläubige in ihren Rechten verletzt. Jeder, der fordert, die Kirche zu fördern, der fordert, Anders- und Nichtgläubige zu benachteiligen. Und das macht die CSU. Das ist glaubensfeindlich. Der Staat darf keine Religion bevorzugen, er darf keiner Religion auch nur ein Sonder- oder Vorzugsrecht einräumen. Das Konkordat und die Kirchenverträge gehören damit auch aufgehoben! Die Konfessionslosen und Atheisten, die immer mehr werden, werden mit jeden Vorteil irgendeiner Kirche im Umkehrschluss benachteiligt. Wer das fordert, fordert die Aufhebung der Religionsfreiheit.

Also sprach Maik

Quelle: IBKA mwN


Transrapid notwendig?

Samstag, 26. Januar 2008

Wie allseits bekannt ist, soll zwischen dem Münchener Hauptbahnhof und den Flughafen ein Transrapid gebaut werden.

Transrapid „Wenn Sie vom Flug … vom … vom Hauptbahnhof starten – Sie steigen in den Hauptbahnhof ein, Sie fahren mit dem Transrapid in zehn Minuten an den Flughafen in … an den Flughafen Franz Josef Strauß. Dann starten Sie praktisch hier am Hauptbahnhof in München.“ Damit beschrieb Edmund Stoiber, ehemaliger Ministerpräsident Bayerns, die Notwendigkeit des Transrapids.

Die bayerische Opposition bemängelt jedoch, dass dieses Projekt massig an Steuergeldern verschwendet. Also starteten sie ein Volksbegehren. Aber die Staatsregierung hält das Begehren für verfassungswidrig, es würde in die Finanzhoheit des Parlamentes eingreifen. Hat da jemand Angst, dass das Volk ein anderes Ziel verfolgt?

Huber begründet den Transrapid nicht nur damit, man würde schneller vorankommen. Er meint auch, eine S-Bahn-Verbindung würde viel länger dauern, bis sie fertiggebaut ist.

Ich frage mich jedoch ernsthaft, ob der Transrapid wirklich notwendig ist. Nehmen wir doch einfach mal den Flughafen Berlin Tegel. Niemand will behaupten, das sei nur ein kleiner unbedeutender Flughafen. Hier gibt es weder S-Bahn, U-Bahn noch Straßenbahn. Um zum Flughafen zu kommen, muss man mit den Bus fahren.
Als ich am 6.1. von Berlin nach Nürnberg flog, musste ich auch den Bus nehmen. Ich hatte kein Problem damit.
Was ist so schwer daran, mit dem Bus zu fahren? Eine ausreichende Zahl von Bussen würde eine gute Verbindung schaffen. Und es hat weitere Vorteile: Der Bus kann unterwegs an weiteren wichtigen Verkehrsknotenpunkten halten und noch mehr Passagiere mitnehmen, die sonst einen Umweg hätten nehmen oder auf einen seltener fahrenden Bus warten müssten.
Also ich bin problemlos in Berlin zum Flughafen gekommen. Warum soll das in München nicht gehen?
Gut, ein Bus würde länger brauchen. Aber wer wohnt auch alles direkt neben dem Hauptbahnhof, um direkt in diesen einsteigen zu können, wie Herr Stoiber es sagte. Es wäre effizienter, wenn man von multiplen Verkehrsknotenpunkten einen guten Weg zum Flughafen findet.

Ist es wirklich notwendig, dass, nach ggw. Schätzungen, über 3-4 Milliarden Euro ausgegeben werden? Sind Buslinien da nicht effizienter und vor allem noch schneller errichtet?
Für mich ist der Transrapid nur eines: ein Prestigeobjek. Bayern will mal wieder was besonderes sein. Notwendig ist diese Steuerverschwendung mE nicht.

Ihr, Euer
M a i k


Gibts was zu verheimlichen?

Donnerstag, 24. Januar 2008

Wir müssen nicht nur in der Zukunft befürchten, dass das bayerische Innenministerium uns via Online-Durchsuchung einen Besuch abstattet. Womöglich ist es bereits bei.

Die Grünen haben im Innenausschuss angefragt, wie viele Bürger in Bayern bereits ausgespäht werden, auf welche Art und mit welchem Grund. Nun würde man erwarten, dass die Regierung eine sehr geringe Zahl und sehr ernste Gründe nennt, Namen würde selbst ich nicht erwarten. Aber nein: Die Regierung weigert sich, hierüber Auskunft zu geben und beschränkt derartige Informationen auf geheim tagende Gremien.

Ich verstehe, dass Informationen, gegen wen ermittelt wird, nicht in die Öffentlichkeit getragen werden können und ein „Wer?“ nicht beantwortet werden kann. Aber warum werden selbst das „Wie viel?“ und „Warum?“ verweigert? Auch die Frage, wie Telefon und Internet angezapft werden, bleibt unbeantwortet. Hätte die Staatsregierung nicht beim Internet sogar „Gar nicht.“ sagen müssen? Müssen wir aus der Aussageverweigerung Befürchtungen ableiten?

Wird das Internet in Bayern bereits ausspioniert? Wird ohne dringenden Grund das Telefon abgehört? Werden unbescholtene Bürger erfasst? Solange die Staatsregierung diese Informationen unter Verschluss hält, besteht zumindest die Möglichkeit, dass es besteht. Mit Nein kann diese Fragen keiner beantworten.

Und wieder müssen wir um die Existenz des Rechtsstaats fürchten. Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und das Verhältnismäßigkeitsgebot sind die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze (Degenhart, Staatsrecht I, 21. Aufl. 2005, Rn. 258 aE). Aber wie kann der Bürger sich sicher fühlen um die Rechtmäßigkeit, wie kann der Bürger Klarheit hierüber haben, wenn selbst die Opposition in der Volksvertretung ausgeschlossen wird? Und was wiegt mehr, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Bürger oder Preisgabe von nicht individualisierbaren Informationen?

Solange keine Fakten auf den Tisch kommen, bleibt eine Befürchtung: Wir leben bereits in einem Überwachungsstaat. Es liegt nun an der Staatsregierung, diese Befürchtungen aus den Weg zu räumen. Das schafft sie aber nicht mit Geheimhaltung.

Ich kann mich also nur einer verbreiteten Forderung anschließen: Gläserner Staat statt Gläserner Bürger.

Ihr, Euer
M a i k


Bayerntrojaner?

Samstag, 19. Januar 2008

Wir alle warten auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Dieses wird im Frühjahr erwartet. Hoffen wir, dass das BVerfG diesem Wahn des gläsernen Bürgers endlich einen Riegel vorschiebt.

Doch Bayern will nicht auf ein Urteil warten. Der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) will alsbald ein Landeseigenes Gesetz auf den Weg bringen. Eventuelle Bestimmungen des BVerfG könne man während des Gesetzgebungsprozesses einarbeiten.

Womit wird die Notwendigkeit einer Online-Durchsuchung mal wieder begründet? Mit der Terrorgefahr.
Kann eine Online-Durchsuchung wirklich die Terrorgefahr senken? Ich denke nein.
a) Wer um ein solches Gesetz weiß, wird Umgehungsmaßnahmen ergreifen, sodass nur noch der unbescholtene Bürger, der nichts erwartet, durchsucht werden kann.
b) Laut Schäuble um seinen Bundestrojaner braucht man einen konrketen Verdacht, bevor solche Maßnahmen eingesetzt werden. Gehen wir davon aus, dass Herrmann eine ebensolche Aussage treffen würde. Bloß woher einen konkreten Verdacht nehmen? Eine Online-Durchsuchung bringt nur Sinn, wenn man sie bei einer einfachen Vermutung einsetzt. Aber dann ist es schon Willkür, denn vermuten kann man vieles.

Ist im Anti-Terror-Kampf die Aufgabe der Freiheiten und Menschenrechte wirklich notwendig? Ich sehe nur wenig steigende Sicherheit durch solche Maßnahmen, aber einen extremen Verlust an bürgerlichen Freiheiten. Folglich stehen diese Maßnahmen außerhalb jeden Verhältnisses. Auch wenn es ein klein wenig Sicherheit bringen sollte, was ich bezweifle, dann ist der Preis zu hoch.

Letztendlich gilt: Verlieren wir unsere Freiheiten, dann haben die Terroristen gewonnen. Solche Maßnahmen spielen den Terroristen in den Händen, denn wir verlieren hierdurch unser höchstes Gut: unsere Freiheit. Da muss man sich langsam fragen, wem die Innenminister dienen.

Und an alle die meinen, wer nichts verbrochen hat, muss nichts befürchten: Wollt ihr, dass eine Behörde zB um eure Intimsphäre weiß? Außerdem kann so ein Profil einer Person entstehen, welches bei einer Rasterfahndung hängen bleibt. Und schon hat der, der nichts verbrochen hat, doch etwas zu befürchten.

Lasst uns also hoffen, dass das BVerfG diesem Spuk endlich ein Ende bereitet. Und selbst wenn die Maßnahmen wider Erwarten doch verfassungsmäßig sind… vernünftig sind sie nicht und sollten so oder so unterlassen werden.

Ihr, Euer
M a i k