In Bayern offensichtlich ja. Nach Art. 3 des bay. Feiertagsgesetzes sind an sogenannten stillen Tagen, darunter Allerheiligen und Karfreitag, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen eingeschränkt. Sie sind nur zulässig, soweit der dem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, an Karfreitagen sind jedoch selbst musikalische Darbietungen in Schankbetrieben verboten. Verstöße hiergegen können nach Art. 7 mit bis zu 10.000€ Geldbuße geahndet werden.
Das Kreisverwaltungsreferat München hat nunmehr auf Berufung dieses Gesetzes verkündet, dass am diesjährigem Allerheiligen keine Befreiungen für Tanzveranstaltungen ergehen werden. Derweil wird weiterhin vor Gericht um das Bußgeld der „Heidenspaß-Party“ des bfg München vom Karfreitag letzten Jahres gestritten. Siehe dazu auch beim hpd.
Das Verbieten von Unterhaltungsveranstaltungen und ähnlichem an christlichen Feiertagen zeigt eines: die Nichtchristen haben sich den christlichen Ritualen zu unterwerfen. Wieder hat die Kirche ein Sonder- und Vorzugsrecht.
Es gibt für jemanden, der nicht an die christlichen Geschichten glaubt, keinen Grund, an den christlichen Feiertagen die christlichen Rituale durchzuführen. Nur weil die Christen meinen trauern zu müssen, weil Gott angeblich seinen eigenen Sohn ermorden ließ, muss jemand, der diese Geschichte nicht glaubt, nicht auch trauern. Warum sollte ihm verboten sein, das Tanzbein zu schwingen?
Niemanden darf, nur weil es die Kirche so will, verboten werden, den Tag so zu genießen, wie er es will. Und wenn jetzt das Gejammer von wegen „Demokratie“ oder „Toleranz“ startet, dann muss dem mal entgegengehalten werden, 1. eine Weltanschauung könnte nicht durch eine Mehrheit aufgezwungen werden und 2. will niemand in die Kirchen oder in die Häuser von Christen einmarschieren und dort ihre Rituale stören, sodass das eigene Vergnügen kein Akt der Intoleranz ist. Es ist im Gegenteil intolerant, wenn die Kirche Anders- und Nichtgläubigen ihre Rituale aufzwingen will, obwohl diese weder räumlich noch ideell mit dem Ritual in Verbindung stehen.
Hoffen wir also, dass diese menschenverachtende Unterwerfung unter den christlichen Ritualen ganz schnell für rechtswidrig erklärt wird, damit Nichtchristen die Tage so verleben können, wie sie es für richtig erachten und nicht so, wie die Kirche es für richtig erachten will.
Verfasst von maiktrek
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„Wenn Sie vom Flug … vom … vom Hauptbahnhof starten – Sie steigen in den Hauptbahnhof ein, Sie fahren mit dem Transrapid in zehn Minuten an den Flughafen in … an den Flughafen Franz Josef Strauß. Dann starten Sie praktisch hier am Hauptbahnhof in München.“ Damit beschrieb Edmund Stoiber, ehemaliger Ministerpräsident Bayerns, die Notwendigkeit des Transrapids.
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