Sonntagmorgen um 7 in Deggendorf

Sonntag, 1. Juni 2008

Sonntagmorgen um 7 in Deggendorf war das Schlafen unmöglich. Aufgrund der Hitze haben wir die Nacht das Fenster im Hotel offen gelassen. Deshalb wurden wir morgens um 7 von einer immensen Lärmbelästigung heimgesucht. Schlaf war unmöglich, wer schlief, wurde geweckt. Das Schlimme daran ist jedoch: Diese Belästigung war legal, vom Staat sogar befürwortet, denn sie kam von den Kirchen. Diese, es waren mehrere, haben regelrecht eine Glockenorgie gefeiert. Wenn ein normaler Bürger an einem Sonn- oder Feiertag früh morgens einen solchen Krach machen würde, dann würde er unweigerlich Bekanntschaft mit der Staatspolizei Bayerns machen. Aber man muss nur im Auftrag einer der großen Kirchen handeln, und schon darf die Religionsfreiheit nur zum eigenen Gunsten ausgelegt werden und man darf alles, was der Otto-Normalverbraucher nicht darf, was sogar gesetzlich fundamentiert wird.

Ich finde es unerhört, dass Kirchen sich nicht an die allgemeinverbindlichen Regeln halten müssen, dass ihnen ja sogar Sonder- und Vorzugsrechte eingeräumt werden, bloß weil sie total unbewiesene Behauptung aufstellen. Darf ich jetzt auch absurde Behauptungen aufstellen und meine eigenen Regeln daraus aufstellen, auch wenn das anderen verboten ist und andere sogar belästigt? Ich denke, der bay. Landtag würde mein Gesuch ablehnen, weil die Sonder- und Vorzugsrechte und sogar die Religionsfreiheit nur für die großen Kirchen und deren Anhänger gelten…

Kein Staat darf irgendeiner Kirche irgendwelche Sonder- oder Vorzugsrechte einräumen. Die Rechte in Dtl. gehen jedoch ja sogar soweit, dass die großen Kirchen ein Indoktrinationsrecht bekommen, während man, wenn man es wagt, diesen Missstand zu kritisieren, nach Stoiber am liebsten hinter Gitter wandert. Hier wird eindeutig die Neutralitätsverpflichtung und die (insbesondere negative) Religionsfreiheit aller anderen mit Füßen getreten. Aber das scheint ja dem Staat und den Begünstigten (sprich den großen Kirchen und deren Anhängern) völlig egal zu sein. Vielleicht sollte Bayern Scientology diese Rechte auch einräumen, damit den Menschen, auch den Gläubigen, die Augen geöffnet werden, wie absurd und ungerecht diese Sonder- und Vorzugsrechte sind.

Ihr, Euer
M a i k


Die Bahn kommt weg

Freitag, 30. Mai 2008

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Union und großen Teil der SPD beschlossen, dass die Deutsche Bahn zu 24,9% verkauft wird. Die FDP sieht in diesem Antrag sogar nur einen Schritt hin zu einer Vollprivatisierung, welche sie anstrebt. Die Linke. hat einen sofortigen Stopp der Bahnprivatisierung gefordert.

Damit hat der Bundestag heute beschlossen, dass dem Staat das Grundbedürfnis des Volkes auf Verkehrsverbindungen scheißegal ist. Viele Abgeordnete nehmen offensichtlich den Hintereingang in den Reichstag, sonst würden die lesen, dass über den Haupteingang in großen Lettern “Dem deutschen Volke” steht.

Aber halt, nur 24,9% werden verscherbelt, also wird die Bahn weiter in der Hand des Staates bleiben, oder? Garantiert nicht. Erst einmal, wie die FDP angekündigt hat, strebt sie eine Vollprivatisierung an, sieht den heutigen Tag also nur als ersten Schritt. Die Union wird dem sicher liebend gerne folgen. Davon unabhängig: Rund 1/4 der Bahn gehört dann privaten Unternehmen, die nichts anderes wollen als Gewinn, denen das Grundbedürfnis des Volkes völlig egal ist. Das heißt, wenn die Bahn unrentable Strecken betreibt, wird dieses Viertel auf die Barikaden gehen. Und man kann nicht 1/4 der Aktionäre verärgern. Aber dazu wird es nicht kommen, da Mehdorn, der Chef der bereits jetzt Bahn AG, bereits jetzt nur aufs Geld aus ist und eh alle Verbindungen, die nicht genug Gewinn abwerfen, bereits jetzt streicht.

Die Bahn wird immer mehr zu einem Unternehmen, welches nicht mehr auf das Grundbedürfnis des Volkes achtet, sondern nur auf Gewinn, auf Kosten des Grundbedürfnisses. Dies darf nicht so weitergehen. Die Bahnprivatisierung muss gestoppt werden! Die Bahn gehört in die Hand des Volkes, um deren Grundbedürfnisse sicherzustellen. Aja, was ist eigentlich mit dem Nachfragen beim SPD-Parteitag, was Beck versprochen hat?

Ihr, Euer
M a i k


Kreative Inhalte vs. Onlinepiraterie?

Donnerstag, 22. Mai 2008

Bernd Neumann (CDU), Staatsminister für Kultur und Medien, sagte im Rat der Kultur- und Medienminister der EU, eine massive Bekämpfung der Online-Piraterie wäre eine Voraussetzung für mehr kreative Inhalte im Internet. “Kreative und Kulturschaffende werden erst dann Vertrauen in Internet-Geschäftsmodelle entwickeln, wenn gegen Urheberrechtsverstöße konsequent vorgegangen und das geistige Eigentum zuverlässiger geschützt wird.”

Doch ist das kostenlose Zurverfügungstellen von kreativem Inhalten im Internet tatsächlich dermaßen schädlich? ME definitiv nein. Ganz im Gegenteil. Einige Künstler u.ä. haben erkannt, dass dies sehr wohl förderlich sein kann. Diese bieten freiwillig zB ihre Musikvideos, zumindest einige, ganz legal auf youtube o.ä. an. Auch ich habe auf diesem Wege 2 Musikinterpreten erst überhaupt kennengelernt.
Ich hätte mir niemals so viele CDs und die DVD gekauft bzw. zu Weihnachten schenken lassen, wenn ich nicht vorher den Interpreten intensiv kostenlos kennengelernt hätte oder gar nie was von ihnen erfahren hätte.
ME ist die kostenlose Verbreitung kreativen Inhalts im Internet, entgegen der Vorstellung von Herrn Neumann, eindeutig für den Künstler fördernd, da er auf diesem Wege erst einmal an Bekanntheit gewinnt und sich neue Fans machen kann, die dann, um ihren Künstler zu unterstützen, seine CDs kaufen oder anderweitig Geld in ihn investieren. Außerdem will heute, wo die Lebenserhaltungskosten in die Höhe schießen, niemand die Katze im Sack kaufen.

Das Vertrauen ins Internet wird nicht durch Kriminalisierung der Nutzer gefördert, sondern durch eine kontrollierte und intelligente Eigennutzung. Ein Künstler, der in dieser Hinsicht blind oder extrem konservativ ist, wird nie Vertrauen ins Internet bekommen.

Ihr, Euer
M a i k


Schulnoten? Nein danke

Dienstag, 13. Mai 2008

Schulnoten: Jeder kennt sie, keiner hält sie für wirklich gerecht. Sind sie mE auch nicht. Schulnoten sollen die Leistung des Schülers in einer Ziffer darstellen. Aber hängen die Noten wirklich von der Leistung des Schülers ab? Eher weniger. Natürlich, ein Spitzenschüler wird eher keine 5 und ein schlechter eher keine 1 in höherer Zahl auf dem Zeugnis vorfinden. Jedoch hängen die Noten im Detail auch ganz stark direkt und indirekt vom Lehrer ab.
Jeder Lehrer vergibt zB ganz andere Noten. Der eine Lehrer donnert einem bei vergessenen Hausaufgaben sofort eine 6 ein, ob man es vorher sagt oder nicht, ein anderer verwarnt nur, andere geben erst bei häufigem Fehlen der Hausaufgaben eine 6. Vergibt der Lehrer dann allgemein wenig Noten, kann die eine 6 schon viel bedeuten.
Auch Tests variieren sehr. Der eine Lehrer verlangt schwerere Tests, die einer halben Klausur gleichen, der andere bedient sich mit kleineren Abfragen, wo man nicht ne Woche Vorbereitung braucht. Der eine kündigt sie an, der andere nicht.
Dann gibt jeder Lehrer Mitarbeitsnoten total unterschiedlich. Da kann ein guter Schüler, der halt nur etwas ruhig ist, bei einem Lehrer, der alle 2 Wochen eine Mitarbeitsnote vergibt, aufm Zeugnis 2 Noten schlechter liegen als bei einem Lehrer, der vielleicht nur 2 mal pro Halbjahr eine solche vergibt. Und dann natürlich die Frage, wie man Mitarbeit in 6 (oder 15) Stufen einteilen will. Natürlich wird der Lehrer einem fleißigen Schüler keine 4 oder 5 geben. Aber wie will der Lehrer bei jemanden ganz objektiv zwischen 2 und 3 unterscheiden? Bei mir hing davon mal eine Zeugnisnote ab.
Am allerschlimmsten ist aber das Lehrverhalten der Lehrer. In Klasse 12 und 13 hatte ich einen Lehrer, der mit 2 Unterrichtsmethoden experimentiert hatte. Gut, er hat nicht wirklich experimentiert. Aber während es in Klasse 12 noch nach normalem Unterricht aussah, schien ihm in der 13ten die Lust vergangen zu sein, denn sein Unterricht verlief nach dem Modell “Hohlt die Bücher aus dem Schrank und macht selber”. Und das in einem Leistungskurs. Demensprechend sanken auch meine Noten von gut auf ausreichend in diesem Fach. Und ich bin innerhalb eines Jahres wohl kaum nur in einem einzigen Fach schlechter geworden.
Summa sumarum kann man doch ganz klar erkennen, dass die Schulnoten sehr stark vom Lehrer abhängen und in vielen Situationen auch nicht objektiv sondern subjektiv vergeben werden müssen. Klar, es geht nicht einheitlich. Das Problem ist aber: Die Noten haften uns an und bestimmen unsere Zukunft. Unsere zukunft sollte aber von unserer Leistung und nicht vom Lehrer abhängen. Spätestens wenn es um einen nummerus clausus einer höheren Schule oder einer Universität geht, kann die Differenz zwischen zwischen 2 Noten zu bedeutend sein, als dass man sie von Lehrerglücksrad abhängig macht.

Berlin hat daher ein neues Schulmodell eingeführt (vgl. Focus 20/2008 S. 46f.). Demnach steht es den Schulen in Berlin bis Klasse 8 frei, Schulnoten und Sitzenbleiben abzuschaffen. Dies erachte ich als sehr begrüßenswert. Eine ausführliche Schriftliche Stellungnahme des Lehrers kann mE mehr aussagen, als eine Ziffer, die halbwegs willkürlich gewählt sind.

Aber das bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus hält dagegen, “Besonders Eltern von Migrantenkindern können mit Noten mehr anfangen als mit Leistungsbeschreibungen.” (Schuster in Focus aaO S. 46). Was will dieser Herr damit sagen? Dass die Eltern nicht lesen können? Natürlich, eine Leistung auf einer simplen Ziffer zusammengefasst sieht leichter verständlich aus. Wenn man aber weiß, wie die Noten zusammenkommen, dann ist der Vorteil der schnellen Sichtbarkeit der Leistung wieder dahin, ja gar umgekehrt. Noten können vielmehr ein falsches schnelles Bild liefern.

Bedauerlich erscheint nur, dass kein Gymnasium in Berlin an dieser Methode teilnehmen will. Das Abitur würde aus Noten bestehen und darauf müssen Lehrer und Schüler vorbereitet werden (Treptow, Vereinigung der Gymnasialdirektoren in Focus aaO). Das Problem ist tatsächlich, dass ein Abitur bedauerlicherweise nicht ohne Noten auskommt. Jedenfalls nicht, ohne dass das Schulsystem gänzlich umgewälzt wird, was aber die Zusammenarbeit aller Bundesländer bedürfte (oder, was ich bevorzugen würde, der Bund die Bildungskompetenz bekäme). Trotzdem halte ich es als ratsam, so lange wie möglich auf diese nichtssagenden Noten zu verzichten.

Ihr, Euer
M a i k


Kein Schwimmverbot bei Kindern wegen Religion

Mittwoch, 7. Mai 2008

“Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.” heißt es in der Pressemitteilung heutigen Datums des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Bevor ich mich mit dem Urteil befasse ein Hinweis an das Gericht: Nein, “Eltern einer muslimischen Schülerin” ist falsch, es muss vielmehr heißen “Schülerin muslimischer Eltern”. Das Kind ist 12 Jahre und ist noch nicht einmal religionsmündig. Das Kind ist geistig auch noch gar nicht so weit entwickelt, zu verstehen, was da mit ihm gemacht wird. Ein Kind kann noch keine Religion haben. Es ist allenfalls das Kind religiöser Eltern.

Nun zur Sache: Das Gericht hat richtig geurteilt. Nur, weil die Eltern eine Religion = Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit haben, können sie ihrem Kind nicht völlig abwegige Regeln auferlegen. Warum sollte, wenn es ihn/sie/es überhaupt geben sollte, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, Gott/Allah/Ba’al/Fliegende-Spaghettimonster/Zeus/Buschvolkgott/pp. überhaupt wollen, dass Frauen, nicht Männer, sich derart verhüllen müssen (merkwürdigerweise aber mit Schmuck aufmerksam machen)? Vielleicht haben vor ein paar hundert Jahren irgendwelche “heiligen” Menschen das nur aus persönlichem Interesse zusammengedichtet. Solange keiner belegt, dass Gott/wasauchimmer es will, kann niemand behaupten, dies sei Gottes/wasauchimmer Wille. Ich kann auch behaupten, Gott will, dass ihr mir alle 10€ schickt… würde sicher keiner machen. Warum nicht? Weil ich nicht beweisen könnte, dass es Gottes Wille ist und es auch abwegig wäre, dass Gott ausgerechnet mir Geld zukommen lassen wollen würde. Warum wird also blind ohne Beweis die Vermummungsregel befolgt? Dies setzt ferner voraus, dass bewiesen wird, dass es ihren Gott/wasauchimmer überhaupt gibt. Aber nichts, nicht den kleinsten Funken in dieser Richtung, haben die Religionen bewiesen. Es ist nur Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit. Wie kann aber bitte aus dem Glauben von den Eltern ein total abwegiges Verbot für das Kind, das selbst religiösen Glauben noch nicht versteht, auferlegt werden?
Das heißt im Endeffekt doch nur: Eine Person, hier die Eltern, legt seinen Glauben = Unwissen = Nichtwahrheit einer anderen Person, hier dem Kind, als Wahrheit auf, ohne den kleinsten Funken eines Beweises zu erbringen. Wenn ich glaube, dass Peter Mustermann (Name frei erfunden) ein Mörder ist, kann ich das ohne Beweis auch nicht als Wahrheit verkaufen.

Bevor die Eltern/religiöse Führer nicht beweisen, dass a) ihr Gott existiert und b) die Vermummung der Frauen Wille dieses Gottes ist, können sie einer anderen Person, die religiösen Glauben noch gar nicht verstehen kann, diese Regel nicht aufzwingen. Alles andere ist mE nur eine Indoktrination eines Glaubens = Unwissen = Nichtwahrheit als Wahrheit bei einem Kind

Es bleibt nur zu Hoffen, dass das NRWOVG die Berufung zurückweist, denn andernfalls würde dies wieder nur heißen, Religionen bekommen abwegige Sonder- und Vorzugsrechte, sogar bezüglich Bevormundung…

Ihr, Euer
M a i k