Keine Identitätskontrolle bei der Wahl?

Montag, 28. September 2009

RTL hat im TV gerade berichtet, dass ein Unternehmer bei der gestrigen Wahl vier mal zur Urne ging (er hat nach eigenen angaben ungültig gewählt). Er wollte damit auf einen Umstand aufmerksam machen: Bei der Wahl wurde er nie nach einem Ausweis gefragt. Die Wahlbenachrichtigung hat gereicht, sodass man die Benachrichtigungen von Nichtwählern nehmen konnte, um somit mehrfach wählen zu gehen.

Ist es so schwer, kurz einen Ausweisabgleich zu machen? Der betroffene Landeswahlleiter hat natürlich eine sehr überzeugende⸮ Begründung zur Hand: Wenn jemand seinen Ausweis vergisst und deshalb abgewiesen wird, dann wird er wahrscheinlich nicht nochmal mit Ausweis wiederkommen.

Das ist doch wohl ein Witz? Also da geht man alle 4 Jahre zur Bundestagswahl, da kann man doch ausnahmsweise mal ein amtliches Identitätsdokument mit sich führen. Die Ausweise wiegen ja auch keine Kilos und die Wahlkabinen sind auch nicht so weit entfernt, dass man nen Transportwagen dafür bräuchte. Nen Ausweis kann man für den kurzen Urnengang auch mal in der Hand halten oder neben der Wahlbenachrichtigung tragen. Ein hindernder Umstand ist das doch echt nicht.

Ernsthaft gefragt: Was wiegt wichtiger? Der Schutz vor Wahlmanipulation oder die Verhinderung einiger weiterer Nichtwähler, weil die ihren Ausweis nicht mitbringen oder holen wollen? Da es kein Schweres ist mal nen Ausweis dabei zu haben, liegt mir ersteres wichtiger.