…wird in Kürze in der Bundesversammlung gewählt. Bevor es in den Medien nur noch um die Person geht möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Gedanken zu diesem Amt zu äußern.
Mein größter Wunsch an das Amt wäre, ihm eine ganz bestimmte Kompetenz zu geben. Die Notwendigkeit dieser Kompetenz hatte sich bei Johannes Rau gezeigt. Ihm sollte das Recht zuerkannt werden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, welches vom Bundestag beschlossen wurde, und damit die Ausfertigung zu pausieren. Ähnliche Kontrukte findet man bereits im (zumindestens bayerischen) Kommunalrecht. Johannes Rau musste damals das Zuwanderungsgesetz trotz Zweifel unterzeichnen, ausfertigen und damit in Kraft setzen, damit es daraufhin von anderer Stelle beim BVerfG angegriffen werden kann.
Richtig ist klar das ursprüngliche Ziel, dass keine unfertigen Gesetze angegriffen werden sollen. Aber wenn das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird, wurde es vom Bundestag bereits beschlossen, Änderungen werden nicht mehr vorgenommen. Jetzt wäre der perfekte Zeitpunkt, bei Zweifeln das BVerfG anrufen zu können, ohne das Gesetz erst einmal in Kraft setzen zu müssen. Verweigert der Bundespräsident einfach die Unterschrift, wird damit faktisch das BVerfG als Hüterin der Verfassung umgangen. Unterschreibt er hingegen, wird damit ein verfassungsmäßig zweifelhaftes Gesetz erst einmal in Kraft gesetzt. Was soll der Bundespräsident machen? Wäre es nicht am besten, ihm das Recht zu geben, das Gesetz denjenigen vorzulegen, die über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden?
Dann die heiße Frage, ob der Bundespräsident direkt gewählt werden sollte. Das Problem wäre, es wäre ein vom Volk besetztes Amt, welches jedoch fast nie etwas zu sagen hat. Er könnte zwar, wenn er für die Regierung unangenehm wird, rufen, er wäre vom Volk gewählt, aber er kann diese Legitimation nicht ausspielen. Mehr Demokratie wagen ist richtig, aber dann müssten auch die Kompetenz in der Staatsführung – wenigstens ein bisschen – überarbeitet werden.
Da nun die 13. Bundesversammlung eröffnet wird, steht jetzt aber erst einmal die Person, die das Amt besetzen soll, im Vordergrund.




