Donnerstag, 15. Januar 2009
Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Telemediengesetzes an, damit deutsche Internetprovider gezwungen sind, Internetseiten, die in einer vom BKA geführten Liste stehen, zu blockieren. Willkommen Internetzensur, willkommen Chinese Firewall.
Natürlich sollen nur derartige Internetseiten auf die Liste, die kinderpornografischen Inhalt anbieten. Damit soll die Verbreitung derartiger Inhalte verhindert werden. Klingt vernünftig. Wirklich?
Ich kann mich dahingehend eigentlich nur den Ausführungen der Piratenpartei anschließen:
Presseerklärung der Piratenpartei (URL nicht mehr gültig)
(vergleiche auch hier)
1. Diese Maßnahme kann ihr Ziel nicht annäherungsweise erreichen. Es ist davon auszugehen, dass derartige Inhalte nicht über normale Internetseiten verbreitet werden. Das wär so, als wenn man mit ein bisschen Farbe über eine verschimmelte Wand geht: Der Schimmel bleibt da, man sieht ihn nur nicht mehr. Man muss den Schimmel selbst bekämpfen.
2. Der erste Schritt hin zur Internetzensur, wie man sie zB aus China kennt, wird getan. Ich zitiere aus obiger Presseerklärung: „Jetzt ist es das in der Politik immer wieder gerne genommene Scheinargument Kinderpornografie, morgen sind es die Internetseiten von Nationalsozialisten, danach Linke Randgruppen und zum Ende die freie Presse.“ Es ist damit zu rechnen, dass immer mehr der lieben CDU unliebsame (unchristliche?) Inhalte aus dem Internet gesperrt werden.
1 Kommentar |
Politik | Mit Tag(s) versehen: Zensur |
Permalink
Verfasst von maiktrek
Donnerstag, 1. Januar 2009
Ab heute dürfen Paare auch ohne standesamtlichen Trauschein kirchlich heiraten. Bisher durfte man dies nur, wenn man zuvor standesamtlich getraut war. Rechtliche Wirkung soll diese Ehe jedoch keine haben. Wer die Vorteile der Ehe genießen will, der muss weiterhin zum Standesamt.
Wird diese Light-Version der Ehe wirklich keine rechtliche Bedeutung haben, wie der Gesetzgeber es jetzt noch dachte? Mit der Zeit ist von einem Aufweichen auszugehen. Ich rechne ganz stark damit, dass irgendwann die Kirchen peau a peau auch irgendwelche Winzigkeiten an Rechten aus dieser Ehe Light fordern werden. Wenn die Kirche schon zwei Menschen als verbunden erklären dürfe, wäre es doch nur konsequent, wenn diese Verbindung nicht ganz leer wäre. Oder die Rechtsprechung zieht in irgendwelchen Zweifelsfällen diese Ehe Light als Entscheidungshilfe heran. Und wenn die Tür erstmal einen Spalt geöffnet ist, wird sie langsam aber sicher mit der Zeit immer weiter geöffnet.
Wohin wird es gehen? Der Gesetzgeber hat einen Stein ins Rollen gebracht. Und ich befürchte, er wird ihn in der Zukunft, wenn auch nicht in der nahen, noch weiter beschleunigen. Der Gesetzgeber hat hier klar einen Weg beschritten, der in die falsche Richtung führt. Am Ende des Tunnels muss ich leider mal wieder Sonder- und Vorzugsrechte der Kirchen befürchten.
4 Kommentare |
Religion |
Permalink
Verfasst von maiktrek