BGH „Nur für Frauen“ – Männerbenachteiligung die 2te

Freitag, 28. November 2008

Der von mir in „Männerbenachteiligung“ scharf kritisierte Fall, dass der Fachbereich eine Fahrt zu einem hohen Gericht (damals Justizpalast in München) hat sich – wieder einmal – wiederholt. Es ist nunmehr der 4te von mir erlebte Fall dieser Art seit Beginn meines Studiums.

Heut habe ich einen Aushang der AlexA gesehen, worin zu einer Fahrt zum BGH, einschließlich des Besuchs eines Revisionsverfahrens, angeboten wird. Die Fahrtkosten werden natürlich ausdrücklich übernommen. Welcher Student möchte nicht den BGH mal besuchen? Und ein Revisionsverfahren des BGHs selbst erleben, ist doch etwas anderes, als immer nur die Urteile oder Beschlüsse zu lesen. Aber, die Überschrift dieses Beitrags lässt es bereits vermuten, dieses Angebot gilt „nur für Frauen“.

AlexA ist ein Frauenförderungsprogramm, das vom Frauenbeauftragten des Fachbereichs Rechtswissenschaft begleitet wird. Sowohl „Frauenförderungsprogramm“ und „Frauenbeauftragte“, beides ist in dieser Ausgestalltung mE ein Fußtritt des Gleichstellungsauftrags.

Was aber nicht angehen kann ist, dass die Ungleichbehandlung der Geschlechter durch Ungleichbehandlung der Geschlechter bekämpft werden soll. Wo ist eine Bekämpfung der Ungleichbehandlung der Geschlechter zu sehen, wenn sich ein Angebot zu 100% an Frauen und 0% an Männern richtet? Würde ein ähnliches Angebot nur für Männer bestehen, wäre das Geschrei groß. Aber dass hier Frauen einen Sonderstatus erhalten, der mit Gleichstellung absolut nichts zu tun hat, das wird akzeptiert und vom Staat sogar finanziert.

Diese Worte aus meinem damaligen, oben genannten Beitrag kann ich an dieser Stelle nur wiederholen, wiederholt sich das Ereignis auch unverändert. Demzufolge kann ich auch meine damalige Forderung nur wiederholen:

Ich fordere daher ganz klar: Abschaffung der Frauenbeauftragten und Ersetzung durch Gleichstellungsbeauftragte. Es kann nicht angehen, dass der Gleichstellungsauftrag nur von einer Seite angepackt wird, während die andere Seite sehenden Auges vernachlässigt und benachteiligt wird.

Der Focus in Ausgabe 41/08 (S. 126ff.) und Prof. Hollenstein (ebenda S. 130ff.) haben recht, wird kritisiert, dass bei geschlechterspezifische Diskriminierung immer nur auf Frauen geguckt wird, wärend die Männerbenachteiligung, die auch gravierende Außmaßen annimmt, unter den Teppich gekehrt wird.

Wir brauchen Gleichstellung von Mann und Frau. Natürlich ist es nicht gut anzusehen, dass die Professoren fast (in meinem Fachbereich ist das „fast“ zu streichen) nur aus Männer besteht. Das ist aber noch lange kein Grund, rund 47% der Studenten des Fachbereichs, nämlich die männlichen, aktiv zu benachteiligen.

Besonders schrecklich finde ich, dass AlexA den Gleichstellungspreis 2006 erhalten hat. ME wird dort keine Gleichstellung betrieben, sondern schlicht und einfach nur Frauenbevorteilung, in Bereichen, wo Frauen sogar die Mehrheit stellen (rund 53% der Studenten in unserem Fachbereich sind lt. Frauenbeauftragten weiblich). Und eine pauschale Bevorteilung einer Seite und Benachteiligung der anderen hat mE nix mit Gleichstellung zu tun.

Aber Benachteiligung von Männern wird ja gerne unterschlagen. So wird gerne übersehen, dass männliche Schüler lernschwächer sind als weibliche, aber Schülerinnen natürlich besondere Förderungen bekommen; es wird gerne ignoriert, dass in Sorgerechtsfragen Männer eine schlechtere Chance vor Gericht haben; und auch bei familiärer Gewalt findet nur die Gewalt der Männer an Frauen bevorzugt Erwähnung, wärend der umgedrehte Fall verschwiegen wird. (Beispiele nach Focus aaO).

Ja, Frauen werden benachteiligt. Aber wir müssen aufhören, die Benachteiligung der Männer deshalb totzuschweigen. Wir müssen die aus der einseitigen Betrachtung folgende pauschalitsierte allgemeine Frauenförderung dringend überdenken. Wir müssen für Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen. Ungleichheit lässt sich nicht dadurch bekämpfen, dass man willkürlich und im Allgemeinen umgekehrt Ungleichheit aufbaut.


Staat bittet Nichtkirchenmitglieder zur Kasse

Dienstag, 11. November 2008

Meine Bank hat mich heute über die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer informiert. In dem Informationsschreiben, in der die Kirchensteuer große Bedeutung hat, findet sich unter anderem dieser Satz: „Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die Abgeltungssteuer.“

Ich finde es unerhört. Der Staat bittet Nichtkirchenmitglieder stärker zur Kasse. Der Staat bestraft diejenigen, die nicht bereit sind, ihr Geld an die Kirche zu geben. Der Staat fördert damit wieder einmal die großen Kirchen. Der Staat tritt Anders- und Nichtgläubige mit Füßen. Er lässt eindeutig erkennen, dass er Kirchenmitglieder und damit die großen Kirchen besonders und bevorzugt behandelt.

Mit welcher Begründung? In der Information heißt es weiter „Damit wird berücksichtigt, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist.“ Genau hier liegt die Frechheit. Wer in einem Fußballverein Mitglied ist, kann dies meines Wissens auch nicht von der Steuer absetzen. Und genau wie bei einem Fußballverein werden die Kirchensteuern für interne Angelegenheiten verwendet. Ich bestreite jede Art von Gemeinnützigkeit. Wenn Spenden an die Diakonie oder Caritas, welche zu den Kirchen gehören, direkt gehen, würde ich eine Gemeinnützigkeit für diese Zahlungen anerkennen (auch wenn ich die Monopolbildung der Kirchen auf dem sozialen Markt ablehne). Diakonie und Caritas haben das Ziel, alte, schwache und kranke Menschen zu helfen, sind als solche also für die Allgemeinheit (Nebenabsichten lass ich jetzt mal unberücksichtigt). Die Kirchensteuer geht aber an die Kirche als solche. Und mit der Kirche als solche wollen Nichtmitglieder relativ wenig zu tun haben. Ein Nichtmitglied wird mit dem Geburtstag des Papstbruders, der mit der Kirchensteuer finanziert wird, nichts zu tun haben wollen, genausowenig wie alle anderen Aufgaben der Kirche als solche. Die Kirche als solche ist für ihre Gemeinschaft, ihre Religionsgesellschaft da, wo nicht die Allgemeinheit zugehört, ist die Allgemeinheit eben nicht die ihr angehörige Religionsgesellschaft. Ich lehne also klar eine Gemeinnützigkeit ab, die die Kirchensteuer zu einer Verringerung der allgemeinen Steuer berechtigt. Es ist letztendlich nur eine Privilegierung und Bemachtung der Kirchen: Wer die Kirchen fördert, muss den Staat nicht mehr fördern. Wer die Kirchen nicht fördert, muss Staat und Kirche (Übernimmt der Staates massig Kosten für interne Tätigkeiten der Kirche) fördern. Gewinner sind – wie immer – die großen Kirchen, Verlierer sind – wie immer – die Anders- und Nichtgläubigen.

Letztendlich wird die Kirche durch den Staat in meinen Augen mal wieder nur schmackhaft gemacht, was mit der Neutralitätsverpflichtung nicht vereinbar ist.