Die Universität Leipzig hat, in Erinnerung an die Zerstörung der Paulinerkirche, ein neues Zentrum nach deren Architektur errichtet, das Paulinum. Nun wird gefordert, dass dieses Paulinum, welches Teil einer staatlichen und wissenschaftserstrebten hohen Universität ist, offiziell zur Kirche geweiht wird. Hiergegen Kämpft die Hochschulleitung. Der akademische Senat hat hieraufhin eine Resolution unterbreitet. In dessen Wortlaut heißt es auszugsweise:
[...] Die Universität hat daraus historische Lehren gezogen und verteidigt die als Folge der friedlichen Revolution von 1989 wiedergewonnene Autonomie und Freiheit der Wissenschaft entschieden gegen Versuche der Instrumentalisierung oder ideologischen Vereinnahmung jedweder Art.
Der von einer lauten, aber durch nichts legitimierten Minderheit gestellten Forderung, das zentrale Bauwerk der Universität als Kirche zu weihen, darf die Universität nicht nachkommen. Damit würde die Bindung der Wissenschaft an eine Konfession symbolisiert. Die Forderung verkennt den privaten Charakter jedes religiösen Bekenntnisses in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft. Die Universität kann und darf sich nicht von der Gesellschaft isolieren, indem sie ihr symbolisches Zentrum zum Gotteshaus erklären lässt. Die aggressive Form, mit der manche Vertreter dieser Forderung Rektor Häuser diffamieren und versuchen, der Universität ihren Willen aufzuzwingen, ist Ausdruck eines ungehörigen Machtanspruchs, den wir zurückweisen
Dem Wortlaut der Resolution kann kaum noch etwas hinzugefügt werden. Nicht nur, dass die Universität Teil des zur Neutralität verpflichteten Staates ist, nein, ein Institut der freien Wissenschaft darf nicht, wenn auch nur symbolisch, einer Religion, welche Wissenschaft entgegensteht, unterstellt werden. Aber genau dies geschieht, wenn ein zentrales Gebäude der Uni zu einer Kirche geweiht wird. Allgemein darf keine Religion einen Einfluss auf die freie Wissenschaft haben. Damit ist unvereinbar, wenn eine Religion in einer Universität eine derartige Stellung bekommt. Es stellt erneut mal wieder ein Sonder- und Vorzugsrecht dar, wenn die Kirche sich derart in staatliche und frei-wissenschaftliche Angelegenheiten einmischen darf und ihnen ihren Stempel aufdrücken kann. Die Machtansprüche, die die Kirche überall erhebt, muss entgegengehalten werden. Ihre unbewiesene und unwahrscheinliche Geschichte darf nicht zu einem Recht führen, Neutralität und Wissenschaft unterlaufen zu dürfen.
Daher habe ich mich der Resolution ebenfalls angeschlossen, auch im Hinblick, dass an meiner Universität (Erlangen-Nürnberg), wie sicherlich an vielen, die Neutralität gerne mal unneutral ausgelegt wird.
Pressemitteilung und Wortlaut der Resolution der Uni Leipzig:
http://db.uni-leipzig.de/aktuell/index.php?pmnummer=2008210
Verfasst von maiktrek 



