Die Giordano Bruno Stiftung

Donnerstag, 28. August 2008

Als ich (mittlerweile) gestern Abend auf dem Weg zur Uni-Bib meinen Briefkasten öffnete, fand ich einen dicken Briefumschlag von der Giordano Bruno Stiftung (gbs) darin vor.

gbs

Der mir am bedeutenste Halbsatz aus dem Brief ist u.a.: „…heiße Sie im

FREUNDES- und FÖRDERKREIS
GIORDANO-BRUNO-STIFTUNG

ganz herzlich willkommen.“

Was ist die gbs?

Die Giordano Bruno Stiftung sammelt neuste Erkenntnisse der Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften, um ihre Bedeutung für das humanistische Anliegen eines „friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der Menschen im Diesseits“ herauszuarbeiten. Ziel der Stiftung ist es, die Grundzüge eines naturalistischen Weltbildes sowie einer säkularen, evolutionär-humanistischen Ethik zu entwickeln und einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Für mich ausschlaggebend, diese Stiftung zu unterstützen, war, kurz gesagt, dass sie sich einerseits für die Aufklärung mittels wissenschaftlicher Belege einsetzt, während Schwächen theistischer Argumente offengelegt werden, andererseits aber auch, dass die Stiftung teilt, der Staat dürfe den Kirchen keine Sonder- und Vorzugsrechte einräumen.

Wie kam ich auf die gbs? Nachdem ich mir „Der Gotteswahn“ von Richard Dawkins kaufte, habe ich mich tiefer mit Dawkins befasst. Daraufhin habe ich erfahren, dass Dawkins Oktober 2007 den ersten Deschner-Preis verliehen bekam. Dieser Preis wird alle 2 Jahre von der gbs für „herausragende Leistungen im Dienste von Humanismus und Aufklärung“ verliehen. Eine Organisation, die den von mir sehr geschätzten Richard Dawkins derart lobpreist, musste meine Aufmerksamkeit erlangen. Von da an war ich von der Stiftung fasziniert, fühlte meine Interessen durch sie recht gut vertreten und habe dann mit der Zeit den Entschluss gefasst, die Giordano Bruno Stiftung auch ganz offiziell zu unterstützen.

Ich empfehle nun jeden Interessierten, sich auf der Internetpräsenz der gbs näher zu informieren.

Also sprach Maik


Bayern ohne Religionsfreiheit?

Montag, 25. August 2008

Die Grünen in Bayern fordern die Bezahlung der Bischöfe aus den Staatshaushalt und damit den allgemeinen Steuergeldern (nicht Kirchensteuern) zu beenden. Das Konkordat von Bayern von 1924 wird dabei als unzeitgemäß erachtet, in Anbetracht, dass immer mehr Menschen keinen oder einen anderen Glauben folgen. Privilegien einer Kirche müssen daher diskutiert werden.

Sonder- und Vorzugsrechte gehören sogar ganz abgeschafft. In den Moment, in dem der Staat eine Kirche auch nur ein bisschen fördert, tritt der damit allen Anders- und Nichtgläubigen mit den Füßen. Die vom Grundgesetz und der bay. Verfassung garantierten Glaubensfreiheit wird mit jedem Privileg einer Kirche zutiefst geschadet.

Die in Bayern alleinregierende CSU wendet gegen die Forderungen der Grünen ein: „Der Vorstoß der Grünen offenbart eine kirchenfeindliche Gesinnung und zielt auf eine Entchristianisierung Bayerns“. Eine solche Aussage zeugt doch nur von Egoismus und Menschenverachtung. Erst einmal darf nicht von Kirchenfeindlichkeit gesprochen werden, denn in dem Moment, in dem die CSU nur die Kirchen in den Blickpunkt setzt, werden konfessionslose und Atheisten sofort ausgegrenzt. Ich erinnere daran, 2005 waren mehr Menschen in Deutschland konfessionslos und atheistisch als Evangelisch oder Katholisch, Tendenz steigend. Grob 1/3 der Deutschen sind konfessionslos oder atheistisch. Die CSU tritt diesen Menschn gewaltig mit Füßen, wenn sie ihren Blick nur auf die „Kirchenfeindlichkeit“ richtet. Nehmen wir lieber den Begriff „Glaubensfeindlichkeit“ an dessen Stelle. Aber ist die Forderung der Grünen wirklich glaubensfeindlich? Mitnichten. Es ist vielmehr glaubensfeindlich, wenn der Staat einen Glauben unterstützt und dadurch bevorzugt. Dadurch werden Anders- und Nichtgläubige vom Staat schlechter behandelt, als diejenigen, die den für den Staat richtigen Glauben haben. Religionsfreiheit mit Füßen getreten. Das, liebe CSU, das ist glaubensfeindlich.

Beckstein, CSU, Ministerpresident Bayerns, sieht in den Vorschlag der Grünen, dies würde „die bewährten Beziehungen zwischen Staat und Kirche beschädigen.“ Lieber Herr Beckstein, der Staat muss mit jeder Religion eine neutrale Beziehung führen. Haben Sie sich aber einmal das bayerische Konkordat mit dem Heiligen Stuhl angesehen? Es liest sich wie ein Schauerroman. An allen Ecken und Enden sichert der bayerische Staat der Kirche Sonder- und Vorzugsrechte zu. Die Kirche darf, die Kirche darf, Bayern macht für die Kirche, Bayern ZAHLT für die Kirche. In Deutschland werden übrigens jedes Jahr die Kirchen mit ca. 20 Milliarden Euro subventioniert. Der allgemeine Steuerzahler, auch Konfessionslose und Atheisten, zahlt für die Kirche. So zB werden in Bayern 90% der privaten Hochschulen der kath. Kirche, die ja nur dazu dienen, mehr katholische Indoktinatoren heranzuzüchten, von unseren Geldern bezahlt. Ja, diese „Beziehung“ zwischen Staat und Kirche – es ähnelt eher einer Unterwerfung des Staats unter die Kirche – gehört nicht nur beschädigt, sie gehört zerstört!

Es ist eine verkehrte Welt, wenn diejenigen, die mit einer völlig unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptung kommen, mehr Rechte bekommen als diejenigen, welche diese unbewiesenen und unwahrscheinlichen Behauptungen zurückweisen. Doch Bayern macht das. Als Atheist muss man sich hier unwohl fühlen. Ich fühle mich regelrecht beleidigt, will die CSU die Kirchen privilegieren und dadurch Anders- und Nichtgläubige in ihren Rechten verletzt. Jeder, der fordert, die Kirche zu fördern, der fordert, Anders- und Nichtgläubige zu benachteiligen. Und das macht die CSU. Das ist glaubensfeindlich. Der Staat darf keine Religion bevorzugen, er darf keiner Religion auch nur ein Sonder- oder Vorzugsrecht einräumen. Das Konkordat und die Kirchenverträge gehören damit auch aufgehoben! Die Konfessionslosen und Atheisten, die immer mehr werden, werden mit jeden Vorteil irgendeiner Kirche im Umkehrschluss benachteiligt. Wer das fordert, fordert die Aufhebung der Religionsfreiheit.

Also sprach Maik

Quelle: IBKA mwN


BVerfG behindert Kirchenaustritt

Samstag, 9. August 2008

Wie ich in Kirchenaustrittsgebühr – Zweck: Statistikfälschung negativ angemerkt habe, wird für einen Kirchenaustritt in vielen Bundesländern eine Gebühr erhoben. Nun hat die 3. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgericht beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie habe keinen Aussucht auf Erfolg. Dadurch bleibt es, durch das BVerfG gebilligt, bei dieser mE klar verfassungswidrigen Regelung.

Die Kammer führt folgende Gründe als Rechtfertigung für die Gebühren an:

Eine formlose oder in der Form vereinfachte, gegenüber der Kirche oder gegenüber einer staatlichen Stelle abzugebende Austrittserklärung nach Art der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wäre nicht in gleicher Weise geeignet wie das hier vorgesehene Verwaltungsverfahren, um die staatlichen Wirkungen der Kirchenmitgliedschaft verlässlich zu beenden. Die Abgabe der persönlichen Erklärung zur Niederschrift bei dem zuständigen Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form stellt in erhöhtem Maße sicher, dass Unklarheiten über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung vermieden werden.

An dieser Stelle vergisst das Gericht bereits, dass bei Kirchenbeitritt auch keine derartige Formalität nötig ist. Warum soll über das Ende der Vereinsmitgliedschaft ein derartiges Verfahren nötig sein, wenn überhaut der Beginn bereits uneindeutig ist? Und davon unabhängig ist diese Begründung auch nicht weit gedacht. Egal welches Verfahren, ob nur eine einfache Kündigung durch Brief oder dieses Sonderverfahren, letztendlich obliegt es trotzdem dem Ausgetretenen, jederzeit durch Vorlage der Austrittsbescheinigung zu beweisen, dass er ausgetreten ist. Zieht zB ein Bürger nach 7 Jahren um, kann plötzlich die neue Kirche kommen und die Steuern nachverlagen, wenn der Bescheid weg ist. Warum also dieses besondere verfahren? Kündigung zur Kirche schicken, die bestätigt die Kündigung, Wirkung ist exakt die gleiche. Auch bei der Abmeldung bei der Gemeinde ist es nicht derart schwer. Und hier ist der Vergleich sogar eindeutiger. Die Nicht-Mehr-Zugehörigkeit zu einer Gemeinde kann steuerrechtliche bedeutung haben, so zB bei Steuern für einen Zweitwohnsitz. Aber für eine Abmeldung braucht es nicht mal einzusätzliches Erscheinen bei einer Behörde. Man kann das per Brief machen oder sogar ganz einfach mündlich der Behörde am neuen Wohnsitz gegenüber. Hier gibt es nicht einmal eine Bescheinigung über die Abmeldung. Man meldet sich bei der neuen Gemeinde an, und die meldet einem gleich bei der alten ab, ohne zusätzliche Formalitäten. Und vor allem: ohne Kosten. Warum kann man sich bei einer Gemeinde so einfach und kostenfrei abmelden, aber von der Kirche nicht. Hier hat das Gericht ganz klar den Kirchen wieder eine Sonderstellung zugesprochen.

Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wäre erst überschritten, wenn das Verfahren besonders kostenaufwändig wäre und der Austrittswillige solche hohen Kosten über die Auferlegung einer Gebühr tragen müsste. Dies ist hier indessen nicht der Fall.

30€ in NRW! Ist nicht viel? Das Gericht stellt die Gebühren völlig außer Verhältnis. Für eine Person, die von Alg II lebt, ist das bereits eine unaufbringbare Gebühr. Und wer behaupten will, ein Alg II-Empfänger braucht ja keine Kirchensteuern zahlen, der irgnoriert schlicht, dass es hier um die Religionsfreiheit der Person geht, die einfach aus dem Verein austreten will. Und auch so sind bei den heute ständig steigenden Kosten 30€ nichts, was viele eben mal „aus dem Ärmel schütteln“ können.

Nach der von der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf gegebenen Begründung, die sich auf eine Prüfung des Landesrechnungshofs bezieht und an deren Richtigkeit insoweit zu zweifeln kein Anlass besteht, entsteht für jeden Fall der Bearbeitung eines Kirchenaustritts ein Aufwand von „mindestens“ 15 Minuten Personaleinsatz zuzüglich Material und sonstigen Sachkosten (vgl. LTDrucks 14/1518, S. 1 und S. 5).

Die Kosten mögen richtig berechnet sein. Das Gericht übersieht hier jedoch eindeutig: Die meisten Personen werden ohne ihr Einverständnis kurz nach der Geburt in die Kirche reingezwungen. Also hat sie auch die Kosten zu tragen, die entstehen, wenn diese Person die Kirche verlassen möchte. Aber dagegen wendet das Gericht ein:

Schließlich ist hier nicht zu entscheiden, ob das vorliegend zu beurteilende Verfahren gerade im Blick auf seine Gebührenpflichtigkeit in einem besonders gelagerten Einzelfall auch dann als verfassungsrechtlich noch angemessen und zumutbar zu erachten wäre, wenn der Betroffene gänzlich ohne eigenen oder ihm zurechenbaren Willensakt Mitglied einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung im staatlichen Bereich geworden wäre. Die staatliche Anerkennung der Begründung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts ohne einen freiwilligen, zurechenbaren Akt dürfte jedenfalls mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar sein

Nun, ich sehe in der Taufe eines noch nicht mal einjährigen Kindes keinen freiwilligen Akt. Aber genau das macht das Gericht. Die Taufe wäre zumindest durch einen Sorgeberechtigten autorisiert. Es soll sichergestellt werden, dass ein junger Mensch ohne Schulden ins Erwachsenenleben starten darf. Aber in Religionsfragen bürgt das BVerfG dem Betroffenen die Schulden der Eltern auf. Es muss doch vielmehr gefragt werden, ob es mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, wenn Eltern Erklärungen über die Religionszugehörigkeit abgeben dürfen, die vom Staat anerkannt werden, die dem Kind für den Rest seines Lebens anhaften, wenn es sich nicht dem kostenpflichtigen Kirchenaustrittsverfahren unterzieht. Nein, der Kirchenbeitritt durch die Taufe als Kind ist mE klar unfreiwillig. Es gibt Entscheidungen, solche, die einem Kind sein Leben lang anhaften (sofern es sich keinem besonderen Prozess unterzieht), die Eltern einfach nicht mit Wirkung für das Erwachsenenleben treffen dürfen, weil sonst die Freiheit des Kindes als Erwachsener selbst zu entscheiden, eingeschränkt wird. Es gibt höchstpersönliche Entscheidungen, die darf kein Vertreter treffen dürfen, worunter mE auch die Kirchenzugehörigkeit fällt.

Bei dem erhobenen Betrag von 30,– € handelt es sich – den Merkmalen des anerkannten Gebührenbegriffes entsprechend (vgl. BVerfGE 108, 1 <13>) – um eine öffentlichrechtliche Geldleistung, die aus Anlass einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung, der Bearbeitung des Kirchenaustritts, dem Austrittswilligen als Gebührenschuldner auferlegt wird. Sie ist dazu bestimmt, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten zu decken. Die Kostendeckung ist nicht nur ein allgemein zulässiger (vgl.BVerfGE 108, 1 <18>), sondern auch in Ansehung der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) legitimer Gebührenzweck.

Richtig, die Kosten sind legitim, ja sogar notwendig. Der Staat macht ja was. Aber es wird der Falsche zur Zahlung aufgefordert. Es ist vielmehr die Kirche, die diese Kosten zu tragen haben. Der Austrittswillige macht hier nichts anderes als sein Grundrecht auf negative Religionsfreiheit geltend. Also hat auch derjenige die Kosten dafür zu tragen, der ihm bei der Ausübung dieses Grundrechtes Anforderungen stellt. Das ist erst einmal der Staat. Dieser macht es aber für die Kirche. Es wäre auch bedenklich, würde man die Kosten der auch atheistischen oder andersgläubigen Allgemeinheit, also dem allg. Steuerzahler, aufzwingen. Wenn der Staat etwas für die Kirche macht, dann muss die Kirche dafür bezahlen, nicht die Allgemeinheit.

Sie dient nach der gesetzgeberischen Intention erkennbar der Kostendeckung, jedoch keinen darüber hinausgehenden Zwecken wie etwa einer Verhaltenslenkung. Letzteres wäre mit Art. 4 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Das Gericht verkennt mE aber, dass die wahre Intention des Gesetzgebers offensichtlich doch letzteres ist. Die Kirchenaustrittsgebühr dient nur dazu, Austrittswillige am Austritt zu hindern. Wenn der Gesetzgeber andere Intentionen hätte, würde er die Kosten der Kirche auferlegen.

Aber dagegen kontert das Gericht ja auch:

Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das Gesetz den Austrittswilligen und nicht die Kirche oder die sonstige Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts mit der Gebühr belastet. Der Austrittswillige veranlasst das Verfahren und zieht überdies in der Regel aus seiner Sicht Nutzen daraus.

Der Austrittswillige zieht aus diesem besonderen Verfahren keinen Nutzen. Aus seiner Sicht würde ein Brief an die Kirche reichen, wenn er damit austreten könnte. Vielmehr zieht die Kirche durch die strengen Austrittsformalitäten den Nutzen. Hier wird für die Zwecke der Kirche, sei es auch nur, was mir, wie oben dargestellt, extrem zweifelhaft erscheint, die eindeutigkeit der Austrittserklärung, ein besonderes Verfahren vorgesehen. Also hat auch die Kirche für dieses besondere Verfahren zu bezahlen und nicht der, dem dieses besondere Verfahren aufgezwungen wird.

Dieser Beschluss zeugt leider davon, dass auch das BVerfG die Religionsfreiheit mehr in Richtung der großen Religionen als zu denjenigen, die sich gegen deren Sonderstellung wenden, auslegt. Es ist eine verkehrte Welt, wenn diejenigen, die nur unbegründete Behauptungen aufstellen, mehr Rechte zugesprechen bekommen, als denjenigen, die diese unbewiesenen Behauptungen zurückweisen. Und durch diesen Beschluss haben diejenigen mit den Behauptungen aufstellen wieder ein Sonderrecht bekommen: Es reicht ein formloser Akt, damit man an denen gebunden ist, die unbewiesene Behauptungen aufstellen, aber es braucht einen formgebundenen, kostenpflichtigen Akt, um als jemand anerkannt zu werden, der die unbewiesenen Behauptungen zurückweist, nur weil einmal ein Vertreter in dieser höchstpersönlichen Frage etwas anderes vorschireb.

Also sprach Maik

NACHTRAG:

Auf Grund des Beschlusses des BVerfG wurde nunmehr Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingelegt.
Der Text der Beschwerde ist hier nachlesbar: http://ibka.org/node/758
Ich hoffe, dass der EGMR diese nur in Deutschland übliche Praxis, Bürger an der Ausübung ihrer negativen Religionsfreiheit zu hindern, endlich verwirft.


Mehr Kosten für weniger Leistung

Montag, 4. August 2008

Heute bekam ich einen Dicken Briefumschlag von der Post, in dem meine gelagerten Postsendungen zugestellt wurden. Darunter war ein Brief von meiner Uni. Nach meiner Rückmeldung, das heißt nach Zahlung von 592€ (das jedes Semester), habe ich meine Unterlagen für das folgende Semester erwartet. Aber Der Brief bestand nur aus einem Schreiben. Darin steht, kurz gesagt, dass die Verwaltung auf Online umgestellt wird, dass man jetzt alles über einen Online Account macht. Schön und gut, ist toll, wenn man von zu Hause aus direkt einen Antrag online stellen kann. Nur hatte ich nach meiner Einschreibung damals nie die Notwendigkeit für irgendwelchen großen Verwaltungskram gehabt (außer Prüfungsanmeldungen innen Briefkasten werfen). Wenn man doch mal was braucht, wär es kein Problem gewesen, mal zur Verwaltung zu gehen, man muss ja eh in die Uni. Aber ok.
Nicht Ok ist jedoch, dass wir jetzt unsere Immatrikulationsbescheinigungen, Studentenausweise, Bescheinigungen fürs Bafög-Amt pp. selber ausdrucken dürfen. Diese bekommen wir nicht mehr bequem per Post.

Der ein oder andere mag jetzt sagen, für die Uni kostet das sehr viel (was aber auch die Relation missachtet), für nen Studenten sind es nur n paar Cent zum Ausdrucken. Jedoch gebe ich folgendes zu Bedenken: Wir zahlen hier seit einiger Zeit Studiengebühren. Aber als wenn das nicht genug wäre, wir zahlen schon immer noch einen Semesterbeitrag von derzeit 92€. Daraus ergeben sich die oben genannten 592€ pro Semester. Der Semesterbeitrag besteht aus einem Verwaltungskostenbeitrag von 50€ und der Studentenwerkbeitrag von 42€. Und das allerbeste ist, dieser Semesterbeitrag wurde letztes Jahr, nach Einführung der Studiengebühren, auch noch erhöht. Wir dürfen also seit letztem Jahr mehr bezahlen und jetzt wälzt die Uni auch noch Kosten auf uns ab. Übrigens, das Überweisungsformular, was niemand braucht, kommt weiter per Post. Man kann sich auch bei seiner Bank kostenlos ein solches Formular nehmen oder besser gleich das Terminal und viele nutzen eh Online-Banking. Da wird also umsonst von der Uni Porto und Tinte verbraucht. Sollen die uns lieber weiter die Bescheinigungen per Post schicken.

Ich erwarte jetzt von der Uni dafür, dass sie den Service in der Verwaltung stark abbaut, dass sie auch stehenden Fußes die Beiträge für die Verwaltung schön senkt. Ich will nicht für eine Verwaltung mehr zahlen, die mir weniger bietet.

Also sprach Maik

Nachtrag:
Heute habe ich von einem Kommilitonen erfahren, dass bei seinem neuen selbstgedruckten, selbstausgeschnittenen und selbstzusammengebastelten Studentenausweis an der Kinokasse die Echtheit angezweifelt wurde. Gut, ich schließe nicht aus, dass das bei unseren alten selbstausgeschnittenen (aber da musste nix selbst gedruckt oder zusammengebastelt werden) Ausweisen auch passieren könnte, aber der wurde bei mir jedenfalls immer akzeptiert. Nichtsdestotrotz wäre ein Studentenausweis, der auch nach Ausweis aussieht (sonst wird einem überall Plaste hinterhergeworfen, nur von der Uni-Verwaltung nicht, obwohl wir natürlich ne extra Mensakarte und ne extra Kopierkarte aus Plaste haben, was man alles in einem Studentenausweis vereinigen könnte…), doch angebrachter als n Stück Bastelbogen…


Kreuze raus aus den Schulen!

Freitag, 1. August 2008

Beim IBKA hab ich gerade einen Artikel gelese, wonach die Grünen in Bayern gegen Kreuze in Schulen wären. Natürlich gab es hierauf von allen Seiten Protest, von der CSU, wen verwunderts, aber auch von der SPD. Aber insbesondere die Kirchen haben aufgeschrien, wollen sogar einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Verfassungswidrigkeit sehen. Daraufhin haben die Grünen leider zurückgerudert.

Ein Kruzifixverbot in den Schulen verfassungswidrig und gegen die Religionsfreiheit? Können diese Theisten nicht mehr klar denken? Wo ist an der Beseitigung von Sonder- und Vorzugsrechten ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und Verfassung zu sehen? Nein, es ist ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, gegen die Verfassung ja es ist sogar menschenverachtend, wenn der Staat in Bildungseinrichtungen für beeinflussbare Kinder eine Religion ganz klar bevorzugt und ihnen einen Glauben als Wahrheit eintrichtert. Ich hatte mich bereits einmal gegen Kreuze in Schulen ausdrücklich ausgesprochen (hier). Aber nein, die Kirche hat ja überall Sonder- und Vorzugsrechte, nur sie darf alles, sie hat die Macht. Will irgendwer ihnen ihre Sonder- und Vorzugsrechte aberkennen, die sie sich unrechtmäßig ergaunert haben, schreien sie auf. Vielleicht sollten endlich Symbole von Scientology in den Schulen angebracht werden, damit die Kirche endlich mal merkt, was für Forderungen sie stellt, wenn sie selbst Sonder- und Vorzugsrechte haben will. Nein, KEINE Religion darf auch nur ein einiges Sonder- oder Vorzugsrecht haben. Sobald eine einzige Religion ein Sonder- oder Vorzugsrecht hat, sobald der Staat eine Religion auch nur ein bisschen bevorzugt, wird die Menschheit, insbesondere Andersdenkende, mit Füßen getreten.

Ich habe es gefordert und fordere es weiterhin: Schluss mit den Sonder- und Vorzugsrechten für Kirchen! Es kann nicht angehen, dass jemand, der eine unbewiesene Behauptung in den Raum wirft, mehr Rechte hat und noch mehr Rechte bekommt, als jemand, der unbewiesene Behauptungen zurückweist. Ich finde es daher bedauerlich, dass die Grünen zurückrudern. Aber von einer Partei, die auch mit religiösen Geschichten Werbung macht, konnte ich leider nichts anderes erwarten.

Also sprach Maik