Religionsfreiheit kein Freifahrtschein!

Donnerstag, 24. Juli 2008

Im aktuellen Newsletter der Giordano-Bruno-Stiftung wird berichtet, wie Bischof Müller aus Regensburg bei einer Predigt wahrheitswidrig Michael Schmidt-Salomon, Vorstandsmitglied der Stiftung, „als geistigen Amokläufer, der Gläubige als Schweine einstuft und Kindsmord befürwortet“ darstellt, um seine These zu Untermauern, Gottesleugner hätten keinerlei Rechte. Ein ausführlicher Artikel ist beim Humanistischen Pressedienst zu finden. (Die vom Bistum im Internet gestellte Fassung der Predigt wurde mittlerweile abgemildert, was aber nicht die Tatsache beseitigt, dass der Bischof derartiges in einer öffentlichen Kundgebung geäußert hat und auch die alte Fassung öffentlich verbreitet ist.)

Zu erst einmal zu der These des Bischofs, Gottesleugner hätten kein Recht auf Leben und Selbstbestimmung: Lieber Bischof Müller, glauben Sie an Zeus und die Götterfamilie? Glauben Sie an Ba’al? Glauben Sie an das Fliegende Spaghettimonster? Wie wärs mit Xenu (gut, kein Gott, aber sowas ähnliches)? Wie wärs mit Buschvolkgott 1 oder Buschvolkgott 2? Nein? Dann leugnen Sie auch Götter! Sie machen das exakt gleiche wie wir! Auch Sie leugnen die Existenz von Milliarden von Göttern, die sich die Menschheit jemals ausgedacht hat, ausdenkt und ausdenken wird. Wir gehen nur einen einzigen Gott weiter. Und Sie haben schließlich kein Beweis, dass Ihr Gott richtig, Zeus aber falsch ist. Sie leugnen auch, dann haben Sie Ihrer eigenen These nach auch keine Rechte mehr.

Nun zum Sachverhalt zurück. Michael Schmidt-Salomon hat den Bischof zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Aber was für eine Antwort kam? Nein, kein Leugnen der Verläumdung, nein, die Rechtsvertreter des Bischofs haben tatsächlich erklärt, dass die subjektiven Äußerungen im Rahmen dieser Predigt durch die Religionsfreiheit geschützt werden.

Nun schlägts aber echt 13. Die Rechtsvertreter, wohl eher Rechtsverdreher, wollen allen ernstes weißmachen, die Religionsfreiheit sei ein Freifahrtschein für alles? Ich erinnere nur daran, dass Stoiber jede Gotteslästerung am liebsten gleich bestraft hätte. Wo bleibt Stoiber und fordert eine Gefängnisstrafe für den Bischof wegen Lästerung über eine Weltanschauung? Aber nein, Religionsfreiheit gilt ja nur zu Gunsten der Großen Kirchen. Die Ansicht der Rechtsvertreter des Bischofs zeigen mal wieder eines: Die Kirche will Sonder- und Vorzugsrechte. Die Kirchen dürfen sagen, was sie wollen und allein das Kritisieren dieser erlogenen Behauptungen wiederum gilt als nicht mehr zulässiges Angreifen der Religionsfreiheit. Religionsfreiheit nur zu Gunsten der großen Kirchen. Wir müssen uns unterordnen, wir haben keine Rechte. Scheinbar ist die These des Bischofs richtig, wir haben keine Rechte. Aber nicht, weil wir sie von Natur aus nicht hätten, sondern wil die Kirchen sie uns nehmen. Aber nein, wir haben Rechte und wir werden darum kämpfen, dass sie uns nicht von den Kirchen genommen werden. Wir sind auch Menschen, wir haben auch Menschenrechte. Der einzige Unterschied ist, dass wir nicht an völlig unbewiesenen Geschichten glauben wollen. Es ist eine verkehrte Welt, wenn eine unbewiesene Behauptung zu mehr Rechten führt, als das zurückweisen dieser unbewiesenen Behauptungen.
Aber nach Ansicht der Rechtsvertreter ergibt sich aus der Religionsfreiheit wieder mal ein Sonder- und Vorzugsrecht, über uns herzuziehen, aber sicherstellt, dass über die Kirche nix gesagt werden darf.

Schluss mit den Sonder- und Vorzugsrechten! Hoffen wir, dass die Gerichte erkennen, dass die Kirchen nicht tun dürfen, was sie wollen. Die Kirchen müssen langsam verstehen, dass sie nicht alle Macht der Welt haben. Nur weil sie an einer unbewiesenen Behauptung glauben, macht es sie nicht besser.

In der Preditgt behauptet der Bischof mal wieder auch, wir wären für 2 Diktaturen verantwortlich. Diese Behauptung, die ständig wieder kommt und nur davon zeugt, wie wenig diese Behauptung doch durchdacht wird, kann ich so nicht stehen lassen. Ich nehme an, die Rede ist von Hitler und Stalin. Erst einmal: Es gibt Anhaltspunkte, dass Hitler nach wie vor Katholik war. Aber ob nun Katholik oder Atheist, nehmen wir nur Beispiel Stalin, ok. Der Atheismus ist keine Religion, der man beitreten oder aus der man austreten kann. Wenn die Katholische Kirche etwas abartiges machen würde, dann könnte jeder Gläubige sagen, „Ich glaube weiter an Gott, aber will mit der katholischen Kirche nix zu tun haben.“ Er kann die Religion wechseln oder seine eigene gründen, jedenfalls weiterhin an Gott glauben, ohne weiterhin Mitglied der katholischen Kirche zu sein. Das kann ein Atheist nicht. Atheist ist man per definitionem. Man kann nicht sagen „was der Atheismus da macht, gefällt mir nicht, ich trete aus dem Atheismus aus, glaube aber weiterhin nicht an Gott.“ Nein, das geht nicht. Wer nicht an Gott glaubt, ist Atheist. Atheismus ist keine Gruppe (kann als solche also eh gar nichts böses machen), der man beitreten und aus der man wieder austreten kann. Also kann mir auch nicht vorgeworfen werden, was Stalin machte. Nur weil Stalin Atheist war, bin ich nicht wie er. Hitler war Vegetarier. Sind jetzt alle Vegetarier böse? Mitnichten, ich kenn einen sehr netten, der alles andere als rechts ist.
Also, lieber Bischof und auch jeder andere, der dieses scheinheilige Argument nimmt, denkt mal bitte nach, bevor ihr derartigen Blödsinn aussprecht. Aber ein Gläubiger wird euch ja glauben, denn die wollen ja nicht nachdenken, dass das Argument nicht greift, hauptsache sie hören ein Argument, welches sie unterstützt.

Also sprach Maik


Propaganda der Behörden

Dienstag, 15. Juli 2008

Mit einem strafbewehrten Gesetz wollten Sydneys Behörden öffentliche Kritik an der Kirche während des sog. Weltjugendtags verbieten, also der Kirche mal wieder ein weiteres Sonder- und Vorzugsrecht einräumen. Zum Glück wurde dies jedoch von einem Gericht kassiert.

Aber allein die Tatsache, dass eine Behörde den Plan hatte, wieder einmal eine Religion in ihren Verbreitungstätigkeiten zu unterstützen, also indirekt selbst mal wieder einen Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit als Wahrheit zu verkaufen, ist ein Zeugnis, wie sehr die Kirchen doch eine Sonder- und Vorzugsstellung und damit eine Macht im Staate haben. Es wird hier und dort sichergestellt, dass die Kirchen ohne den Funken eines Beweises ihre Geschichten als Wahrheit verkaufen dürfen und durchsetzen können, ja selbst belästigende Handlungen durchführen dürfen, die sonst keiner darf, während jede Kritik an diese Machenschaften im Keim erstickt werden soll. Hier wird jeder, der diese Geschichten nicht glauben will, mit Füßen getreten.

Diese Sonder- und Vorzugsrechte, diese Macht der Kirchen, die sich überall im Staate manifestiert, sie gehören umgehnd neutralisiert! Kein Verein darf Sonder- und Vorzugsrechte haben, erst recht nicht, wenn sie mit unbewiesenen Behauptungen kommt.

Also sprach Maik


EinblöderTest

Mittwoch, 9. Juli 2008

Ein blöder Test ist mE der jetzt herausgearbeitete Einbürgerungstest, der absolviert werden muss, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit will. Ein Aufgabenkatalog von 300 allgemeinen Fragen und noch 10 bundesländerabhängige Fragen im Multible-Choise-Verfahren ist online beim Bundesinnenministerium abrufbar. Davon werden 33 Fragen gestellt, nur 17 muss man richtig beantworten.

Der Sinn dieses Tests ist mE nicht vorhanden. Wer kennt das nicht aus seiner Schulzeit: Man schreibt einen Test und am Abend vorher paukt man eben noch das betroffene Themengebiet durch. Aber hier ist es noch einfacher: Der Test ist vorher bekannt. Und wer erinnert sich nicht daran, was mit dem für den Test in der Schule am Tag vorher eingebüffeltem Wissen am Tag nach dem Test passierte? Das meiste war vergessen. Wie gesagt, der Fragenkatalog ist bekannt. Man sucht ihn sich raus, googelt ein wenig rum und weiß dann, wo man am nächsten Tag sein Kreuz machen muss. Man braucht keinen Integrationskurs, wo man etwas lernt. Man braucht nur das Internet. Will nicht wissen, ob Google nicht den Fragebogen sogar mit richtigen Kreuzen schon ausspuckt. Lerneffekt gleich Null. Effizienter wäre uU, wenn ein Integrationskurs Pflicht wäre, was jetzt aber nicht Thema ist.

Ich habe mir alle 310 (die allgemeinen und die für Bayern) Fragen angeguckt. Natürlich, es sind sehr viele Aufgaben, die wichtiges Wissen über Deutschland abfragen (ungleich dem damaligen hessischem Test, der auch viel unwichtiges fragte). Und auch die moralischen Fragen sind nicht schlecht. Aber mal ehrlich, nur weil jemand ein richtiges Kreuz gesetzt hat, heißt das noch lange nicht, dass er das beherzigt und befolgt.

Einige Aufgaben dürfen hier jedoch auf keinen Fall unkritisiert an den Menschen gelassen werden:

Einige richtige Antworten spiegeln nur ein Idealbild wieder, nicht aber die Realität. Praktische Probleme bei den jeweiligen Themen werden durch den Test einfach unter den Teppich gekehrt. ZB Frage 33, wo behauptet wird, dass Staat und Religion getrennt sind. Dies sollte so sein, jedoch wird dagegen an allen Ecken und Enden verstoßen. Aufgabe 95, was gilt in Deutschland für die meisten Kinder? Klar, Schulpflicht. Eine falsche Antwort wäre Religionspflicht. Jedoch nur im Idealbild, herrscht hier, insbesondere in Bayern, bedauerlicherweise eine solche de facto vor.

Manche richtige Antworten sind gar in Anbetracht der Formulierung der Frage falsch. ZB Aufgabe 99: Wer zahlt die Sozialversicherung? Gesucht ist Arbeitgeber(in) und Arbeitnehmer(in). Aber auf die Frage allgemein nach Sozialversicherung ist das falsch. In vielen Konstellationen zahlt Nicht AN und AG die Sozialversicherung, sondern zB die Rentenkasse oder die Agentur für Arbeit um die bedeutendsten Fälle zu nennen. Und Rentner und Arbeitslose zählen hier nicht unbedingt zu den Ausnahmen. Und die gesetzliche Unfallversicherung wird zB gänzlich durch den Arbeitgeber oder durch den Staat bezahlt, der Arbeitnehmer zahlt hier gar nix. Fällt aber auch unter das Sozialversicherungsrecht.

Aufgabe 283: Bei einer falschen Rechnung von einer Behörde muss man Widerspruch einlegen. Versuch das mal einer in Bayern. Gut, bei nur einer falschen Rechnung, wo der Rechenfehler offensichtlich ist, wird die Behörde das sicher von sich aus korrigieren. Aber im Allgemeinen ist in den meisten Fällen in Bayern, aber auch in anderen Bundesländern, das Widerspruchsverfahren abgeschafft und man muss sofort Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Klar, der Sinn der Aufgabe ist, dass man weiß, dass man sich in Deutschland gegen falsche Verwaltungsakte wehren kann, jedoch nennt die Aufgabe nur den Widerpsurch. Diese Aufgabe im Test führ sogar bei jemanden, der rechtlich nicht bewandert ist und die Rechtsbehelfsbelehrungen in Bescheiden nicht liest, zu einen völlig falschen Eindruck und kann zu einem Verlust des Rechts, sich gegen den Akt zu wehren, führen.

Aufgabe 140 ist sogar mE ein Beleidigung an das Ehrenamt des Schöffen. Ein Schöffe würde mit dem Richter das Strafmaß festsetzen. Ja, macht er, aber die haben noch bedeutendere Aufgaben, insbesondere nämlich die Schuldfrage. Kein Richter kann den Angeklagten in einem Schöffengericht ohne Schöffe für schuldig befinden. Wenn die beiden Schöffen meinen, der Angeklagte ist unschuldig, dann überstimmen sie den Richter und der Angeklagte wird freigesprochen. Hier wirft der Test mal ein falsches Bild auf dieses Ehrenamt.

Aufgabe 148 fragt nach der Aufgabe der Polizeit: Richtig soll sicher sein, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen. Ein Blick ins bayerische Polizeiaufgabengesetz (Polizeirecht ist Ländersache, nur Strafprozessrecht und damit Strafverfolgungsrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers, wird aber auch von den Ländern dann ausgeführt) sagt einem, dass die Polizei, neben anderen Sachen primär Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren soll. Und darunter ist die Überwachung der Einhaltung der Gesetze nur ein Teil. Man nehme nur mal eine Geiselnahme. Da ist Frage nach der Gesetzeseinhaltung erst einmal egal. Erst einmal geht es darum, die Geiseln zu retten. Was mit dem Geiselnehmer passiert, kommt erst danach. Also bringt dieser Test auch hier einen völlig falschen Eindruck.

In vielen Fragen wird nach Fachbegriffen gefragt, gemeint ist Legislative, Judikative und Exekutive. Nur einmal wurden die deutschsprachigen Alternativen gefragt. Muss man wirklich die Fachbegriffe kennen oder reicht es nicht eigentlich, wenn man die deutschen Bedeutungen kennt? Mit dem Test soll man ja deutscher Staatsbürger werden und nicht Jurist oder Politiker.

Und dann noch Frage 292: Welcher Religion gehören die meisten Deutschen an? Christenrum, klar, bei der gefälschten Statistik. Dass viele Deutsche Konfessionslos oder Atheisten sind (und zwar viel mehr als die 30%, wie die Statistik behauptet), wird auch in dem Bereich, wo es um religiöse Fragen geht, vergessen. Klar, negative Religionsfreiheit wird in Deutschland eh stiefmütterlich behandelt.

Noch eine Frage Für alle Bewohner Bayerns (aber für alle interessant): Welches ist ein Landkreis in Bayern? Prignitz, Rhein-Sieg-Kreis, Nordfriesland oder Altötting?
Ok, der Rhein iſt hier nicht in der Nähe und Friesland iſt immer irgendwas im Norden. Gut, ich weiß zufällig, weils ja fast meinem Namen entspricht, dass Prignitz in Brandenburg liegt. Wenn man bedenkt, dass es hier in der Nähe die Pegnitz, ein Fluss, gibt, wäre es gar nicht so abwegig, dass es in Bayern rigendwo auch nen Kreis namens Prignitz gibt. Wer weiß das schon? Wobei die Frage eigentlich ist: Muss man, nur weil man in Bayern wohnt, die Landkreise kennen? Dass man die Bezirke erkennt, würd ich verstehen, aber Landkreise? Also würden da andere Namen stehen, die man nicht so einfach ausschließen kann, wäre ich nicht auf Altötting gekommen. Und es spiegelt kein Wissen wieder, wenn man nur auf die Lösung kommt, weil man von den 4 Antwortmöglichkeiten 3 ausschließen kann. Es gibt mehr als 4 Landkreise in Deutschland. Und in einer Quizsendung sind wir hier auch nicht.

Insgesamt ist dieser Test total überflüssig und beinhaltet sogar neben den guten Fragen für mich nicht vertretbare Aufgaben. Aber auch die guten Fragen sind für mich nur ein netter Zeitvertreib. Der Integration förderlich ist das ganze mE absolut nicht.

Also sprach Maik.