Kein Schwimmverbot bei Kindern wegen Religion
“Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.” heißt es in der Pressemitteilung heutigen Datums des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Bevor ich mich mit dem Urteil befasse ein Hinweis an das Gericht: Nein, “Eltern einer muslimischen Schülerin” ist falsch, es muss vielmehr heißen “Schülerin muslimischer Eltern”. Das Kind ist 12 Jahre und ist noch nicht einmal religionsmündig. Das Kind ist geistig auch noch gar nicht so weit entwickelt, zu verstehen, was da mit ihm gemacht wird. Ein Kind kann noch keine Religion haben. Es ist allenfalls das Kind religiöser Eltern.
Nun zur Sache: Das Gericht hat richtig geurteilt. Nur, weil die Eltern eine Religion = Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit haben, können sie ihrem Kind nicht völlig abwegige Regeln auferlegen. Warum sollte, wenn es ihn/sie/es überhaupt geben sollte, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, Gott/Allah/Ba’al/Fliegende-Spaghettimonster/Zeus/Buschvolkgott/pp. überhaupt wollen, dass Frauen, nicht Männer, sich derart verhüllen müssen (merkwürdigerweise aber mit Schmuck aufmerksam machen)? Vielleicht haben vor ein paar hundert Jahren irgendwelche “heiligen” Menschen das nur aus persönlichem Interesse zusammengedichtet. Solange keiner belegt, dass Gott/wasauchimmer es will, kann niemand behaupten, dies sei Gottes/wasauchimmer Wille. Ich kann auch behaupten, Gott will, dass ihr mir alle 10€ schickt… würde sicher keiner machen. Warum nicht? Weil ich nicht beweisen könnte, dass es Gottes Wille ist und es auch abwegig wäre, dass Gott ausgerechnet mir Geld zukommen lassen wollen würde. Warum wird also blind ohne Beweis die Vermummungsregel befolgt? Dies setzt ferner voraus, dass bewiesen wird, dass es ihren Gott/wasauchimmer überhaupt gibt. Aber nichts, nicht den kleinsten Funken in dieser Richtung, haben die Religionen bewiesen. Es ist nur Glaube = Unwissen = Nichtwahrheit. Wie kann aber bitte aus dem Glauben von den Eltern ein total abwegiges Verbot für das Kind, das selbst religiösen Glauben noch nicht versteht, auferlegt werden?
Das heißt im Endeffekt doch nur: Eine Person, hier die Eltern, legt seinen Glauben = Unwissen = Nichtwahrheit einer anderen Person, hier dem Kind, als Wahrheit auf, ohne den kleinsten Funken eines Beweises zu erbringen. Wenn ich glaube, dass Peter Mustermann (Name frei erfunden) ein Mörder ist, kann ich das ohne Beweis auch nicht als Wahrheit verkaufen.
Bevor die Eltern/religiöse Führer nicht beweisen, dass a) ihr Gott existiert und b) die Vermummung der Frauen Wille dieses Gottes ist, können sie einer anderen Person, die religiösen Glauben noch gar nicht verstehen kann, diese Regel nicht aufzwingen. Alles andere ist mE nur eine Indoktrination eines Glaubens = Unwissen = Nichtwahrheit als Wahrheit bei einem Kind
Es bleibt nur zu Hoffen, dass das NRWOVG die Berufung zurückweist, denn andernfalls würde dies wieder nur heißen, Religionen bekommen abwegige Sonder- und Vorzugsrechte, sogar bezüglich Bevormundung…
Ihr, Euer
M a i k




Mittwoch, 7. Mai 2008 um 10:02 Uhr nachmittags
Ich stimme dir zu. Kinder müssen, besonders in der Schule aber auch zu hause, frei von Religion erzogen werden. Das bedeutet: keinen Religionsunterricht und keine Einschränkung oder ähnliches durch irgendwelche Religiösen Bräuche (Kopftuch, Beschneidung, Religionsunterricht außerhalb der Schule usw.).
Erst wenn man 18 ist soll man das Recht haben einer Religion beitreten zu können.
msg
Silik