Das Bundesverfassungsgericht hat auf Verfassungsbeschwerden gegen die Gesetze von Hessen und Schleswig-Holstein heute für Recht erkannt, dass die Kennzeichenüberwachung in der angegriffenen Form verfassungswidrig ist.
Es führt dabei unter anderem aus, dass die Aufzeichnung von Kennzeichen dann gegen die informationelle Selbstbestimmun verstößt, wenn die Daten zu einer Auswertung gespeichert werden und der Abgleich nicht umgehend erfolgt und die Daten nicht sofort wieder gelöscht werden.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht erneut gezeigt, dass der Überwachungswahn mancher Politiker nicht einfach hingenommen werden darf. Es stellt erneut klar, dass Eingriffe in die Grundrechte, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht tiefgreifend erscheinen, strenge Grenzen und Voraussetzungen unterfallen.
Ich für meinen Teil bin froh, dass in Anbetracht von Politikern, die jedoch leider nicht abgewählt werden, die scheinbar unter halber Paranoia leiden, wir eine unabhängige Judikative haben, die über die Aktivitäten des Staates wacht.
Ihr, Euer
M a i k




