Weiteres Schüren von Angst

Samstag, 29. März 2008

Bayern und die USA haben eine Vereinbarung zum direkten Datenaustausch der Sicherheitsbehörden, ohne der Zwischenschaltung der Bundesrepublik, geschlossen. Bezüglich meine Datenschutzrechtlichen Bedenken kann ich nur auf meinen früheren Eintrag verweisen. Auch hier gilt, wenn sich durch den Überwachungswahn des (diesmal nicht Bundes-) Staatsminister für Inneres von Bayern irgendwelche Profile von Bürgern angesammelt haben, könnte der nächste USA Aufenthalt spannend werden. Aber darüber will ich mich jetzt nicht erneut auslassen. Es geht jetzt um den (angeblichen) Grund: Terror.

Genauso hat das BKA wegen diesem Islamkritischen Film dieses Niederländers eine erhöhte Terrorgefahr befürchtet.

So sieht es doch mittlerweile fast jeden Tag in der Politik und den Medien aus: Terror, Terror, Terror.

Für mich heißt das nur eines: Es werden Ängste geschürt. Und genau das ist es ja, was der Terrorismus will: Wir sollen Angst haben. Millionen werden in die Terrorbekämpfung gesteckt. Jeden Tag wird dem Bürger erneut gesagt, wie gefährlich der Terror ist. Aber das Autoherrsteller ein 10-Cent-Anschnall-Warnlämpchen zu teuer finden und deshalb lieber weglassen, das interessiert keinen. Dass aber durch kleinere Sicherheitsmaßnahmen, die kaum was kosten, tausende Menschen mehr gerettet werden, als jede Anti-Terror-Maßnahme, bedenkt keiner. Dass in den letzten 7 Jahren 200 mal mehr Menschen im Krankenhaus durch falsche Medikamente als durch Anschläge gestorben sind, da sagt auch keiner was. Alle Menschen haben heute Angst vor Terror. Warum hat aber keiner Angst, wenn er ins Auto, in den Zug oder ins Flugzeug steigt, ins Krankenhaus gebracht wird pp.? Es sterben ständig etliche Menschen mehr im Verkehr, als jemals seit 9/11 durch den Terror gestorben sind. Trotzdem haben alle Menschen nur Angst vor dem Terror.

Was heißt das? Politik und Medien sollen aufhören, Ängste zu schüren. Wenn Politik und Medien so weitermachen und unsere Ängste schüren, dann präsentieren die uns den Terroristen auf dem Silbertablett. Die Terroristen wollen Angst und Schrecken verbreiten. Politik und Medien unterstützen die dabei ziemlich gut.

Ich kann da nur auf einen Artikel von Quarks & Co verweisen, der dieses psychische Problem der Angst gut darstellt: Angst, die gefährlichste Waffe der Terroristen.

Drum kann ich nur den Ratschlag des dort zitierten Politikwissenschaftlers weitergeben: Ruhig bleiben, nicht in Panik versetzen lassen. Wir und damit auch die Politik, müssen Terroranschläge so behandeln, wie jedes Ereignis, welches leider Menschenleben kostet (ohne diese natürlich zu beschönigen). Man muss da sachlich rangehen, ohne Panik zu verbreiten und angebliche Sicherheitsgesetze zu erlassen, deren Wirkung mehr Schaden anrichtet als Schutz bringt.

Ihr, Euer
M a i k


DB - Transport ausgeschlossen

Sonntag, 23. März 2008

Um 18:18 war ich heute am Bahnhof Fürth. Ich habe um 18:24 einen Zug erartet. Was muss ich aber feststellen? Die Bahn glaubt wohl, samstags fährt niemand mit der Bahn. Samstags werden pro Stunde nur ein RE und eine RB angeboten, die kurz hintereinander kommen. Ich musste also eine gute halbe Stunde auf den RE warten.

Dieser zeigte es dann: Es fahren samstags doch Passagiere mit der Bahn. Der RE war voll. Ich fand, wie andere, keinen Platz mehr. Und bevor ich alle Türen nach einen einzigen Stehplatz absuchen konnte, schloss der Schaffner die Türen und fuhr ab. Aber ich hatte fast alle Türen gesehen: Transport ausgeschlossen.

Zum Glück sollte kurz darauf die RB kommen, die dann unterwegs aber ständig hält, also länger braucht. Diese kamm dann natürlich 3 Minuten zu spät.

In Vach dann die nächste tolle Meldung: “Die Weiterfahrt verzögert sich um wenige Minuten.” Weitere 3 Minuten warten. Später sind wir dann im Schneckentempo gefahren. Dann hieß es erneut: “Wir halten außerplanmäßig wegen Störung im Betriebsablauf.”

Insgesamt hatte die RB am Ende 19 Minuten Verspätung. Ich kam so gut wie eine Stunde später als ich ursprünglich dachte in der Bibliothek an. Wenn man da eine komplizierte Hausarbeit zu schreiben hat, macht sich so eine nervenzerreißende Anfahrt wirklich gut.

Auf der Rückfahrt die nächste Freude: 1/2 der RB, welche Pünktlichkeit auch nicht so genau nahm, war unbrauchbar. Ja, die Hälfte der Waggons waren leer, dunkel und abgesperrt.

Ich halte die Bahn langsam wirklich für die Verkehrsplanung als inkompetent und fordere baldige Neustrukturierungen zum Besseren, beginnend mit dem Rücktritt des Bahnchefs…

Ihr, Euer
M a i k


Abartige Märchen

Freitag, 21. März 2008

Man kann den Fernseher nicht einschalten, ohne damit bombardiert zu werden: “Der Papst feiert den Karfreitag-Gottesdienst.” (wobei natürlich kein Nachrichtensprecher auf die fehlenden Beweise der Aussagen des Papstes hinweist) oder andere Religionssendungen. Es nervt, bei jedem Feiertag, denen die Kirche ihren Stempel aufgedrückt hat - es bestehen mehr als nur Zweifel, dass Ostern ursprünglich überhaupt ein christlicher Feiertag war - überall mit den Geschichten zugeworfen zu werden, ohne den Funken eines Beweises für ihre Wahrheit.

Was gibt es da außerdem bitte zu feiern? Es geht hier schließlich darum, dass ein allmächtiger und allwissender Gott seinen eigenen Sohn auf qualvollster, menschenverachtenster Weise hat hinrichten lassen, es müsste also auf Gott geschimpft werden, statt ihm zu lobpreisen. Angeblich passierte es, um den Menschen von den Sünden zu befreien. Kann ein allmächtiger Gott das nicht, ohne einen abartigen Mord? Also entweder der Bibelgott ist nicht allmächtig oder er ist blutrünstig und gewalttätig. Aber diese Frage kann dahingestellt bleiben, denn es gibt ja gar keinen Gott und diese ganzen Geschichten, die der Papst heute mal wieder verkündet, sind nur Märchen.

Ihr, Euer
M a i k


Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt - weiter warten

Donnerstag, 20. März 2008

Wie gestern veröffentlicht wurde, hat das BVerfG am 11. März bezüglich einer Einstweiligen Antordnung beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung einzuschränken. Diese Einschränkung bezieht sich jedoch nur auf den Zugriff der Daten.  Die Speicherung darf weiterhin erfolgen, allerdings dürfen die Strafverfolgungsbehörden nur bei schwerwiegenden Straftaten und ausreichend Verdacht auf die Daten zugreifen.

Dieser Beschluss ist kein Erfolg. Allein die Speicherung der Daten stellt eine hohe Gefahr für die Freiheiten dar. Es muss jedoch ausdrücklich beachtet werden, dass dies nicht das Hauptsacheverfahren ist. Bei einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht die Entscheidung der Hauptsache nicht einfach vorwegnehmen.

Fraglich ist allerdings, 0b die Gefährdung, die durch die Speicherung ausgeht, nicht höher liegt als ein eventueller Schaden, wenn die Daten gelöscht werden müssen und in der Hauptsache - wider erwarten - doch die Verfassungsmäßigkeit festgestellt wird. Daher wäre eine einstweilige Antordnung, die auch die Speicherungspflicht bis zum Hauptsacheurteil unanwendbar stellt, begrüßenswerter gewesen.

Auch wenn der Beschluss mE nicht ausreichend weit geht, bin ich jedoch froh, dass der Staat die Daten grdsl. nicht abrufen kann. Ich sehe allerdings auch ein, dass das BVerfG in einem Eilantrag auf einstweilige Anordnung nicht bereits eine vollständige Entscheidung treffen kann. Daher bin ich nach wie vor guter Hoffnung, dass das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache für verfassungswidrig erklärt.

Zur Presseerklärung des BVerfG
Zum Beschluss des BVerfG 

Ihr, Euer
M a i k


BVerfG - Inzestverbot verfassungsmäßig?

Freitag, 14. März 2008

Das BVerfG hat entschieden, dass die Strafbarkeit von Inzest verfassungsgemäß ist. Nur Richter Hassemer hat mit einem Sondervotum eine andere Ansicht vertreten und für die Verfassungswidrigkeit gestimmt.

RiBVerfG Hassemer ist mE im Ergebnis zuzustimmen.

Das BVerfG (hiermit ist nicht das Sondervotum von RiBVerfG Hassemer sondern der Beschluss, jedoch, das ist ausdrücklich hervorgehoben, ausschließlich mit den in der heutigen Pressemitteilung genannten Punkten, gemeint) führt an, Inzest sei eine Sache der Gesellschaft, nicht nur eine persönliche. Dem kann mE nicht gefolgt werden. Die Sexualität eines Menschen ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die durch den Staat nicht bestimmt werden kann. Sie ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm Art. 1 I zu schützen. Die Darstellung des BVerfG, dass Inzest in die Gesellschaft hineinwirkt geht mE fehl. Eine Gesellschaft hat sich in die intimen Verhältnisse eines Menschen nicht einzumischen.

Auch der Blick auf die Kultur und Gesellschaft vermag mE nicht zu überzeugen. Wie dargestellt ist die Sexualität von höchstpersönlicher Natur und darf nicht von kulturellen Bräuchen unterwandert werden. Über das Wirken innerhalb von Kulturen muss jeder Mensch selbst entscheiden können. Eine Bestrafung vermag kein legitimes Zweck zu sein, um das Ansehen in der Gesellschaft sicherzustellen. Dies ist allein Entscheidung des einzelnen.

Will das BVerfG anbringen, Inzestverbindungen widersprechen dem Bild von Ehe und Familie im Grundgesetz, so ist diese Begründung mE abwegig. Ein Zusammenleben zwischen Geschwistern ist nicht durch die angegriffene Norm pönalisiert, sondern ausschließlich der Beischlaf. Auch der Beischlaf mit einer Prostituierten dient weder Ehe noch Familie, trotzdem ist dieses heute anerkannt. Davon abgesehen gebietet Art. 6 den Schutz von Ehe und Familie. Es soll aber keineswegs ein anderes Zusammenleben verboten werden. Will das Gericht unterstellen, dass Sexualität ausschließlich Ehe und Familie dienen darf, so ist diese Ansicht antiquiert. Bringt das Gericht an, dass ein Kind Schwierigkeiten haben wird, einen Platz im Familiengefüge zu finden, dann übersieht das Gericht, dass nicht die Zeugung eines Kindes sondern der Beischlaf pönalisiert ist. Man kann von der Zeugung nicht allgemein auf den Beischlaf schließen.
Insofern ist bereits ein legitimer Zweck nicht zu erkennen

Die vom BVerfG angebrachten genetischen Gefahren für das Kind mögen zutreffen. Doch daraus eine 3-jährige Gefängnisstrafe zuzustimmen, geht mE fehl. Auch HIV-positive Menschen oder Menschen, bei denen Erbgutschäden vorliegen könnten, oder Menschen hohen Alters wird der Sexualverkehr nicht pauschal verboten oder gar unter Strafe gestellt, obwohl hier eine Gefährdung für Partner oder Kind möglich ist. Eine Gefährdung für die Kinder kann vielmehr nur durch Aufklärung und Anhalten von Verhütungsmaßnahmen gesichert werden.

Eine Bestrafung des Beischlafes ist mE fernliegend, kann durch Verhütung eine Zeugung verhindert werden und durch sorgerechtliche Maßnahmen wie Überwachung durch das Jugendamt ein doch gezeugtes Kind geschützt werden. Solche Maßnahmen ein doch gezeugtes Kind zu schützen, als die Eltern ins Gefängnis zu stecken. Eine frühzeitige allgemeine Aufklärung über die Sexualität vermag eine Schwangerschaft ferner eher verhindern als eine Bestrafung.

Insofern ermangelt es mE spätestens der Erforderlichkeit einer Strafnorm. Im Gegensatz zu den Ausführungen des BVerfG sind hierin besser geeignete Mittel und nicht weniger geeignete Mittel als eine Bestrafung zu sehen.

RiBVerfG Hassemer bringe in seinem Sondervotum an: “Es spricht viel dafür, dass die Vorschrift in der bestehenden Fassung lediglich Moralvorstellungen, nicht aber ein konkretes Rechtsgut im Auge hat. Der Aufbau oder der Erhalt eines gesellschaftlichen Konsenses über Wertsetzungen aber kann nicht unmittelbares Ziel einer Strafnorm sein.” Dem ist vollumfänglich zuzustimmen.

Zur Presseerklärung des BVerfG
Zum Beschluss des BVerfG

Ihr, Euer
M a i k